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Datum
08.06.2026

Selbstständig neben dem Studium: So funktioniert's 2026

Bist du ein Sprachtalent, IT-Genie oder hast eine Leidenschaft fürs Schreiben? Wenn dazu noch eine vielversprechende Geschäftsidee kommt, stehen die Chancen gut, sich selbstständig neben dem Studium zu machen. In diesem Artikel erfährst du, welche Formen der Selbstständigkeit es für Studierende gibt, wie du die Anmeldung angehst und worauf du bei Steuern und Sozialleistungen achten musst.

Eine Studentin sitzt in einem Kaffee und geht ihrer Selbstständig nach.
(GettyImages/MoMo_Productions)

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstständig neben dem Studium – von der Gewerbegründung bis zum Freelancer stehen Studierenden viele Wege offen, um das eigene Konto aufzubessern und Erfahrungen zu sammeln.
  • Zeitliche und örtliche Flexibilität sind zentrale Vorteile – du brauchst aber auch Ehrgeiz, Motivation und Durchhaltevermögen, besonders in der Gründungsphase.
  • Gewerbeanmeldung ist Pflicht ab dem Zeitpunkt, an dem du deine Tätigkeit aufnimmst. Die Kosten liegen je nach Kommune zwischen 20 und 70 Euro.
  • Kleinunternehmerregelung 2026: Wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen (Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG).
  • BAföG-Empfänger müssen Einkommen und Arbeitszeit im Blick behalten – es gelten gesetzliche Grenzen.

Vor- und Nachteile: Selbstständig neben dem Studium

Das sind die Vorteile:

  • Zweites Standbein aufbauen und studienrelevantes Wissen direkt in der Praxis anwenden – perfekt für die berufliche Zukunft.
  • Eigener Boss sein: Verantwortung übernehmen und wichtige Entscheidungen treffen.
  • Ortsunabhängig und zeitlich flexibel arbeiten, ohne das Studium zu vernachlässigen.
  • Eigenes Geld verdienen und wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Behörden, Finanzen und Kunden sammeln.
  • An der eigenen Herzensidee arbeiten – das stärkt das Selbstbewusstsein und die Motivation.

Das sind die Nachteile:

  • Gerade in der Gründungsphase viel Ehrgeiz, Disziplin und Zielstrebigkeit nötig – besonders wenn die Geschäfte anfangs noch schleppend laufen.
  • Die Anfangszeit beansprucht viel Zeit, die für Studium und Freizeit fehlt. Gutes Zeitmanagement ist deshalb unverzichtbar.

Gut zu wissen: Studierende, die neben dem Studium arbeiten, ob Studentenjob oder Selbstständigkeit, sollten sich beim BAföG-Amt über geltende Einkommens- und Arbeitszeitgrenzen informieren.

Wie kann ich mich als Student selbstständig machen?

Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Selbstständigkeit ist eine tragfähige Geschäftsidee. Wähle idealerweise eine Tätigkeit, die zu deinen Talenten passt und dir Freude bereitet. Diese Modelle stehen Studierenden zur Auswahl:

Als Gewerbetreibender selbstständig neben dem Studium

Wer Waren herstellt oder verkauft, gründet ein Gewerbe. Dabei wird unterschieden:

Vollgewerbe (Hauptgewerbe)

Beim Vollgewerbe liegt die wöchentliche Arbeitszeit über 20 Stunden, es gibt keine Einkommensgrenze. Du bist verpflichtet, dein Gewerbe anzumelden und einen Handelsregistereintrag zu beantragen. Kranken- und Rentenversicherungskosten trägst du zu 100 Prozent selbst.

Kleingewerbe

Das Kleingewerbe ist die beliebteste Variante für Studierende: weniger Bürokratie, kein Handelsregistereintrag, keine doppelte Buchführung – eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus. Dank der Kleinunternehmerregelung fällt keine Umsatzsteuer an, solange der Inlands-Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt.

Als Freiberufler oder Freelancer selbstständig machen

Freiberufler üben einen sogenannten „freien Beruf“ aus und sind laut Einkommensteuergesetz (EstG) nicht automatisch gewerbesteuerpflichtig. Freelancer, die formal ein Gewerbe betreiben, müssen hingegen Gewerbesteuer zahlen. Beide Modelle eignen sich als Klein- oder Hauptgewerbe neben dem Studium.

Tipp: Die meisten Studierenden wählen das Kleingewerbe oder einen freien Beruf – so lassen sich Studium und Selbstständigkeit am besten vereinbaren.

Welche freien Berufe eignen sich für Studierende?

Laut § 18 EstG zählen zu den freien Berufen wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, erzieherische, unterrichtende und beratende Tätigkeiten. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen. Den Gewinn meldest du per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ans Finanzamt.

