Was genau bedeutet die Bezeichnung "Variable Gehaltsbestandteile"?
Variable Gehaltsbestandteile sind zusätzliche Vergütungen, die über das feste Grundgehalt hinausgehen und an bestimmte Bedingungen geknüpft sein können. Sie können finanzieller, materieller oder immaterieller Natur sein und dienen oft als Anreiz für besondere Leistungen oder Zielerreichungen. Beispiele hierfür sind Boni, Provisionen, Prämien oder Sachleistungen wie Dienstwagen. Solche Bestandteile können den Arbeitsplatz attraktiver machen und die Motivation steigern. Allerdings sollten sie klar im Arbeitsvertrag geregelt sein, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es ist wichtig zu beachten, dass variable Gehaltsbestandteile steuer- und sozialabgabenpflichtig sein können, abhängig von ihrer Ausgestaltung und den gesetzlichen Regelungen.
Welche Möglichkeiten der variablen Gehaltsbestandteile gibt es?
Im Folgenden stellen wir euch verschiedene variable Gehaltsbestandteile vor, die das Jahresgehalt deutlich aufbessern können. Denn dem Arbeitgeber stehen bei der Gestaltung des Gehalts verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Bonuszahlungen
Bonuszahlungen sind zusätzliche Vergütungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden neben dem Grundgehalt gewähren. Sie können leistungsbezogen, projektabhängig oder an den Unternehmenserfolg gekoppelt sein. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Bonus besteht nicht; dieser kann jedoch durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt sein. Die Höhe und Auszahlung liegen oft im Ermessen des Arbeitgebers und können jährlich variieren. Bonuszahlungen sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig und werden in der Regel als „sonstige Bezüge“ behandelt.
Seit 2025 ist die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr zulässig; eine ermäßigte Besteuerung kann nur noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt werden. Arbeitnehmer sollten daher Bonuszahlungen bei Gehaltsverhandlungen ansprechen und die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen.
Prämienzahlungen
Prämien sind erfolgsabhängige, verhandelbare Gehaltsbestandteile. Sie werden gezahlt, wenn vorher vereinbarte Ziele erreicht werden – etwa bestimmte Verkaufszahlen, Umsatzwachstum oder Neukundengewinnung. Im Unterschied zu Boni hängen Prämien direkt von der individuellen Leistung ab. Höhe, Auszahlungszeitpunkt (monatlich, quartalsweise oder jährlich) und Zielvorgaben können individuell im Arbeitsvertrag oder in Zielvereinbarungen festgelegt werden. Prämien sind lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig (§ 19 EStG), erhöhen aber deutlich das mögliche Gesamteinkommen.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zählen zu den beliebtesten variablen Gehaltsbestandteilen. Dazu gehören unter anderem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld – oft auch als 13. Monatsgehalt bezeichnet – das das Jahreseinkommen deutlich erhöhen kann. Auch ein privat nutzbarer Firmenwagen inklusive Tankkarte fällt unter die Zusatzleistungen, wobei dieser geldwerte Vorteil versteuert werden muss (§ 8 Abs. 2 EStG). Zusätzlich lassen sich auch Regelungen zur Auszahlung von Überstunden vereinbaren, etwa ab der ersten Überstunde. Diese Leistungen erhöhen das Gesamtgehalt spürbar und sollten bei Vertragsverhandlungen aktiv thematisiert werden.
Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein beliebter Gehaltsbestandteil, um für das Alter vorzusorgen. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts oder ein Arbeitgeberzuschuss direkt in eine Altersvorsorgeform investiert – zum Beispiel eine Direktversicherung. Dieses Geld steht nicht sofort zur Verfügung, sondern wird steuer- und sozialabgabenfrei (bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen) angelegt und erst im Ruhestand ausgezahlt. Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % Zuschuss auf den umgewandelten Betrag zu leisten (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). So erhalten Beschäftigte langfristig mehr Rente, ohne dass sie heute netto stark belastet werden.
Vermögenswirksame Leistungen (VwL)
Ein zusätzlicher wichtiger Gehaltsbestandteil sind vermögenswirksame Leistungen (VwL) – freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, meist zwischen 6 € und 40 € pro Monat, die in bestimmte Anlageformen wie Banksparpläne, Bausparverträge oder Fondssparpläne fließen. Diese Beiträge bleiben dem Arbeitnehmer nicht in bar, sondern wachsen über mehrere Jahre – in der Regel sechs Jahre Sparphase plus ein Ruhejahr.
