Mietschulden können schneller entstehen als zunächst gedacht. Kannst du deine Miete nicht bezahlen oder hast bereits Mietschulden angestaut, kann es schnell brenzlig werden. Denn schon zwei nicht überwiesene Monatsmieten geben dem Vermieter das Recht, dir die Wohnung fristlos zu kündigen. Wir verraten dir, wie du diese Situation vermeidest und welche Schritte du unternehmen solltest, wenn die Mietschulden bereits entstanden sind.
Ab wann du in Mietrückstand bist, ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Offiziell ist das der Fall, wenn du deine Miete am dritten Werktag eines Kalendermonats nicht begleichst. Ist das zwei Monate in Folge der Fall, drohen harte Konsequenzen: Jetzt kann dir deine vermietende Person fristlos kündigen. Doch dazu muss es nicht kommen!
Das oberste Gebot lautet, einen kühlen Kopf zu bewahren und dir deine Situation einzugestehen. Nur das führt dich nämlich zum wichtigsten Punkt – handle schnell und akkurat. Wenn du deine vermietende Person (am besten schon im ersten Monat) direkt über den Mietrückstand bzw. deine Zahlungsunfähigkeit informierst, ist das immer besser, als dass es auf dem Kontoauszug bemerkbar wird. Im Idealfall kannst du im offenen Austausch sogar eine Stundung oder eine Ratenzahlung deiner Miete erwirken. Damit hast du den Kopf frei, um die nächsten Schritte einzuleiten.
Wenn du mit der Miete in Rückstand geraten bist, deutet das darauf hin, dass deine finanzielle Situation insgesamt in Schieflage geraten ist. In diesem Fall solltest du das Problem nicht ignorieren, sondern offensiv angehen – indem du dir Hilfe suchst. Und professionelle Hilfe gibt es etwa in Form einer Schuldnerberatung.
MLP berät Sie gern: Wer nicht bis in alle Ewigkeit zur Miete wohnen möchte, hat die Option Mietkauf. Dabei zahlst du das Haus oder die Wohnung durch Mieten und einen Restwert ab. Bei allen anderen Fragen rund um das Thema Finanzen kannst du gern einen Termin mit einem unserer MLP-Experten vereinbaren! |
Welche Organisation für dich am praktischsten ist, etwa aufgrund örtlicher Nähe, findest du am besten online heraus. In der Regel ist das eine Verbraucherzentrale oder die Caritas.
In erster Linie ist die Schuldnerberatung eine Unterstützung zur Selbsthilfe. Gemeinsam mit der Beratungsstelle erarbeitest du einen Überblick deiner finanziellen Situation, indem ihr die Ausgaben und Einnahmen sowie die Schulden analysiert. Auch wird dir dabei geholfen, einen realistischen Plan für die Tilgung deiner Mietschulden zu erstellen.
Falls du das wünschst, kann die Beratungsstelle auch die Kommunikation mit der vermietenden Person übernehmen und dir helfen, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Die Schuldnerberatung ist in der Regel kostenfrei.
Solltest du Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder beantragt haben, können Sozialamt oder Jobcenter deine Mietrückstände unter Umständen übernehmen, falls du den Antrag stellst. In vielen Gemeinden gibt es zudem Hilfen in Form von Notfallfonds, die in manchen Fällen Mietschulden übernehmen. Den Kontakt bekommst du von der Schuldnerberatung.
Die wohl am weitesten verbreitete Form der Unterstützung ist das Wohngeld. Dieses wird üblicherweise für ein Jahr bewilligt, danach musst du es neu beantragen. So kannst du in deiner Gemeinde einen Antrag auf Wohngeld stellen:
Zur raschen Bearbeitung des Antrags ist es ratsam, dass deine Unterlagen richtig und vollständig ausgefüllt sind, wenn du sie einreichst.
Wohngeld beantragen Wer ein geringes Einkommen hat und die Kosten für das Wohnen nicht allein tragen kann, ist eventuell berechtigt, Wohngeld vom Staat zu erhalten. Beziehst du kein BAföG, kein Bürgergeld und keine Sozialhilfe, hast du gute Aussichten auf Wohngeld im Studium . Beantragen kannst du diese Hilfeleistung bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde, einreichen solltest du mindestens deine Kontoauszüge, den Mietvertrag, deine Einkommensnachweise und ggf. einen Nachweis über die Höhe deiner Mietrückstände. |
Auch wenn du deine Miete nicht bezahlen kannst und bereits in Mietschulden steckst, kann eine Lösung gefunden werden. Gehe dabei am besten systematisch vor. Melde dich zunächst bei deiner vermietenden Person, um einen Lösungsweg zu finden und sei ehrlich. Nimm außerdem Kontakt zu einer Schuldnerberatung auf und lass dir dort professionell helfen. Wenn du gar nichts unternimmst, kann dir die Wohnung schon nach zwei unbezahlten Mieten gekündigt werden. Sind deine Mietschulden aufgrund eines zu geringen Einkommens entstanden, kannst du prüfen, ob du finanzielle Unterstützung durch BAföG, Wohngeld oder Bürgergeld erhältst.