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Datum
09.03.2016

Alles rund ums Kleingewerbe: Zusatzverdienst im Studium?

Sich im Studium nebenbei etwas dazuzuverdienen ist gängige Praxis. Dabei muss es für Studierende allerdings nicht unbedingt bei einem Minijob bleiben. Auch im Studium kann bereits ein Kleingewerbe angemeldet werden. Doch was gilt es zum Beispiel in Hinblick auf die BAföG-Bezüge und die Krankenversicherung zu beachten? Wir verraten, was es generell mit einem Kleingewerbe auf sich hat und warum Studierende davon profitieren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kleingewerbe ist eine einfache Möglichkeit einer Gewerbeanmeldung
  • Die Variante entbindet Unternehmen von doppelter Buchführungspflicht
  • Durch vergleichsweise wenig Bürokratie ist ein Kleingewerbe auch für Studierende interessant
  • BAföG kann unter bestimmten Voraussetzungen weiter bezogen werden
  • Auch Krankenversicherungsschutz bleibt in vielen Fällen wie gewohnt bestehen

Kleingewerbe
(GettyImages/CommerceandCultureAgency)

Das Kleingewerbe im Überblick

Wer auf eigene Faust Dienstleistungen anbieten oder Waren verkaufen möchte, kann ein Kleingewerbe anmelden. Vereinfacht formuliert handelt es sich bei einem Kleingewerbe um ein Unternehmen, das keinerlei kaufmännischen Spezialvorschriften oder den im Handelsgesetzbuch gelisteten Bestimmungen unterliegt. Auch die Pflicht einer doppelten Buchführung ist nicht gegeben. Das bringt einen Zeitvorteil bei der jährlichen Steuererklärung.

Formen des Kleingewerbes

Im Großen und Ganzen wird bei der Anmeldung eines Kleingewerbes zwischen zwei Varianten unterschieden:

1. Kleingewerbe als alleiniger Unternehmer
Ein Kleingewerbe kann von einer einzelnen Unternehmerin oder einem einzelnen Unternehmer formlos angemeldet werden. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht nötig, ebenso wenig ist Startkapital zwingend erforderlich.

2. Kleingewerbe im Team
Alternativ gründet ein Team aus verschiedenen künftigen Unternehmern ein Kleingewerbe als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Es ist zwar auch kein Eintrag ins Handelsregister notwendig, dafür haften alle Beteiligten gleichermaßen mit ihrem Privatvermögen. Als alleinige Unternehmerin oder alleiniger Unternehmer liegt die Haftung ausschließlich bei dieser Person.

Das Kleingewerbe im Studium

Für viele Studierende ist ein Kleingewerbe spannend – sie möchten über die Verdienste eines Minijobs hinausgehen, haben vielleicht eine gute Geschäftsidee und noch ausreichend Zeit neben dem Studium. Mit einem Gewerbeschein können sie außerdem bei potenziellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern punkten.

Gegenüber anderer Gewerbeformen hat das Kleingewerbe den Vorteil, dass eine einfache Buchführung ausreicht. Zudem kann bis zu 22.000 Euro im ersten und 50.000 Euro in den weiteren Jahren (Stand: April 2021) verdient werden. Für diese Beträge fällt keine Umsatzsteuer an, was sich wiederum positiv auf die Rechnungsstellung auswirkt.

Kleingewerbe und BAföG

Als Kleingewerbetreibende oder Kleingewerbetreibender ist die oder der Studierende verpflichtet, das BAföG-Amt über diese Änderung zu informieren. Aber keine Sorge: Sofern eine Arbeitszeit von maximal 20 Stunden pro Woche nicht überschritten wird, sollten die BAföG-Zahlungen nicht gefährdet sein. Erst bei einem höheren Arbeitspensum können dieBezüge entfallen.

Kleingewerbe und Krankenkasse

Auch für die studentische Krankenversicherung gilt die Höchstgrenze von 20 Wochenstunden. Wird diese nicht eingehalten, muss sich die oder der Studierende selbst versichern. Das gilt auch, wenn eine Familienversicherung durch die Eltern besteht und ein monatliches Durchschnittseinkommen von 470 Euro (Stand: April 2021) überschritten wird.

Vorsicht: Dieses Einkommen bezieht sich auf alle Jobs, also auch auf einen eventuell zusätzlich laufenden Minijob!

Fazit: Kleingewerbe für Studierende interessant

Wer als Studentin oder Student unter den Höchstgrenzen (20 Wochenstunden Arbeit bzw. 470 Euro monatlich bei Familienversicherung) bleibt, hat mit dem Kleingewerbe in der Regel Vorteile. Es besteht die Möglichkeit, auch abseits des typischen Minijobs etwa mit einer eigenen Idee Geld zu verdienen. Gegenüber anderen Unternehmensformen punktet das Kleingewerbe zudem durch Vorzüge wie die einfache Buchführung. Es sollte lediglich beachtet werden, dass Kleingewerbetreibende stets mit ihrem eigenen Vermögen in eventuellen Schadensfällen haften.

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