Kindergeld wird ab 2023 erhöht
Derzeit bekommen Eltern Kindergeld in Höhe von 219 Euro für jeweils das erste und das zweite Kind bis zum 18. oder 25. Lebensjahr, sofern wenn es studiert oder eine Ausbildung antritt. Ab dem dritten Kind beläuft sich der Anspruch auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf 250 Euro pro Monat. Ausgezahlt wird das Kindergeld von der Familienkasseder zuständigen Agentur für Arbeit. Im Januar 2023 wird die Staffelung nach Anzahl der Kinder vereinfacht und eine Pauschale ausgezahlt. Dann gibt es einheitlich 250 Euro pro Kind.
Wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, studierst und bereits aus der elterlichen Wohnung ausgezogen bist, hast du selbst einen Anspruch auf diesen Betrag. Deine Eltern sind in diesem Fall unterhaltspflichtig (
Ohne BAföG studieren
) und müssen dir ab Januar 2023 250 Euro pro Monat bezahlen. Alternativ kannst du selbst einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen und das Geld somit unmittelbar auf das eigene Konto auszahlen lassen.
Was beeinflusst das Kindergeld und was nicht?
Die gute Nachricht: Das Kindergeld hat nur wenig Einfluss auf andere Finanzquellen im Studium. So ist es zur
BAföG-Berechnung
unerheblich und wird bei dieser nicht als Vermögen oder Einnahmequelle gezählt. Auch bei einem
Nebenjob
während der Studienzeit hast du gute Karten. Solange du maximal 20 Wochenstunden pro Woche arbeitest, bleibt der Kindergeldanspruch unverändert bestehen. Das gilt sogar auch dann, wenn du im Semester etwas mehr arbeitest. Du musst lediglich bei durchschnittlich 20 Arbeitsstunden pro Woche bleiben.
Ein Urlaubssemester oder eine ähnliche Auszeit wirkt sich auf das Kindergeld aus. Während dieses Zeitraums bekommst du die monatliche Finanzspritze nicht. Ausnahme: Eine lange Krankheit, die das Studium in dieser Phase unmöglich macht (somit kein freiwilliges Urlaubssemester). Bei
Auslandssemestern
, die dem Studium dienen, spielt dein Hauptwohnsitz eine entscheidende Rolle. Befindet er sich in Deutschland oder innerhalb der EU, kannst du auch während der Auslandszeit auf das übliche Kindergeld zurückgreifen.
Längerer Bezug von Kindergeld in Ausnahmefällen
Normalerweise erlischt dein Anspruch auf Kindergeld mit Vollendung des 25. Lebensjahres – unabhängig davon, ob dein Studium dann erfolgreich beendet wurde oder nicht. Nur in wenigen Ausnahmefällen kannst du das Geld länger erhalten. Hast du etwa später mit dem Studium begonnen, weil du zuvor ein
freiwilliges soziales Jahr
geleistet hast, wird das Kindergeld bis maximal zum 27. Lebensjahr bezahlt.
Auch bei schwerbehinderten Menschen greift eine Sonderregelung, die aber noch an weitere Voraussetzungen geknüpft ist. Wenn du zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert bist, keinen eigenen Wohnsitz hast und maximal zehn Stunden pro Woche in einem Minijob arbeitest, kann das Kindergeld bis zum Abschluss des Studiums auf dem Konto landen. Dabei ist völlig egal, wie alt du zu diesem Zeitpunkt bist. Allerdings wird hierfür lediglich der Bachelor-, aber nicht der Master-Abschluss herangezogen.
Fazit: Kindergeld als entscheidende Säule der Studienfinanzierung
Mit dem Kindergeld kannst du eine erste Basis der Studienfinanzierung schaffen; vorausgesetzt, du bist unter 25 Jahre alt oder erfüllst die Sondervoraussetzungen zum längeren Bezug. Da das Kindergeld weder den Bezug von BAföG noch einen Nebenjobverdienst beeinflusst, kannst du zusätzliche Einnahmequellen nutzen, um dein Studium möglichst unbeschwert zu genießen.