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Datum
20.03.2024

Studienplatzklage 2024: Lohnt es sich?

Endlich studieren und einen Fachbereich (kennen-)lernen, der dich für deine berufliche Zukunft interessiert. Klingt einfach, ist es oftmals aber nicht! Wenn nur Absagen auf deine Bewerbungen für Studiengänge kommen, ist das frustrierend, aber kein Grund, deinen Berufswunsch platzen zu lassen. Mit einer Studienplatzklage besteht die Chance auf dein Wunschstudium. Studienplatzklage 2024: Erfahre hier, ob es sich lohnt, den Studienplatz einzuklagen sowie alles Wichtige zu den Voraussetzungen, Kosten und Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage.

MLP Financify Studienplatzklage
(GettyImages/visualspace)

Das Wichtigste in Kürze

  • Hochschulen in Deutschland sind verpflichtet, alle Kapazitäten für verfügbare Studienplätze regulär zu vergeben – doch oftmals bleiben Plätze leer.
  • Studierende können bei Absage auf eine Bewerbung für den Wunschstudiengang unter bestimmten Voraussetzungen eine Studienplatzklage einreichen.
  • Kann die Hochschule oder Uni nicht ausreichend nachweisen, dass die Klage gerechtfertigt ist, stehen die Erfolgsaussichten für Studierende gut.
  • Spezielle Fristen und Formalitäten sind bei Studienplatzklagen einzuhalten, eine Beratung und Begleitung vom Fachpersonal sind dringend empfohlen.

Was ist eine Studienplatzklage?

Mit einer Studienplatzklage kannst du versuchen, einen Studienplatz einzuklagen, auf den du eine Absage erhalten hast. Gerade an gefragten Hochschulen und Universitäten gibt es für einige Studienrichtungen oftmals mehr Bewerbende als freie Studienplätze. Für besonders beliebte Studiengänge musst du manchmal auch einen bestimmten Notendurchschnitt, den Numerus Clausus (NC), vorweisen, um einen Platz zu erhalten.

Hast du aufgrund von Zulassungsbeschränkungen und Zugangsvoraussetzungen nur Absagen auf deine Bewerbungen erhalten, ist die Studienplatzklage eine Chance, dass du dein gewünschtes Studium doch antreten kannst.

Denn Hochschulen in Deutschland sind laut Gerichtsurteil von 1972 dazu verpflichtet, alle Kapazitäten an verfügbaren Studienplätzen zu vergeben. Die reguläre Vergabe der freien Studienplätze wird auch innerkapazitäre Studienplätze genannt. Doch meist werden die Höchstzahlen niedrig gehalten und es bleiben Studienplätze frei – sogenannte außerkapazitäre Studienplätze. Betroffene können versuchen, die noch freien oder „versteckten“ Studienplätze durch eine Studienplatzklage zu erhalten.

Für eine Studienplatzklage musst du einen fristgerechten Widerspruch bei der jeweiligen Hochschule einlegen, die du verklagen willst. Zusätzlich ist es nötig, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei dem zuständigen Verwaltungsgericht zu stellen. Am besten lässt du dich von einem Rechtsanwalt zur Studienplatzklage beraten und begleiten.

Gut zu wissen: Erforderliche Wartezeit und Abiturschnitt für deinen Wunschstudiengang kannst du nicht vorweisen? Auch dann hast du unter Umständen die Möglichkeit, den Studienplatz einzuklagen!

Welche Voraussetzungen müssen für eine Studienplatzklage erfüllt sein?

Das Recht auf eine freie Berufswahl ist im deutschen Grundgesetz geregelt. Das bedeutet zwar, dass du den Beruf wählen darfst, den du willst, aber nicht, dass Hochschulen und Universitäten keine Bedingungen für einen Studienplatz stellen dürfen.

So musst du beispielsweise die Fachoberschulreife für ein Studium an einer Hochschule vorweisen. Willst du an einer Universität studieren, ist die allgemeine Hochschulreife eine Voraussetzung für das Studium.

Weiterhin gibt es Studiengänge mit Zugangsvoraussetzungen. Sprich: Ein bestimmter NC (Numerus Clausus), also eine Mindestnote, ist erforderlich, damit du die Zulassung für die Studienfachrichtung bekommst.

Allerdings sind bestimmte Fristen für die Studienplatzklage einzuhalten. Welche Fristen gelten, variiert je nach Art der Klage und Bundesland.

