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Studienverlauf in der Corona-Zeit: 6 Themen auf einen Blick

Von Prüfungsterminen, verschobenen Auslandssemestern, BAföG-Zahlungen bis zu Wohnheimkosten.

Datum
31.03.2020

Studienverlauf in der Corona-Zeit: 6 Themen auf einen Blick

Von Prüfungsterminen, verschobenen Auslandssemestern, BAföG-Zahlungen bis zu Wohnheimkosten.

Der verschobene Semesterstart aufgrund des Coronavirus hat Auswirkungen auf Vorlesungen, Seminare, Tutorien oder praktische Arbeiten in Laboren oder anderen Unieinrichtungen. Universitäten und Hochschulen bieten Online-Vorlesungen an und Prüfungen sollen so gut es geht in einem verkürzten Semester untergebracht werden.

Wir haben 6 studirelevante Themen zusammengefasst, die durch das Coronavirus betroffen sind.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Prüfungstermine: Ob und auf wann Prüfungen verschoben werden, regelt jede Universität oder Hochschule selbst. Wende dich am besten beim allgemeinen Studierendenausschuss (AstA) bei dir vor Ort oder auf der jeweiligen Website. Die meisten haben extra Corona-Seiten mit den aktuellsten Informationen erstellt.
  • Staatsexamen Medizinstudium: Das schriftliche Staatsexamen M2 wird um ein Jahr verschoben (auf April 2021). Laut des Bundesgesundheitsministeriums können die Bundesländer aber von diesem Plan abweichen und die Prüfungen wie geplant stattfinden lassen. Neuste Info: In Bayern und Baden-Württemberg wird das schriftliche Staatsexamen M2 um ein Jahr verschoben (auf April 2021). In Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt können Studierende wählen, ob sie die Prüfung jetzt absolvieren wollen oder direkt in das Praktische Jahr gehen. In allen übrigen Bundesländern findet die Prüfung wie geplant im April statt. Bremen hat keine medizinische Fakultät.
  • Staatsexamen Lehramtsstudium: Die Länder regeln die Prüfungstermine unterschiedlich. In Bayern z. B. sind Prüfungen, die nach dem 19. März stattfinden sollten, ausgesetzt.
  • Staatsexamen Jurastudium: Die meisten Länder lassen die Prüfungen für das 1. und 2. Saatsexamen ausfallen. Dies hat Auswirkungen auf den Ablauf der Rechtsreferendariate. Hierzu informieren die Oberlandesgerichte auf ihren Seiten.
  • Auslandssemester: Die meisten Unis raten aktuell dringend davon ab, Auslandssemester in einem als Risikogebiet eingestuften Ort anzutreten. Möchtest du dennoch ausreisen, solltest du dich unbedingt mit der Gastuniversität in Verbindung setzen und klären, ob ihr Betrieb überhaupt stattfindet und ob es vor Ort spezielle Regeln gibt.
  • BAföG: BAföG fließt weiterhin.
  • Wohngemeinschaften: WGs gelten als häusliche Gemeinschaft, d.h. hier besteht kein Kontaktverbot.
  • Miete für das Zimmer im Wohnheim: Die Verträge sind mit den Studentenwerken geschlossen und daher wird auch die Miete zum 1. April ganz normal fällig. Es gibt aber Ausnahmen. Jedes Studentenwerk regelt dies unterschiedlich. Wer Fragen hat, wendet sich am besten direkt ans Studentenwerk.

  • Das regelt jede Universität auf ihre Weise. Studenten können sich zum Beispiel kurzfristig von Prüfungen abmelden, Abgabefristen für Hausarbeiten werden um vier bis fünf Wochen verlängert und Klausuren können in Härtefällen durch spätere mündliche Prüfungen ersetzt werden. Am besten, du schaust regelmäßig auf den Internetseiten deiner Hochschule – bei den meisten gibt es eigene Coronaseiten – oder du informierst dich beim AStA vor Ort.