Besonders beliebte freie Berufe für selbstständige Studierende:

  • Nachhilfe und Tutoring
  • Texterstellung und Übersetzungen
  • Webdesign und Grafikdesign
  • Marketing und Social Media Management
  • Beratung und Coaching
  • Erziehung und Fitnesstraining

Gewerbeanmeldung und Sozialleistungen: Was du als selbstständiger Student beachten musst

Gewerbeanmeldung

Wer dauerhaft Gewinne erzielen will, kommt um die Gewerbeanmeldung nicht herum. Laut Gewerbeordnung gilt die Anmeldepflicht ab dem Zeitpunkt, an dem die Tätigkeit aufgenommen wird. Beantrage daher rechtzeitig – am besten vor oder bei Aufnahme der Tätigkeit – einen Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt. Die Kosten liegen je nach Kommune zwischen 20 und 70 Euro.

Sozialleistungen und BAföG bei Selbstständigkeit im Studium

BAföG-Empfänger müssen ihr Amt über die selbstständige Tätigkeit informieren. Für die Übernahme der Sozialleistungskosten gelten bestimmte Voraussetzungen. Wichtig sind vor allem Arbeitszeit und Einkommen.

  • Maximale Arbeitszeit: Als Faustregel gelten 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Ausnahmen sind möglich, etwa bei Arbeitszeiten am Abend, an Wochenenden oder in den Semesterferien.
  • Einkommensgrenze Familienversicherung 2026: Wenn dein regelmäßiges monatliches Einkommen 565 Euro nicht übersteigt, kannst du in der kostenlosen Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.
  • Sondergrenze bei Minijob 2026: Hast du einen Minijob, gilt eine erhöhte Grenze von 603 Euro monatlich für die Familienversicherung. Überschreitest du diese, endet die Familienversicherung automatisch und du musst dich selbst versichern – zum Beispiel in der studentischen Krankenversicherung oder privat.

Wenn du BAföG bekommst, solltest du dir vor Aufnahme der Selbstständigkeit beim BAföG-Amt genau erklären lassen, welche Freibeträge für selbstständiges Einkommen gelten und wie du deine Gewinne angeben musst.

Steuerfreibetrag für selbstständige Studierende

Als selbstständiger Student hast du keine steuerlichen Sonderrechte. Es gilt der allgemeine Grundfreibetrag. Dieser liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Jahr. Solange dein zu versteuerndes Einkommen darunter bleibt, zahlst du keine Einkommensteuer. Was du sonst noch als Student steuerlich beachten musst, erfährst du in unserem Artikel Steuern im Studium: Das musst du wissen.

Wichtige Versicherungen bei der Selbstständigkeit neben dem Studium

Bei einer Selbstständigkeit solltest du dich ausreichend absichern. Zu den wichtigsten Versicherungen gehören:

  • Krankenversicherung (gesetzlich oder privat, je nach Einkommen)
  • Rentenversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung (je nach Art der Tätigkeit sinnvoll)

Sprich deinen MLP Berater einfach auf mögliche Studenten-Tarife und Alternativen an.

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FAQ – Häufige Fragen zur Selbstständigkeit neben dem Studium

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt davon ab, ob du dauerhaft Gewinne erzielen möchtest. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldungspflicht ausgenommen.

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer. Wenn du BAföG erhältst, gelten zusätzlich spezielle Freibeträge für Einkommen aus Erwerbstätigkeit – erkundige dich dazu unbedingt beim zuständigen BAföG-Amt.

Nicht zwingend. Dank der Kleinunternehmerregelung bist du 2026 von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt. In diesem Fall stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.

Besonders geeignet sind freie Berufe wie Nachhilfe, Texterstellung, Webdesign oder Social Media Management – sie lassen sich zeitlich flexibel und ortsunabhängig ausüben und knüpfen oft direkt an das Studienfach an.

Freiberufler üben laut EstG einen klar definierten freien Beruf aus und sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Freelancer ist ein umgangssprachlicher Begriff – wer kein klassischer Freiberufler ist, muss ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen.

Fazit: Mit Selbstständigkeit neben dem Studium ein berufliches Standbein aufbauen

Sich selbstständig neben dem Studium zu machen, ist weit mehr als nur eine Möglichkeit, Geld zu verdienen. Du sammelst wertvolle Praxiserfahrung, vertiefst dein Fachwissen und verschaffst dir einen echten Vorsprung für dein späteres Berufsleben . Mit der richtigen Idee, solider Planung und gutem Zeitmanagement gelingt die Kombination aus Studium und Selbstständigkeit auch 2026. Starte jetzt durch – und bau dir dein berufliches Standbein auf!

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