Ein Tipp: Es ist sinnvoll, vor der Studienplatzklage mit der Studienvertretung der jeweiligen Hochschule in Kontakt zu treten. Dort kannst du dich beraten lassen, dir Tipps holen oder nach Kontaktdaten zu geeigneten Rechtsanwälten fragen.

Wie läuft eine Studienplatzklage ab?

Hast du alles getan, um den Zuschlag für den Studienplatz zu bekommen, aber dennoch eine Ablehnung erhalten und willst jetzt Klage einreichen? So läuft die Studienplatzklage in der Regel ab:

  • Zuerst schickst du deine reguläre Bewerbung für den Studiengang an die jeweilige Hochschule oder Universität.
  • Im Falle einer Absage nimmst du Kontakt zu Rechtspersonal auf und lässt dich beraten. (Klagefristen beachten!)
  • Als Nächstes beantragt dein Anwalt die außerkapazitäre Zulassung und reicht zudem die erforderlichen Anträge beim Verwaltungsgericht ein.
  • Die Hochschule oder Uni steht in Beweispflicht und muss nachweisen, dass keine Kapazitäten für den Studiengang frei sind. (Landes-/Bundesrechtliche Vorgaben!)
  • Ob die Klage gerechtfertigt ist und dir ein Studienplatz zusteht, entscheidet das zuständige Verwaltungsgericht.

Im Idealfall ist der Vorwurf an die Hochschule bzw. Uni gerechtfertigt und du gewinnst die Studienplatzklage und erhältst deinen gewünschten Studienplatz.

Wie sind die Erfolgschancen einer Studienplatzklage?

Ob sich eine Studienplatzklage lohnt und die Erfolgsaussichten vielversprechend sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

So muss die Klage gerechtfertigt und alle nötigen Formalitäten müssen für den Antrag der Studienplatzklage fristgerecht beim Gericht eingegangen sein. Die Fristen für Studienplatzklagen sind in der Regel für das Sommersemester bis zum 15.01., für das Wintersemester bis zum 15.07. Beachte aber, dass diese je nach Bundesland oder Hochschule variieren können.

Meist aussichtslos ist eine Studienplatzgabe bei Formfehlern in der regulären Bewerbung, wie eine unvollständige oder nicht fristgerechte Abgabe.

Ebenso geringe Chancen auf Erfolg haben Studienplatzklagen bei Zusage des gewünschten Studienplatzes nur an einer anderen Hochschule oder Uni. Das gilt vor allem für beliebte Studienfachrichtungen mit vielen Bewerbenden.

Grundsätzlich beziehen sich die meisten Studienplatzklagen auf außerkapazitäre Studienplätze. Sofern die Hochschule oder Uni nicht ausreichend nachweisen kann, dass alle Plätze vergeben sind, stehen deine Erfolgschancen gut.

Übrigens: Eine Studienplatzklage bei Master-Studiengängen sowie bei regionalen Zulassungsbeschränkungen von Bachelor-Studiengängen gibt es oftmals noch weitere Punkte, die eine Klage rechtfertigen. Erkundige dich am besten bei der Studienvertretung.

Was kostet eine Studienplatzklage?

Die Kosten für eine Studienplatzklage richten sich unter anderem nach dem vom Gericht festgelegten Streitwert sowie der Anzahl an Hochschulen und Universitäten, die du verklagen willst.

Als Richtwert für den Streitwert sind Summen zwischen 50 Euro bis 10.000 Euro denkbar. Im schlechtesten Fall nicht wenig, vor allem für Studienanfänger ohne geregeltes Einkommen oder finanzielle Mittel. Diese Kosten können eine Studienplatzklage erschweren.

Eine Rechtsfachkraft ist daher ein absolutes Muss bei einer Studienplatzklage. Weiterhin kann sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnen. Prüfe hier vorab die Police deiner Rechtsschutzversicherung auf Umfang, Kostenübernahme und Bedingungen.

Wichtig zu wissen: Bei sehr vielen Studienplatzklagen kommt es zu einem Vergleich zwischen Kläger und Beklagtem. In diesem Fall bekommst du den Studienplatz, allerdings trägst du die Kosten für das Verfahren.

Fazit: Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage vorab der Klageeinreichung abwägen

Es ist ärgerlich, wenn du nur Absagen für dein Wunschstudium von der Hochschule oder Uni erhältst – vor allem, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und noch freie Studienplätze vorhanden sind. Mit einer Studienplatzklage hast du Chancen, deinen gewünschten Platz doch noch zu erhalten. Doch nicht jede Klage hat gute Erfolgschancen – daher informiere dich vorab ausführlich, ob sich eine Studienplatzklage in deinem Fall lohnt.

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