  • Bei den Medizinstudenten wird das schriftliche Staatsexamen M2, das eigentlich im April hätte stattfinden sollen, um ein Jahr verschoben.
  • Zugleich sollen die für die Prüfung zugelassenen Studenten das Praktische Jahr vorziehen. Eine entsprechende Verordnung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Ende März unterzeichnet.
  • Folge: Die Studenten müssten im kommenden Jahr sowohl die praktische M3-Prüfung als auch die M2-Prüfung ablegen. Vor etwa zehn Jahren wurde dieses „Hammerexamen“ abgeschafft.
  • Neuste Info: In Bayern und Baden-Württemberg wird das schriftliche Staatsexamen M2 um ein Jahr verschoben (auf April 2021). In Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt können Studenten wählen, ob sie die Prüfung jetzt absolvieren wollen oder direkt in das Praktische Jahr gehen. In allen übrigen Bundesländern findet die Prüfung wie geplant im April statt. Bremen hat keine medizinische Fakultät.

  • Bei den Prüfungen für angehende Lehrer ist die Situation von Land zu Land unterschiedlich.
  • In Bayern etwa sind sämtliche Prüfungen seit dem 19. März vorerst ausgesetzt. Die Studenten sollen sich aber weiter vorbereitet halten. Ähnlich sieht es in den meisten anderen Ländern aus.
  • In Sachsen-Anhalt dagegen sollen die Prüfungen stattfinden – wogegen sich gerade heftiger Widerstand formiert.

  • Bei den juristischen Staatsprüfungen ist Niedersachsen mit einer Absage der Prüfungen für das 1. und 2. Saatsexamen vorgeprescht. Die meisten Bundesländer haben inzwischen nachgezogen.
  • Die Prüfungen sollen später im Jahr nachgeholt werden. Die Corona-Pandemie hat aber auch Auswirkungen auf den Ablauf der Rechtsreferendariate. Hierzu informieren die Oberlandesgerichte auf ihren Seiten.

  • Reisen ist derzeit erheblich erschwert, in einigen Staaten wie den USA gibt es sogar offizielle Einreiseverbote für EU-Bürger. Unabhängig davon raten viele Unis gerade dringend davon ab, Auslandssemester in einem als Risikogebiet eingestuften Ort anzutreten. Möchtest du dennoch ausreisen, solltest du dich unbedingt mit der Gastuniversität in Verbindung setzen und klären, ob ihr Betrieb überhaupt stattfindet und ob es vor Ort spezielle Regeln gibt.

  • Besonderheiten gelten für Erasmus-Studenten, wenn sie ihre Aufenthalt bereits gebucht haben, nun aber Einreiseverbote gelten oder die Gastinstitution jetzt geschlossen ist. Kann die Reise nicht kostenneutral abgesagt werden, ermöglicht die Europäische Kommission im Erasmus+ Programm unter bestimmten Umständen die Erstattung tatsächlich angefallener Kosten. Dafür müsst ihr alle Belege und Informationen aufbewahren und euch an das International Office bzw. die Erasmus+ Koordinatoren eurer Hochschule wenden.

  • Die BAföG-Förderung fließt weiter. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat festgelegt, dass die BAföG-Förderungen weiter ausgezahlt werden. Es sollen keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn eine Ausbildungsstätte wegen der COVID 19 Pandemie vorübergehend geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird.

  • WGs gelten als häusliche Gemeinschaft. Ihr könnt also auf jeden Fall in eurer WG wohnen bleiben. Auch sind WG-Mitbewohner generell vom allgemeinen Kontaktverbot in der Öffentlichkeit ausgenommen. Je nach Größe eurer WG solltet ihr aber unbedingt mit Augenmaß agieren, wenn ihr gemeinsam die Wohnung verlassen wollt.

  • Grundsätzlich sind die Verträge mit den Studentenwerken geschlossen und daher wird auch die Miete zum 1. April ganz normal fällig. Generell laufen die Verträge auch über mindestens sechs Monate. Das Studentenwerk Würzburg bietet den Studenten aber an, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat aufzuheben – wenn das Werk einen Vertrag mit einem Nachmieter schließen kann. Studenten, die in finanzielle Engpässe geraten, weil zum Beispiel ihr Job als Werkstudent gerade ruht, können in der Regel einen Antrag auf Stundung einer Monatsmiete stellen. Das muss aber regelmäßig im Monat vor Fälligwerden der jeweiligen Miete erfolgen – für April also noch im März. Wer Fragen hat, wendet sich am besten direkt ans Studentenwerk.

Bleibt gesund!

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