Du hast das erste Studium abgeschlossen, aber spürst, dass dein Wissensdurst noch nicht gestillt ist? Vielleicht möchtest du eine neue Richtung einschlagen oder deine Karrierechancen durch ein weiteres Fachgebiet verbessern? Ein Zweitstudium kann genau die Möglichkeit sein, noch tiefer in deine Interessen einzutauchen, neue Perspektiven zu gewinnen und dich für zukünftige Herausforderungen optimal aufzustellen. Was genau du für dein Zweitstudium brauchst, erklären wir dir hier!
Zulassung zum Zweitstudium
In nahezu allen Bundesländern kostet das Zweitstudium an öffentlichen Unis keine Gebühren. Ausnahmen sind Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Baden-Württemberg, wo du für das Zweitstudium etwa zwischen 350 und 700 Euro pro Semester bezahlen müssen. Um dich für ein Zweitstudium zu bewerben, gelten fast überall dieselben Voraussetzungen wie beim Erststudium. An den meisten Unis kannst du dich über die Website bewerben, solltest dabei natürlich einige Unterlagen bereithalten:
- Abschlusszeugnis des Erststudiums (beglaubigte Kopie genügt)
- Einzelbelege der Leistungen im Erststudium
- schriftliche Begründung für die Aufnahme des Zweitstudiums sowie Angaben zum beruflichen Ziel
- tabellarischer Lebenslauf mit Nebentätigkeiten
Wie schon angedeutet: Ist das für das Zweitstudium angestrebte Fach zulassungsfrei, kommst du gleichberechtigt in das Losverfahren und darfst genauso auf einen Platz hoffen wie Bewerbende für ein Erststudium.
Was, wenn das Zweitstudium zulassungsbeschränkt ist?
Doch nicht immer ist das Wunschfach für das Zweitstudium ohne Zulassung. Ein Studiengang, der über den
Numerus clausus (NC)
zulassungsbeschränkt ist, weist in nahezu allen Bundesländern Quoten auf. So dürfen fast überall höchstens drei bis vier Prozent aller neu eingeschriebenen Studierenden Zweitstudierende sein.
Das heißt übersetzt: Erststudierende haben hier im Zweifelsfall Vortritt. Deine Chance eine Zusage für ein Zweitstudium zu erhalten, sinkt dementsprechend, muss allerdings nicht utopisch sein. Denn selbstverständlich kommt es darauf an, wie beliebt das Studienfach ist und wie groß der Andrang an Bewerbern.
Gut zu wissen: Bremen und Hamburg haben Sonderregelungen für das Zweitstudium eingeführt. Es wird kein Unterschied gemacht, ob du dich für ein Zweit- oder ein Erststudium bewirbst. Hamburg erleichtert dir den Einstieg ins Zweitstudium sogar noch, wenn die Abschlussnote deines Erststudiums besser als die Abi-Note ist.
Zweitstudium: Voraussetzungen und Finanzierung
Ob Universität oder Fachhochschule: Für die Aufnahme eines Zweitstudiums ist es meist nicht relevant, welchen Abschluss du bereits in der Tasche hast. Solltest du keine Allgemeine Hochschulreife besitzen, dann ist der
FH-Abschluss
die Eintrittskarte zum Zweitstudium. Dies gilt für viele, allerdings nicht für alle Studiengänge.
Die Frage nach der Finanzierung weiterer Studienjahre wiegt da oft schwerer. Denn ein Zweitstudium heißt meist, dass weitere Jahre ins Land gehen, in denen du nur über ein geringes Einkommen verfügst. Zudem verschiebt sich der Einstieg in den Beruf nach hinten. Um dir einen Überblick zu verschaffen, haben wir im Folgenden ein paar mögliche Modelle aufgeschrieben.
So finanzierst du ein Zweitstudium:
Klar, der erste Gedanke, wenn es ums Geldverdienen im Studium geht, lautet:
Nebenjob
. Dabei stellt sich nur die Frage, wie viel Zeit du dafür aufwenden musst, um finanziell über die Runden zu kommen. Wenn du nach dem Erststudium einen Beruf aufnimmst und diesen ausübst, hast du zudem die Option, ein berufsbegleitendes Studium aufzunehmen. Dabei investierst du 50 Prozent deiner Zeit in den Job und 50 Prozent in das Zweitstudium. Doch wie sieht es mit Förderungen im Zweitstudium aus?
- BAföG: im Zweitstudium bist du nicht dazu berechtigt
BAföG
zu beziehen, da in Deutschland nur die erste Ausbildung förderwürdig ist. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, zum Beispiel dann, wenn ein Zweitstudium für den gewünschten Beruf unbedingt nötig ist.
- Studienkredit: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesverwaltungsamt und viele Privatbanken bieten
Studienkredite
mit Sonderkonditionen an.
- Stipendium: Mit dem
Stipendium
verhält es sich ähnlich wie mit dem BAföG – es wird nur in seltenen Fällen an Studierende im Zweitstudium vergeben.
Bis zu deinem vollendeten 25. Lebensjahr erhalten deine Eltern Kindergeld für dich. Bis Ende 2024 sind das für ein Einzelkind 250 Euro im Monat, ab Januar 2025 dann 255 Euro. Der Anspruch darauf bleibt auch im Zweitstudium bestehen – wenn du im Nebenjob oder im Beruf die wöchentliche Arbeitszeit nicht auf mehr als 20 Stunden ausdehnst. Zudem kannst du im Zweitstudium viele Kosten von der Steuer absetzen.
Fazit: Für das Zweitstudium stehen dir viele Türen und Tore offen – wenn auch nicht alle
Ein Zweitstudium bietet dir die Möglichkeit, deine Fähigkeiten zu erweitern, neue Karrierechancen zu erschließen oder dich neu zu orientieren – doch es erfordert auch gute Planung. Besonders die Bewerbungsanforderungen für das Zweitstudium und eventuelle Gebühren in bestimmten Bundesländern sollten bedacht werden. Trotz der Herausforderungen, wie der begrenzten Verfügbarkeit von Studienplätzen und der fehlenden BAföG-Förderung, gibt es dennoch Wege, wie z. B. Stipendien oder Studienkredite, um die Finanzierung sicherzustellen. Letztlich zählt, dass ein Zweitstudium eine wertvolle Investition in deine Zukunft sein kann, wenn du motiviert bist und klare Ziele verfolgst.