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Datum
14.03.2023

200 Euro Einmalzahlung für Studierende: So klappt der Antrag

Das Studentenleben kostet Geld und Rechnungen wollen bezahlt werden. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten reicht das Geld oft nicht einmal für die monatlichen Fixkosten. Deshalb ist die gute Nachricht für alle Studierenden, dass es jetzt eine steuerfreie Einmalzahlung als finanziellen Zuschuss gibt. Sie wird auch Energiepreispauschale genannt. Damit dein Antrag Erfolg hat, erklären wir die richtige Vorgehensweise.

Studentin stellt Antrag für Energiepreispauschale
(GettyImages/Guido Mieth)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 200 Euro Einmalzahlung gibt es ab dem 15. März 2023.
  • Dabei handelt es sich um einen steuerfreien Zuschuss. Um die Zahlung zu erhalten, musst du einen Antrag stellen.
  • Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Beispielsweise muss sich dein Wohnsitz in Deutschland befinden.

Wer bekommt die 200 € Einmalzahlung?

Etwa 3,5 Millionen Menschen haben einen Anspruch auf diese Art der Energiepreispauschale. Hierzu gehören Azubis sowie junge Menschen, die studieren oder an einer Fach- oder Berufsfachschule lernen. Antragsberechtigt sind auch Studentinnen und Studenten, die ein duales oder Teilzeit-Studium machen oder promovieren. Wer sich im Urlaubssemester befindet, hat ebenfalls einen Anspruch. Wer neben dem Studium arbeitet und in diesem Zusammenhang schon die 300 Euro Energiepauschale erhalten hat, kann zusätzlich die 200 Euro Einmalzahlung beantragen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Gasthörerinnen und Gasthörer bekommen allerdings keine Einmalzahlung.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Um das Geld zu erhalten, musst du ein paar bürokratische Hürden nehmen. Dein Wohnsitz und deine Ausbildungsstätte müssen sich in Deutschland befinden. Bei einem Auslandssemester oder einem Praktikum im Ausland stehen dir die 200 Euro trotzdem zu. Du musst am 1. Dezember 2022 an der Universität immatrikuliert beziehungsweise an der Fach- oder Berufsfachschule angemeldet gewesen sein. Für die Einmalzahlung muss ein offizieller Antrag gestellt werden. Das gilt auch für alle, die BAföG erhalten.

Wo und wie kann ich den Antrag stellen?

Für die Beantragung wurde eine Onlineplattform eingerichtet. Dort kannst du ab dem 15. März 2023 den Antrag stellen. Dafür ist es erforderlich, ein BundID-Konto zu haben. Um dieses zu bekommen, benötigst du einen Personalausweis mit Online-Funktion (eID) oder ein Elster-Zertifikat. Du musst dir eine App herunterladen, die Ausweisdokumente auslesen kann. Außerdem brauchst du zum Aufrufen des Antragsformulars einen Zugangscode, den du von deiner Universität oder Hochschule bekommst.

Was passiert nach der Antragstellung?

Alle ordnungsgemäß gestellten Anträge werden sorgfältig geprüft. Wenn sie bewilligt werden, bekommst du eine Bestätigung per E-Mail. Das Geld wird dir dann auf das Konto überwiesen, das du im Antragsformular angegeben hast. Wie lange die Prüfung und die Überweisung der steuerfreien 200 Euro Einmalzahlung dauern, ist noch offen.

Fazit: Die Einmalzahlung ist eine finanzielle Erleichterung für junge Menschen

Die steuerfreie 200 Euro Einmalzahlung sind eine finanzielle Erleichterung für junge Menschen. Mit unseren Hinweisen weißt du jetzt, wie du den Antrag stellen kannst.

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