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Diese Versicherung können nur Studenten, Stipendiaten oder Doktoranden bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres abschließen, die an einer Hochschule eingeschrieben sind. Zudem ist Voraussetzung, dass du mindestens 18 Jahre alt bist und bei Antragstellung deinen Wohnsitz in Deutschland hast.

Allerdings musst Du nicht zwingend an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Bist Du an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, geht der Versicherer allerdings davon aus, dass Du dort auch einen Wohnsitz hast. Daher hast Du dann in diesem Land auch keinen Versicherungsschutz.

Ein Beispiel: Max ist in Deutschland wohnhaft und beginnt sein Studium an einer Hochschule in den Niederlanden. Für Deutschland und die Niederlanden besteht kein Versicherungsschutz. Wenn Max nun aber für eine studienbedingte Weiterbildungsmaßnahme oder eine Urlaubsreise ins Ausland reist, besteht Versicherungsschutz im Rahmen von MLP Student Worldwide für jedes andere Land außer Deutschland und den Niederlanden.

Ja. Für die ersten acht Wochen einer urlaubsbedingten Reise besteht Versicherungsschutz. Und das für beliebig viele Reisen im Jahr.

Hinweis: Eine beitragsfreie Kombination zwischen einer studienbedingten Weiterbildungsmaßnahme (max. 125 Tage) und einer anschließenden Urlaubsreise (max. acht Wochen) ist nicht möglich. Für die anschließende Urlaubsreise muss die Verlängerung über den Tarif V (12,50 Euro pro Monat) gebucht werden. Für alle weiteren Urlaubsreisen (beliebig oft, bis zu acht Wochen je Urlaubsreise) innerhalb der Vertragslaufzeit besteht Versicherungsschutz über den Jahresvertrag)

Hierunter fallen z. B. Auslandssemester, Praktika, Sprachreisen etc. Der achtwöchige Versicherungsschutz kann für diese Reisen beliebig oft in Anspruch genommen werden. Der 125-tägige Versicherungsschutz kann einmal für einen ununterbrochenen Auslandsaufenthalt in Anspruch genommen werden.

Für Urlaubsreisen ins Ausland ist eine Verlängerung ab der neunten Woche möglich, für die studienbedingte Weiterbildungsmaßnahme im Ausland einmalig ab dem fünften Monat (126. Tag) des Auslandsaufenthaltes. Den Verlängerungsantrag schickst du ausgefüllt an kundenservice@mlp.de

Wichtig: Die Beantragung muss vor dem Reiseantritt erfolgen und du musst dich zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland aufhalten.

Nach Abschluss der Versicherung erhältst Du die Versicherungsbestätigung immer in deutscher und englischer Sprache via E-Mail.

Eine Versicherungsbestätigung in einer anderen Sprache erhältst du direkt bei unserem Versicherungspartner Barmenia: kundenbetreuung@barmenia.de

Gerne hilft dir dabei auch einer unserer MLP Berater vor Ort weiter.

Unsere Tarife bieten dir ein tolles Leistungsspektrum. Details findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Tarifbeschreibungen auf der Abschlussseite zu jedem Tarif unter „Tarifdetails“. Eine Selbstbeteiligung oder einen Selbstbehalt gibt es nicht.

Nach dem Abschluss übergeben wir deine Daten an unseren Versicherungspartner, damit dieser die Vertragsdokumente erstellen kann. Hierzu bekommst du von uns eine erste Bestätigung unmittelbar nach dem Abschluss. In der Regel erhältst du innerhalb einer Stunde eine weitere E-Mail, die alle wichtigen Dokumente enthält.

Der Vertrag endet bei Abbruch des Studiums zum Ende des Versicherungsjahres oder spätestens zwölf Monate nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums zum Ende des Versicherungsjahres. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Das Versicherungsverhältnis endet auch, wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat verlegst. Eine Kündigung ist auch dabei nicht erforderlich.

Der Versicherungsvertrag endet nicht bei Verlegung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder die Schweiz.

Beachte: Wenn das Versicherungsverhältnis aus einem der oben genannten Gründe endet, solltest Du die Barmenia darüber informieren. Ansonsten werden weiterhin Beiträge abgebucht ohne, dass Versicherungsschutz besteht.

Ja. Versicherungsschutz besteht bei im Ausland auftretenden Krankheiten und Unfällen.

Alle wichtigen Hinweise zu deinem Jahresreiseschutzbrief und zur Vorgehensweise im Schadenfall findest du im Dokument Was tun im Schadenfall

Amerikanische Universitäten verlangen oft eine ausgefüllte Versicherungsbestätigung mit Angaben zum Versicherungsschutz als Nachweis einer ausreichenden Absicherung, den sogenannten „Waiver“.

MLP Student Worldwide beinhaltet einen weltweiten Versicherungsschutz und ist somit auch für Reisen in die USA ausreichend. Allerdings kann der sogenannte „Waiver“ nicht bereitgestellt werden.

Der Tarif Care College USA unseres Partners Care Concept erfüllt ganz speziell die hohen Anforderungen aller amerikanischen Universitäten, Institutionen und des State Departments.

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