Steuervorteile für Studierende: Welche Unterschiede gelten bei Erst- und Zweitstudium im Ausland?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende die
Kosten des Auslandssemesters von der Steuer absetzen.
Werden in einem Studium im Ausland die Prüfungen in Deutschland vollständig anerkannt, kannst du dir die Ausgaben vom Finanzamt zurückholen. Doch: Es gibt bei den steuerlichen Vorteilen wesentliche Unterschiede zwischen dem Erst- und Zweitstudium.
Kosten für das Erststudium im Ausland absetzen
Die Kosten des Auslandssemesters in der Erstausbildung sind als Sonderausgaben bis maximal 6.000 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar. Ausnahme: Du hast vor dem Studium eine Ausbildung abgeschlossen oder im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ein Studium absolviert. Dann kannst du die Ausgaben für das Auslandssemester als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen.
Allerdings bekommst du nur Geld vom Finanzamt erstattet, wenn du:
- die Forderung im selben Kalenderjahr geltend machst
- an einer ausländischen Universität mit gleichwertiger Ausbildung zu deiner Hochschule in Deutschland studierst und die Studieninhalte und Prüfungen in Deutschland anerkannt sind
Ausgaben des Zweitstudiums im Ausland absetzen
Wenn du ein Auslandssemester im Rahmen eines Zweitstudiums oder einer weiterbildenden Qualifikation wie einem Master, MBA oder LL.M. absolvierst, kannst du die anfallenden Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das gilt auch bei einem zweisemestrigen Auslandsaufenthalt während eines konsekutiven Masterstudiums.
Wie beim Erststudium gilt auch hier: Die Studien- und Prüfungsleistungen müssen gleichwertig zu denen an einer deutschen Hochschule sein.
Übrigens: In Ländern wie den USA, Kanada, Neuseeland und Australien sowie an Hochschulen innerhalb Europas und der EU-Wirtschaftszone sind Ausbildungen an Universitäten in der Regel gleichwertig mit denen an deutschen Hochschulen.
Welche Ausgaben für das Studium im Ausland sind absetzbar?
Alle Ausgaben, die eindeutig im Zusammenhang mit deinem Studium im Ausland stehen, kannst du als Sonderausgaben (beim Erststudium) oder Werbungskosten (beim Zweitstudium, Master oder berufsbegleitender Weiterbildung) steuerlich geltend machen. Das gilt auch für ein oder mehrere Semester an einer ausländischen Hochschule, sofern die Ausbildung gleichwertig zur deutschen Hochschule ist. Typische Kosten für das Studium im Ausland, die du von der Steuer absetzen kannst, sind unter anderem:
- Bewerbungskosten (z. B. für Mappen, Übersetzungen, Beglaubigungen)
- Studiengebühren
- Fachliteratur und Studienmaterialien
- Arbeits- und Schreibmittel
- Sprachtests wie TOEFL oder IELTS
- Berufskleidung, falls vorgeschrieben
- Zinsen für Studienkredite
- Reise- und Fahrtkosten (Hin- und Rückreise sowie Mobilität vor Ort)
- Unterkunftskosten (Miete inkl. Nebenkosten, bis zu 1.000 € pro Monat)
- Verpflegungsmehraufwand (pauschal für die ersten 3 Monate)
- Auslandskrankenversicherung
Wichtig: Um die Kosten steuerlich abzusetzen, musst du sie nachweislich im selben Kalenderjahr geltend machen und Belege aufbewahren. Besonders beim Master- oder Zweitstudium lohnt sich die Abrechnung, da hier unbegrenzte Werbungskosten möglich sind.
Was ist bei steuerfreien Ausgaben im Auslandsstudium zu beachten?
Die Fahrtkosten im Ausland zwischen Unterkunft und Universität kannst du auch als Entfernungspauschale beim Finanzamt geltend machen. Kosten für die Unterkunft während des Auslandssemesters sind nur steuerlich absetzbar, wenn du weiterhin einen festen Wohnsitz in Deutschland hast und an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist.
Für dein Studium im Ausland solltest du dringend eine
Auslandskrankenversicherung abschließen
. Warum? In Nicht-EU-Ländern ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht anerkannt – der Versicherungsschutz gilt nur bei Schadensfällen in Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben.
Auch medizinische Rücktransporte nach Deutschland werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, das gilt auch für die meisten EU-Länder. Sprich: Für sämtliche medizinische Behandlungen, Notfälle und Medikamente im Ausland und Rücktransporte nach Deutschland trägst du die Kosten selbst – und das kann teuer werden!
Eine Auslandskrankenversicherung bietet dir optimalen Schutz während deines Auslandssemesters. Wirst du im Ausland krank oder musst du zum Arzt, werden dir die Kosten erstattet. Welche Leistungen in der Versicherung inbegriffen sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsumfang ab.
Und das Beste: Die Auslandskrankenversicherung für Studierende im Ausland ist steuerlich absetzbar!
Studieren im Ausland: Welche Unterlagen braucht das Finanzamt?
Damit du die Kosten für dein Auslandssemester steuerlich absetzen kannst, verlangt das Finanzamt aussagekräftige Nachweise. Wichtig: Belege unbedingt im Original aufbewahren – ohne Nachweise gibt es keine Steuererstattung.
Typische Unterlagen, die du einreichen bzw. vorhalten solltest:
- Studienbescheinigung der ausländischen Hochschule
- Nachweis der Gleichwertigkeit des Studiengangs (z. B. durch Anerkennung oder Bescheinigung deiner deutschen Hochschule)
- Rechnungen und Quittungen für Studiengebühren, Fachliteratur, Sprachtests, Krankenversicherung etc.
- Buchungsbelege und Tickets für Flug, Bahn oder andere Reisekosten
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen
- Nachweis über gezahlte Studienkreditzinsen
- Beleg über Verpflegungsmehraufwand (ggf. durch Reisekostenpauschale nach § 9 EStG)
Fazit: Sparen beim Auslandssemester durch steuerliche Vorteile
Träumst du von einem Semester an einer ausländischen Universität, aber hast Bedenken aufgrund der zu erwartenden hohen finanziellen Ausgaben? Verwirkliche deinen Traum: Viele Kosten des Auslandssemesters sind von der Steuer absetzbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Ausgaben wie Studiengebühren, Reise-, Unterkunfts- und Bewerbungskosten sowie Kosten für die Auslandskrankenversicherung beim Finanzamt geltend machen.