Streiche mit Folgen: Wer zahlt bei Sachschäden durch Kinder?
Wenn es an Halloween zu Eierwürfen an Fassaden oder verklebten Türschlössern kommt, haftet nicht automatisch jemand. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist das der Fall, kann die
private Haftpflichtversicherung
der Eltern für entstandene Schäden aufkommen. Achtung: Kinder unter 7 Jahren gelten in der Regel als nicht deliktfähig – hier greift die Haftung oft gar nicht!
Kürbisbrand: Wenn die Deko Feuer fängt
Eine brennende Kerze im ausgehöhlten Kürbis kann schnell zum Brandrisiko werden. Je nach Schadensausmaß kommen unterschiedliche Versicherungen ins Spiel:
-
Hausratversicherung
, wenn Einrichtungsgegenstände betroffen sind
- Gebäudeversicherung, wenn das Haus selbst beschädigt wird (bei Eigentum)
- Privathaftpflicht, wenn der Schaden auf andere übergreift
Tipp: Achte darauf, dass dein Tarif grobe Fahrlässigkeit mit abdeckt – z. B. bei unbeaufsichtigten Kerzen.
Party-Schäden durch Gäste
Kommt es bei deiner Halloween-Party zu Schäden – etwa durch verschüttete Getränke, beschmutzte Wände oder Dekoration – haftet in der Regel die Privathaftpflichtversicherung des Gastes, sofern der Schaden durch ihn verursacht wurde.
Maskiert im Straßenverkehr
Seit der Gesetzesänderung darfst du beim Autofahren keine Maske tragen, die dein Gesicht unkenntlich macht – auch an Halloween.
- Bußgelder bis 60 Euro drohen bei Verstößen.
- Kommt es zu einem Unfall, kann die
Kaskoversicherung
Leistungen kürzen oder verweigern, wenn das Tragen der Maske als grob fahrlässig gewertet wird.
Tipp: Verkleidung erst am Zielort anlegen – nicht hinterm Steuer!
Übergriffe durch verkleidete Personen
Grusel-Clowns oder andere verkleidete Personen dürfen dich zwar erschrecken – aber nicht verletzen. Kommt es zu einer Körperverletzung, solltest du Anzeige bei der Polizei erstatten. Behandlungskosten übernimmt deine Krankenversicherung, egal ob
gesetzlich oder privat
. Hinweis: Psychischer Schreck allein ohne körperlichen Schaden ist meist kein versicherungsrelevanter Tatbestand.
Fazit: Gut versichert durch die Halloween-Nacht
Ob du selbst verkleidet unterwegs bist oder nur zuhause die Tür für kleine Geister öffnest – an Halloween kann schnell etwas schiefgehen. Ein harmloser Streich, eine brennende Kerze im Kürbis oder ein beschädigter Gartenzaun: Wer gut versichert ist, bleibt im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen. Verschiedene Versicherungen bieten den passenden Schutz – vorausgesetzt, du kennst die Bedingungen. So kannst du Halloween entspannt genießen – mit Süßem, ohne Saures.