Bist du ein Sprachtalent, IT-Genie oder hast eine Leidenschaft fürs Schreiben? Wenn dazu noch eine vielversprechende Geschäftsidee kommt, stehen die Chancen gut, sich selbstständig neben dem Studium zu machen. In diesem Artikel erfährst du, welche Formen der Selbstständigkeit es für Studierende gibt, wie du die Anmeldung angehst und worauf du bei Steuern und Sozialleistungen achten musst.
Das sind die Vorteile:
Das sind die Nachteile:
| Gut zu wissen: Studierende, die neben dem Studium arbeiten, ob Studentenjob oder Selbstständigkeit, sollten sich beim BAföG-Amt über geltende Einkommens- und Arbeitszeitgrenzen informieren. |
Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Selbstständigkeit ist eine tragfähige Geschäftsidee. Wähle idealerweise eine Tätigkeit, die zu deinen Talenten passt und dir Freude bereitet. Diese Modelle stehen Studierenden zur Auswahl:
Wer Waren herstellt oder verkauft, gründet ein Gewerbe. Dabei wird unterschieden:
Vollgewerbe (Hauptgewerbe)
Beim Vollgewerbe liegt die wöchentliche Arbeitszeit über 20 Stunden, es gibt keine Einkommensgrenze. Du bist verpflichtet, dein Gewerbe anzumelden und einen Handelsregistereintrag zu beantragen. Kranken- und Rentenversicherungskosten trägst du zu 100 Prozent selbst.
Kleingewerbe
Das Kleingewerbe ist die beliebteste Variante für Studierende: weniger Bürokratie, kein Handelsregistereintrag, keine doppelte Buchführung – eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus. Dank der Kleinunternehmerregelung fällt keine Umsatzsteuer an, solange der Inlands-Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt.
Freiberufler üben einen sogenannten „freien Beruf“ aus und sind laut Einkommensteuergesetz (EstG) nicht automatisch gewerbesteuerpflichtig. Freelancer, die formal ein Gewerbe betreiben, müssen hingegen Gewerbesteuer zahlen. Beide Modelle eignen sich als Klein- oder Hauptgewerbe neben dem Studium.
| Tipp: Die meisten Studierenden wählen das Kleingewerbe oder einen freien Beruf – so lassen sich Studium und Selbstständigkeit am besten vereinbaren. |
Laut § 18 EstG zählen zu den freien Berufen wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, erzieherische, unterrichtende und beratende Tätigkeiten. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen. Den Gewinn meldest du per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ans Finanzamt.
Besonders beliebte freie Berufe für selbstständige Studierende:
Wer dauerhaft Gewinne erzielen will, kommt um die Gewerbeanmeldung nicht herum. Laut Gewerbeordnung gilt die Anmeldepflicht ab dem Zeitpunkt, an dem die Tätigkeit aufgenommen wird. Beantrage daher rechtzeitig – am besten vor oder bei Aufnahme der Tätigkeit – einen Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt. Die Kosten liegen je nach Kommune zwischen 20 und 70 Euro.
BAföG-Empfänger müssen ihr Amt über die selbstständige Tätigkeit informieren. Für die Übernahme der Sozialleistungskosten gelten bestimmte Voraussetzungen. Wichtig sind vor allem Arbeitszeit und Einkommen.
Wenn du BAföG bekommst, solltest du dir vor Aufnahme der Selbstständigkeit beim BAföG-Amt genau erklären lassen, welche Freibeträge für selbstständiges Einkommen gelten und wie du deine Gewinne angeben musst.
Als selbstständiger Student hast du keine steuerlichen Sonderrechte. Es gilt der allgemeine Grundfreibetrag. Dieser liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Jahr. Solange dein zu versteuerndes Einkommen darunter bleibt, zahlst du keine Einkommensteuer. Was du sonst noch als Student steuerlich beachten musst, erfährst du in unserem Artikel Steuern im Studium: Das musst du wissen.
Bei einer Selbstständigkeit solltest du dich ausreichend absichern. Zu den wichtigsten Versicherungen gehören:
Sprich deinen MLP Berater einfach auf mögliche Studenten-Tarife und Alternativen an.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt davon ab, ob du dauerhaft Gewinne erzielen möchtest. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldungspflicht ausgenommen.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer. Wenn du BAföG erhältst, gelten zusätzlich spezielle Freibeträge für Einkommen aus Erwerbstätigkeit – erkundige dich dazu unbedingt beim zuständigen BAföG-Amt.
Nicht zwingend. Dank der Kleinunternehmerregelung bist du 2026 von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt. In diesem Fall stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
Besonders geeignet sind freie Berufe wie Nachhilfe, Texterstellung, Webdesign oder Social Media Management – sie lassen sich zeitlich flexibel und ortsunabhängig ausüben und knüpfen oft direkt an das Studienfach an.
Freiberufler üben laut EstG einen klar definierten freien Beruf aus und sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Freelancer ist ein umgangssprachlicher Begriff – wer kein klassischer Freiberufler ist, muss ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen.
Sich selbstständig neben dem Studium zu machen, ist weit mehr als nur eine Möglichkeit, Geld zu verdienen. Du sammelst wertvolle Praxiserfahrung, vertiefst dein Fachwissen und verschaffst dir einen echten Vorsprung für dein späteres Berufsleben . Mit der richtigen Idee, solider Planung und gutem Zeitmanagement gelingt die Kombination aus Studium und Selbstständigkeit auch 2026. Starte jetzt durch – und bau dir dein berufliches Standbein auf!