MLP
Inhalt
Datum
04.08.2025

Süßes, Saures oder doch Sachbeschädigung? Fünf Versicherungsfälle an Halloween

Am 31. Oktober ist Halloween: Leuchtende Kürbisse, verkleidete Kinder und harmlose Streiche sorgen für Gruselstimmung – doch nicht ohne Risiko. Egal ob Partynacht oder Filmabend auf der Couch: Schnell kann ein Schaden entstehen. Wer haftet, wenn etwas zu Bruch geht oder ein Streich aus dem Ruder läuft? Hier erfährst du, welche Versicherungen an Halloween greifen.

Süßes, Saures oder doch Sachbeschädigung? Fünf Versicherungsfälle an Halloween / MLP Financify / Gruppe verkleideter Studierender stößt mit Getränken auf Halloween-Party an
(GettyImages/fotostorm)

Das Wichtigste in Kürze

  • Halloween-Streiche können teuer werden – vor allem bei Sachschäden oder Verletzungen.
  • Offenes Feuer in Kürbissen birgt Brandgefahr – grobe Fahrlässigkeit sollte mitversichert sein.
  • Party-Schäden und Unfälle im Kostüm können den Versicherungsschutz beeinflussen.
  • Wer verkleidet am Steuer sitzt, riskiert Bußgeld und Probleme mit der Kasko.
  • Bei Übergriffen im Kostüm hilft nur konsequentes Handeln – Versicherungsschutz greift bei körperlichen Verletzungen.

Streiche mit Folgen: Wer zahlt bei Sachschäden durch Kinder?

Wenn es an Halloween zu Eierwürfen an Fassaden oder verklebten Türschlössern kommt, haftet nicht automatisch jemand. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist das der Fall, kann die private Haftpflichtversicherung der Eltern für entstandene Schäden aufkommen. Achtung: Kinder unter 7 Jahren gelten in der Regel als nicht deliktfähig – hier greift die Haftung oft gar nicht!

Kürbisbrand: Wenn die Deko Feuer fängt

Eine brennende Kerze im ausgehöhlten Kürbis kann schnell zum Brandrisiko werden. Je nach Schadensausmaß kommen unterschiedliche Versicherungen ins Spiel:

  • Hausratversicherung , wenn Einrichtungsgegenstände betroffen sind
  • Gebäudeversicherung, wenn das Haus selbst beschädigt wird (bei Eigentum)
  • Privathaftpflicht, wenn der Schaden auf andere übergreift

Tipp: Achte darauf, dass dein Tarif grobe Fahrlässigkeit mit abdeckt – z. B. bei unbeaufsichtigten Kerzen.

Party-Schäden durch Gäste

Kommt es bei deiner Halloween-Party zu Schäden – etwa durch verschüttete Getränke, beschmutzte Wände oder Dekoration – haftet in der Regel die Privathaftpflichtversicherung des Gastes, sofern der Schaden durch ihn verursacht wurde.

Maskiert im Straßenverkehr

Seit der Gesetzesänderung darfst du beim Autofahren keine Maske tragen, die dein Gesicht unkenntlich macht – auch an Halloween.

  • Bußgelder bis 60 Euro drohen bei Verstößen.
  • Kommt es zu einem Unfall, kann die Kaskoversicherung Leistungen kürzen oder verweigern, wenn das Tragen der Maske als grob fahrlässig gewertet wird.

Tipp: Verkleidung erst am Zielort anlegen – nicht hinterm Steuer!

Übergriffe durch verkleidete Personen

Grusel-Clowns oder andere verkleidete Personen dürfen dich zwar erschrecken – aber nicht verletzen. Kommt es zu einer Körperverletzung, solltest du Anzeige bei der Polizei erstatten. Behandlungskosten übernimmt deine Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat . Hinweis: Psychischer Schreck allein ohne körperlichen Schaden ist meist kein versicherungsrelevanter Tatbestand.

Fazit: Gut versichert durch die Halloween-Nacht

Ob du selbst verkleidet unterwegs bist oder nur zuhause die Tür für kleine Geister öffnest – an Halloween kann schnell etwas schiefgehen. Ein harmloser Streich, eine brennende Kerze im Kürbis oder ein beschädigter Gartenzaun: Wer gut versichert ist, bleibt im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen. Verschiedene Versicherungen bieten den passenden Schutz – vorausgesetzt, du kennst die Bedingungen. So kannst du Halloween entspannt genießen – mit Süßem, ohne Saures.

Termin Seminare Kontakt