Berücksichtigen solltest du auch die staatliche Arbeitnehmersparzulage: Liegt dein zu versteuerndes Jahresgehalt unter bestimmten Grenzen, bekommst du einen Zuschuss von 9 % (Bausparen) bzw. 20 % (Kapitalanlagen) auf maximal 400 Euro bzw. 470 Euro, was dir zusätzlich bis zu 80 € pro Jahr einbringen kann.
Kostenübernahme
Ein weiterer variabler Gehaltsbestandteil ist die Übernahme bestimmter Kosten durch den Arbeitgeber. Familienfreundliche Unternehmen beteiligen sich beispielsweise an den Kita- oder Kindergartenbeiträgen ihrer Mitarbeitenden, was die private finanzielle Belastung deutlich senken kann. Für Angestellte im Homeoffice kann auch die Erstattung von Internet- oder Telefonkosten Teil des Gehaltspakets sein. Solche Leistungen sind steuerlich möglich, wenn sie zweckgebunden und nachweisbar erfolgen. Arbeitnehmer sollten diese Möglichkeiten aktiv im Bewerbungsgespräch oder bei Gehaltsverhandlungen ansprechen.
Jobticket & Mobilitätszuschüsse
Ein weiterer wertvoller Sachzuschuss ist das Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel – oft steuerfrei als geldwerter Vorteil (§ 3 Nr. 15 EStG). Arbeitgeber können das Ticket oder eine jährliche Fahrkarte zusätzlich zum Gehalt stellen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Das gilt auch für private Nutzung. Ab 2025 fällt zudem ein Deutschlandticket-Zuschuss (ab 58 €) für Arbeitgeber günstiger aus, besonders bei einem Rabatt von mindestens 25 %.
Sachbezüge
Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum Gehalt gewähren – etwa in Form von Laptops, Tablets oder Smartphones, die auch privat genutzt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass diese Leistungen betrieblich veranlasst sind.
Darüber hinaus können steuerfreie Sachzuwendungen wie Gutscheine oder Sachgeschenke bis zur monatlichen Freigrenze von 50 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) gewährt werden – etwa für Tankkarten, Einkaufsgutscheine oder Eventtickets. Wichtig: Diese Grenze gilt pro Monat und Mitarbeiter, eine Überschreitung führt zur vollständigen Steuerpflicht des Betrags!
Für eine reibungslose Handhabung sollten Sachbezüge klar geregelt und dokumentiert werden – idealerweise direkt im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung.
Mitarbeiterrabatte
Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten vergünstigte Produkte oder Dienstleistungen an – sogenannte Mitarbeiterrabatte. Diese Sachbezüge sind bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei, sofern die Rabatte den üblichen Endpreis um nicht mehr als 4 % unterschreiten (§ 8 Abs. 3 EStG). Gewährt der Arbeitgeber z. B. 50 % Rabatt auf eigene Waren, können Mitarbeitende Leistungen im Wert von rund 2.160 Euro jährlich zum halben Preis steuerfrei nutzen. Wichtig: Der Freibetrag gilt insgesamt – nicht pro Produkt.
Gesundheitsförderung
Arbeitgeber können bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei in die betriebliche Gesundheitsförderung investieren (§ 3 Nr. 34 EStG). Diese Leistung umfasst zertifizierte Maßnahmen wie Rückenschulkurse, Stressbewältigung oder Zuschüsse zu Fitnessstudio-Mitgliedschaften – vorausgesetzt, die Angebote erfüllen die Anforderungen der zentralen Prüfstelle Prävention der Krankenkassen. Gerade bei überwiegend sitzender Tätigkeit können solche Leistungen gezielt zur Prävention genutzt werden.
Fazit: Variable Gehaltsbestandteile lohnen sich!
Variable Gehaltsbestandteile bieten eine wertvolle Möglichkeit, das Gehalt individuell zu optimieren und über das reine Brutto hinaus echten Mehrwert zu schaffen. Wer seine Optionen kennt und gezielt verhandelt, kann das persönliche Einkommen spürbar steigern – sei es durch Boni, Prämien oder steuerfreie Zusatzleistungen. Deshalb gilt: In keiner Gehaltsverhandlung sollten variable Gehaltsbestandteile unberücksichtigt bleiben!