Bin ich als Referendar beihilfeberechtigt?
Nicht immer bist du als Referendar beihilfeberechtigt. Oder einfacher: Nur wenn du während deines Referendariats im Beamtenverhältnis bist, also Beamter auf Widerruf, hast du einen Anspruch auf Beihilfe.
Das bedeutet, dass der Staat sich anteilsmäßig an deinen Kosten für medizinische Leistungen beteiligt. Für Arztbesuche, Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte wird ein Teil der Kosten übernommen. Außerdem: Auch deine engsten Familienangehörige (Ehegatte und Kinder), die gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten, sind beihilfeberechtigt.
Die Höhe sowie der Umfang der Beihilfe im Referendariat unterscheiden sich je nach Bundesland. In der Regel liegt der Beihilfebemessungssatz bei etwa 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für Alleinstehende und bei rund 70 Prozent für beihilfeberechtigte Ehegatten. Beihilfeberechtigte Kinder erhalten sogar knapp 80 Prozent der medizinischen Kosten erstattet.
Welche Regeln für Beihilfeberechtigte in deinem Bundesland gelten, erfährst du bei der zuständigen Beihilfestelle. Es ist ratsam, dass du dich rechtzeitig über die Höhe des Zuschusses informierst. Denn der Staat übernimmt nur einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten, sodass der Abschluss einer Krankenversicherung erforderlich ist.
Die Beihilfe steht nicht jedem Referendar zu. Als angestellter Referendar bist du nicht beihilfeberechtigt. Du bist als Angestellter versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und bekommst einen Arbeitgeberzuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen.
Wichtig: Nach dem Studium bist du nicht mehr familienversichert, der Anspruch auf Beihilfe gilt nicht für jeden Referendar und es werden nur anteilige Kosten erstattet. Daher ist es umso wichtiger, dass du dich nach dem Ende deines Studiums um einen für dich passenden Versicherungsschutz bemühst.
Kann ich mich als Referendar gesetzlich oder privat versichern?
Auch hier ist die Antwort: nicht immer! Die Wahl deines Versicherungsschutzes ist wieder abhängig vom Referendariat. So müssen sich angestellte Referendare bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Für Beamte auf Widerruf besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Beamtenanwärter können frei entscheiden, ob sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung (PKV) abschließen wollen.
Wie hoch sind die Beiträge für die Krankenversicherung im Referendariat?
Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung im Referendariat
Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen:
Referendare mit geringen Einnahmen zahlen geringere Versicherungsbeiträge als jene mit hohem Einkommen. Angestellte Referendare erhalten einen Arbeitgeberzuschuss, während Beamtenanwärter den Beitrag für die GKV alleine bezahlen müssen (Ausnahme: Bundesländer mit pauschaler Beihilfe).
Beiträge für die private Krankenversicherung im Referendariat
Die Höhe der Beiträge für die private Krankenversicherung für Referendare hängt von verschiedenen Kriterien wie Alter bei Versicherungsabschluss, Gesundheitszustand, Anbieter, Leistungsumfang und Tarif ab.
Umso jünger und gesünder du bist, desto geringer ist der Versicherungsbeitrag.
Daher lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung vor allem für junge angehende Beamte, die von günstigen Beamtenanwärtertarifen profitieren. Die Beiträge liegen meist zwischen etwa 80 bis 150 Euro im Monat für alleinstehende Beamtenanwärter ohne Vorerkrankungen. Die speziellen Anwärtertarife gelten häufig bis zum 39. Lebensjahr oder bis zur
Übernahme ins Beamtenverhältnis
– danach zahlst du den regulären Versicherungstarif.
Ein Vorteil der privaten Krankenversicherung im Referendariat sind unter anderem die Mehrleistungen bei medizinischen Behandlungen, Hilfsmitteln oder Medikamenten. Allerdings trittst du in Vorleistung und musst die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag vorstrecken, bevor du diese von deiner Versicherung erstattet bekommst.
Bedenke auch, dass eine Gesundheitsüberprüfung vor Abschluss der Versicherung üblich ist, bei der dir Fragen zu deinem Gesundheitszustand gestellt werden. Hast du Vorerkrankungen, Allergien oder andere gesundheitliche Beschwerden wird meist ein Risikozuschlag erhoben. Dadurch steigen die Beiträge der privaten Krankenversicherung.
Gut zu wissen: Die Beteiligung des Arbeitgebers für die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse entfällt bei Referendaren im Beamtenverhältnis. Bist du Beamter auf Widerruf, trägst du die vollen Anteile für die gesetzliche Krankenversicherung wie Selbstständige.
Fazit: Nach dem Studium frühzeitig um passende Krankenversicherung im Referendariat bemühen
Nach abgeschlossenem Studium sind viele Studierende nicht mehr über die Familienversicherung krankenversichert. Zeit, sich um den Abschluss einer neuen Krankenversicherung zu kümmern. Im Referendariat gelten verschiedene Regelungen für die Beihilfe und Wahl der Krankenversicherung zwischen angestellten Referendaren sowie Beamten auf Widerruf. Informiere dich daher rechtzeitig bei deiner MLP Beraterin oder deinem MLP Berater über eine passende Krankenversicherung im Vorbereitungsdienst.