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Datum
21.03.2022

Heizkostenzuschüsse für BAföG-Studierende: Bonus wegen hoher Energiepreise

Die steigenden Energiekosten sind für viele Personengruppen eine besonders starke Belastung. Durch einen Heizkostenzuschuss sollen sie etwas abgeschwächt werden. Inzwischen wurde beschlossen, dass den Bonus auch viele BAföG-Empfänger erhalten. Die Bedingung ist, dass diese nicht mehr bei den Eltern leben. Das heißt, dass über 400.000 Studierende und Schüler davon profitieren.

Studierendenwohnheim

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bonuszahlung aufgrund steigender Heizkosten richtet sich in erster Linie an Wohngeldempfänger.
  • Wer BAföG bezieht und nicht mehr bei den Eltern lebt, darf sich ebenfalls über einen Zuschuss freuen.
  • BAföG-Geförderte bekommen pauschal 230 Euro, unabhängig von der BAföG-Höhe.
  • Von den Studierenden muss in der Regel ein Antrag für den Zuschuss gestellt werden.
  • Der Zuschuss wird pro Person nur einmal gezahlt.

Geplante Zuschüsse im Überblick

Das Bundeskabinett hat beschlossen, Wohngeldempfängern sowie BAföG-Geförderte mit einem Heizkostenzuschuss zu bedenken. Während die erste Personengruppe im Single-Haushalt 270 Euro und im Zwei-Personen-Haushalt 350 Euro bekommt, erhalten nicht mehr bei den Eltern lebende BAföG-Studierende oder Schüler pauschal 230 Euro.

Aktuell handelt es sich bei der Entwicklung noch um einen Entwurf. Voraussichtlich zum 1. Juni 2022 wird das Gesetz vom Bundestag final beschlossen. Der Zuschuss wird den berechtigten Personen anschließend auf das eigene Konto überwiesen – teilweise ist dafür im Vorfeld ein Antrag nötig.

Gründe für den Zuschuss

Wer Wohngeld bezieht, verfügt über ein geringes Einkommen und erhält keine Bezüge wie Hartz IV. Daher ist nachvollziehbar, dass die steigenden Energiepreise für diese Personengruppen besonders gravierend sind. Durch die Zuschusszahlung wird den hohen Kosten ein wenig der Schrecken genommen.

Da während der Corona-Pandemie auch viele Studierende ihren Nebenjobs nicht nachgehen konnten und daher kein Einkommen beziehen konnten, wurde die Forderung laut, sie ebenfalls mit dem Zuschuss zu bedenken. Auch hier gilt es, die laufenden Kosten geringer zu halten.

Wer bekommt den Zuschuss – und wie?

Wer zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen hat, bekommt den Zuschuss automatisch. Dasselbe gilt für Auszubildende, die etwa eine Berufsausbildungsbeihilfe beziehen. Welches Amt das Geld auszahlt, wird noch festgelegt.

Ein Antrag auf den Heizkostenzuschuss ist hingegen durch Studierende erforderlich, die während dieses Zeitraums mindestens einen Monat lang BAföG bekommen haben. Im gleichen Zeitraum darf die Person nicht bei den Eltern gelebt haben. Die Höhe des BAföG-Zuschusses ist hingegen ebenso unerheblich wie die genaue Wohnsituation (z.B. Wohnheim oder WG). Anträge sind voraussichtlich zwischen dem 01. Juni und 31. Dezember 2022 möglich.

Gut zu wissen: Wer bereits aufgrund des Bezuges von Wohngeld einen Zuschuss erhält, ist von einer weiteren Auszahlung wegen möglicher BAföG-Zahlungen ausgeschlossen. Das heißt, dass es den Bonus nur einmal pro Person geben kann.

Fazit: Wohnkosten etwas geringer halten durch Heizkostenzuschuss

BAföG-Empfängerinnen und Empfänger können wie Wohngeldbeziehende zumindest durch die einmalige Zahlung eines Heizkostenbonus profitieren und ihre Nebenkostenabrechnung in diesem Jahr etwas geringer halten. Nach dem Antrag erfolgt die Auszahlung auf dem eigenen Konto. Wichtig ist, dass die Studierenden im fraglichen Zeitraum mindestens einen Monat lang nicht bei den Eltern gelebt und BAföG erhalten haben.

Grafik: Heizkostenzuschuss für studierende mit BAföG und Auszubildende verdoppelt. Es gibt 230 Anstatt 115 Euro.
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