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Datum
24.02.2020

Studien-Endspurt: So rüstest du dich für den Berufseinstieg

Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuererklärung

Der Studienabschluss rückt langsam näher? Eine gute Gelegenheit, sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern. Manche Studierende profitieren auch von einer Steuererklärung.

Berufsstart
(GettyImages/Tom-Werner)

Fast alle Klausuren sind geschrieben, die Creditpoints gesammelt, das Bachelor- oder Master-Thema steht auch schon fest. Dann bist du auf der Zielgeraden zum Studienabschluss. Der perfekte Zeitpunkt, um sich langsam auf den Jobeinstieg vorzubereiten. Wir haben ein paar Tipps für dich zusammengestellt:

Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Deine Arbeitskraft und deine Gesundheit sind dein höchstes Gut. Und deshalb solltest du dich möglichst früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kümmern. Sie schützt dich vor finanziellen Schwierigkeiten, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Möglichst früh starten hat Vorteile: Denn wer jung und gesund ist, steigt zu idealen Bedingungen ein – und bekommt eine Absicherung ohne Einschränkungen zu sehr günstigen Konditionen. Das ist auch schon als Studierender möglich und sinnvoll. Und mit der richtigen Produktwahl lassen sich monatliche Rente und Beitragshöhe nach dem Berufseinstieg an das Einkommen anpassen; und das ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Mit Altersvorsorge koppeln: Als Berufseinsteiger ist es clever, deine BU-Versicherung mit einer Basis-Rente zu kombinieren, und so gleichzeitig fürs Alters vorzusorgen. Vorteil: Du profitierst dann auch für deine BU von den steuerlichen Privilegien dieser Altersvorsorgeform und du kannst die Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen. Wie das im Detail funktioniert, kann dir ein MLP Berater genau erklären.

Wann sich eine Steuerklärung für Studierende lohnt

Groß, war die Hoffnung, dass Studierende im Erststudium ihre Kosten als Werbungskosten absetzen können. Doch das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem einen Strich durch die Rechnung gemacht. Nach dem Urteil ist klar: Die Kosten fürs Erststudium können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, sondern nur als Sonderausgaben. Diese sind derzeit auf 6.000 Euro pro Jahr begrenzt. Außerdem wirken sich Sonderausgaben steuerlich nur aus, wenn du im gleichen Jahr steuerpflichtige Einkünfte hattest. Das lohnt sich für das Gros der Studierenden wahrscheinlich eher nicht.

Zweitstudium und Zweitausbildung ist absetzbar

Bessere Karten haben Studierende, die vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, etwa der Bank-Azubi, der noch ein BWL-Studium draufsattelt oder die gelernte Krankenschwester, die nun Medizin studiert: Sie können die Kosten für ihre zweite Ausbildung als Werbungskosten in einer Steuererklärung geltend machen. Das gilt auch für Master-Studierende nach dem Bachelor. Absetzbar sind beispielsweise Mietkosten, Kosten für Fachliteratur sowie eventuelle Studiengebühren. Das Finanzamt bescheinigt dir einen Verlust im Steuerbescheid, den du als Verlustvortrag nutzen kannst, wenn du als Berufseinsteiger das erste Mal richtig gut Geld verdienst. Dann musst du weniger Steuern zahlen.

Was sich alles absetzen lässt und ob sich für dich eine Steuererklärung lohnt, erklärt dir MLP in einem kostenlosen Steuerseminar. Schau´ dir die Übersicht unserer MLP Seminare an.

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