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Datum
04.08.2025

Was im Internet geht und was nicht: Dumpfbacke, Menschenschinder & Co.

Ob Instagram, TikTok, X (ehemals Twitter), WhatsApp oder Threads – soziale Medien sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie ermöglichen es dir, Gedanken, Fotos und Videos in Sekundenschnelle mit der Welt zu teilen. Doch Vorsicht: Wer dabei geltende Gesetze verletzt oder Persönlichkeitsrechte missachtet, riskiert Abmahnungen, Sperrungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Erfahre hier, was du online posten darfst – und welche Inhalte rechtlich problematisch werden können.

Was im Internet geht und was nicht: Dumpfbacke, Menschenschinder & Co. / MLP Financify / Studentin sitzt traurig auf einem Sofa und hat ihr Handy in der Hand
(GettyImages/Igor Suka)

Das Wichtigste in Kürze

  • Meinungsfreiheit hat Grenzen: Persönlichkeitsrechte, wie Ehre, Intimsphäre oder das Recht am eigenen Bild, dürfen auch im Netz nicht verletzt werden.
  • Strafrechtlich relevant: Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Bedrohung oder Stalking können Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
  • Je öffentlicher der Post, desto höher das Strafmaß: In sozialen Netzwerken wird oft von einer breiten Empfängerschaft ausgegangen – das erhöht mögliche Schadensersatzansprüche.
  • Likes und Shares können mitverantwortlich machen: Wer beleidigende oder hetzende Inhalte teilt, riskiert ebenfalls rechtliche Konsequenzen.
  • Plattformen müssen handeln: Seit 2024 sind Betreiber laut NetzDG verpflichtet, strafbare Inhalte schneller zu löschen und Nutzer:innen zur Verantwortung zu ziehen.

Wenn aus Worten Strafen werden

Ob im Gruppenchat, als Kommentar unter einem Instagram-Post oder öffentlich auf TikTok – wer online beleidigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Einträge wie „Arschloch-Lehrer“ oder „Verlogener Drecksverein“ wurden von Gerichten bereits als strafbare Beleidigungen gewertet. Und das kann teuer werden: Je nach Schwere und Reichweite drohen Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr (§ 185 StGB) – bei Tätlichkeiten sogar bis zu 2 Jahre.

Zivilrechtlich kann das Opfer zusätzlich Schadensersatz oder Schmerzensgeld einklagen – je nach Reichweite sind fünfstellige Summen möglich. Besonders problematisch: Auch vermeintlich private Beiträge können im Netz schnell viral gehen. Gerichte gehen deshalb häufig von einer „potenziellen Öffentlichkeit“ aus – selbst bei Posts im begrenzten Freundeskreis.

Meinung sagen, aber richtig

Das Grundgesetz schützt auch im Netz die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) – doch nicht uneingeschränkt. Erlaubt sind sachliche Kritik, Erfahrungsberichte oder persönliche Meinungen („Ich finde den Unterricht schlecht“). Verboten sind jedoch ehrverletzende Aussagen, falsche Tatsachenbehauptungen, das Veröffentlichen privater Inhalte ohne Einwilligung oder Hetze gegen Einzelpersonen oder Gruppen.

Ein Beispiel: Du darfst sagen, dass du mit dem Verhalten eines Professors unzufrieden bist. Was du nicht darfst: ihn als „Perversling“ oder „kriminell“ bezeichnen – ohne Beweise.

Auch Weiterverbreitung kann strafbar sein

Ein weiteres Risiko: Nicht nur der Erstverfasser haftet – auch das Teilen, Liken oder Kommentieren von ehrverletzenden Inhalten kann strafrechtliche Folgen haben. Besonders, wenn dadurch der Ruf einer Person zusätzlich geschädigt wird. Laut aktueller Rechtsprechung reicht ein einfacher „Share“ unter Umständen bereits aus, um sich wegen Beleidigung oder Verleumdung mitschuldig zu machen.

Fazit: Online posten – mit Verstand

Die sozialen Medien laden zum schnellen Kommentar ein – doch gerade heutzutage gilt: Erst denken, dann posten. Was in einem privaten Streit gesagt wird, kann im Netz schnell zur öffentlichen Beleidigung werden. Die Rechtsprechung ist in den letzten Jahren strenger geworden, und Plattformbetreiber sind verpflichtet, strafbare Inhalte konsequent zu löschen und zu melden. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich an Fakten, bleibt sachlich und respektiert die Privatsphäre anderer. So schützt du nicht nur andere, sondern auch dich selbst – vor Geldstrafen, Klagen und im schlimmsten Fall dem Verlust deines Studienplatzes oder Jobs.

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