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Datum
17.06.2016

Freiwilliges oder Pflichtpraktikum: Wie sieht der Verdienst als Praktikant aus und wann erhältst Du Mindestlohn?

Um Berufserfahrung im Studium zu sammeln greifen viele Studenten auf Praktika und Werkstudentenjobs zurück. Mit der Einführung des Mindestlohns in Deutschland erhalten Praktikanten aktuell ebenfalls einen Stundenlohn von mindestens 9,50 Euro (Stand: Januar 2021). Das Problem an der Sache: das gilt nicht für jedes Praktikum.

In welchen Fällen Du als Praktikant den Mindestlohn verdienst und wann Du nicht von ihm profitierst erfährst Du im folgenden Ratgeber. Darüber hinaus zeigen wir Dir auch, in welchen Branchen Du als Praktikant ein überdurchschnittlich hohes Gehalt erwarten kannst.

Praktikant Mindestlohn
(GettyImages)

Inhaltsverzeichnis

  • Wann erhalte ich als Praktikant Mindestlohn?
  • Wann greift der Mindestlohn als Praktikant nicht?
  • Wie sieht es bei einem Auslandspraktikum mit der Bezahlung aus?
  • Wie sieht die Bezahlung aus, wenn ich ein Praktikum während der Bachelor- oder Masterarbeit mache?
  • Halten sich alle Arbeitgeber an den Mindestlohn für Praktikanten im Studium?
  • Fazit: Durch den Mindestlohn hat sich der Verdienst von Praktikanten verbessert

Wann erhalte ich als Praktikant Mindestlohn?

Handelt es sich bei Deinem Praktikum um ein freiwilliges Praktikum, das darüber hinaus länger als drei Monate geht, greift das Mindestlohngesetz (kurz MiLoG) und Du erhältst eine Vergütung von mindestens 9,35 Euro pro Stunde.

Maßgeblich für den Erhalt des Mindestlohns ist, dass es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt, das nicht in Deinem Studienplan beziehungsweise Curriculum verankert ist. Üblicherweise handelt es sich um freiwillige Praktika, wenn diese vor oder nach dem Studium absolviert werden oder im Rahmen eines Urlaubssemesters abgehalten werden.

Um also in den Geltungsbereich des Mindestlohns zu kommen, solltest Du also Dein Praktikum vor Deinem Studienantritt oder nach dem Studienabschluss anpeilen. Zusätzlich musst Du darauf achten, dass die Dauer bei mindestens drei Monaten liegt. Anderenfalls greift die Regelung nicht.

Wann greift der Mindestlohn als Praktikant nicht?

Grundsätzlich greift der Mindestlohn nicht, wenn bei einem Praktikum folgende Punkte gegeben sind:

Du bist noch nicht 18 Jahre alt

Der Mindestlohn gilt mit einer Ausnahme nur für Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Absolvierst Du also nach dem Abitur ein Praktikum, bist aber noch nicht 18 Jahre alt, dann greift der Mindestlohn in der Regel nicht. Hast Du jedoch zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen, muss Dir der Mindestlohn auch dann gezahlt werden, wenn Du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum

Wenn Du im Rahmen Deines Studiums zu einem Praktikum verpflichtet wirst, es sich also um ein Pflichtpraktikum handelt, greift der Mindestlohn ebenfalls nicht. Unerheblich ist dabei auch die Dauer des Pflichtpraktikums. In der Regel zahlen Unternehmen inzwischen aber zumindest eine Grundvergütung, während Du bis vor einigen Jahren noch keine Entlohnung dafür erhalten hast.

Das Praktikum geht nicht länger als drei Monate

Bei einem Praktikum, das grundsätzlich unter das Mindestlohngesetz fallen würde, musst Du zusätzlich darauf achten, wie lange das Praktikum geht. Geht Dein Praktikum nämlich nicht länger als drei Monate, ist der Arbeitgeber nicht zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet. Achte also unbedingt darauf, dass Dein Praktikum eine Mindestlänge von drei Monaten hat, wenn Dir der Mindestlohn wichtig ist.

Wie sieht es bei einem Auslandspraktikum mit der Bezahlung aus?

Wenn Du ein Praktikum im Ausland planst, stellst Du Dir zwangsläufig auch die Frage, welches Gehalt Du dafür erwarten kannst. Im Gegensatz zu einem Praktikum in Deutschland ist dieser Fall natürlich deutlich komplexer, da das Gesetz zur Vergütung nach dem Mindestlohn in der Regel nur auf das Bundesgebiet anwendbar ist.

Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass Du bei einem Auslandspraktikum vom Mindestlohn profitierst. Wichtig sind hierbei folgende Punkte:

  • Auch bei einem Auslandspraktikum muss es sich um ein freiwilliges Praktikum handeln. Ein Pflichtpraktikum im Rahmen Deines Studiums zählt auch bei einem Auslandspraktikum nicht zum Mindestlohngesetz.
  • Der Vertrag muss nach deutschem Recht gestaltet werden. Also ist Dein im Vertrag genannter Arbeitgeber zum Beispiel eine deutsche Niederlassung eines Großunternehmens.
  • Die Dauer des Praktikums muss auch hier bei über drei Monaten liegen.

Greifen die oben erwähnten Punkte nicht, musst Du Dich über die gesetzlichen Bestimmungen des Landes informieren, in dem Du Dein Auslandspraktikum absolvieren möchtest. In vielen europäischen Nachbarländern gibt es zum Beispiel ebenfalls Mindestlöhne, die teilweise sogar über dem Mindestlohn von Deutschland liegen (so zahlt Luxemburg beispielsweise einen Mindestlohn von 11,12 Euro pro Stunde, hat aber auch höhere Lebenshaltungskosten).

Wie sieht die Bezahlung aus, wenn ich ein Praktikum während der Bachelor- oder Masterarbeit mache?

Schreibst Du im Rahmen des Praktikums an Deiner Abschlussarbeit (Bachelor, Master oder Diplom), bist aber nicht praktisch in dem Unternehmen begleitend zur Abschlussarbeit tätig, greift der Mindestlohn normalerweise nicht. Das liegt vorrangig daran, dass durch das Schreiben an der wissenschaftlichen Arbeit noch kein Praktikumsverhältnis gegeben ist.

Bist Du jedoch parallel zur Abschlussarbeit auch praktisch im Unternehmen eingebunden und übernimmst erste Tätigkeiten oder Projekte, dann kann das Mindestlohngesetz hier durchaus greifen. Maßgeblich sind auch hier die oben genannten Voraussetzungen, um als Praktikant Mindestlohn zu erhalten.

Halten sich alle Arbeitgeber an den Mindestlohn für Praktikanten im Studium?

Die Einführung des Mindestlohns hat kontroverse Diskussionen darüber ausgelöst, ob der Mindestlohn auch für Praktikanten gelten sollte. Viele Großunternehmen und Konzerne halten sich vorbildlich an die neu eingeführten Regelungen und zahlen ihren Praktikanten, die freiwillig ein Praktikum im Studium mit einer Dauer von mehr als drei Monaten absolvieren mindestens den Mindestlohn.

In vielen Branchen, die stark nachgefragt werden, erhältst Du tatsächlich sogar einen höheren Stundenlohn. So zahlen große IT- und Softwarekonzerne meist zwischen 13 bis 15 Euro pro Stunde, was deutlich über den Mindestlohn hinaus geht. Auch Unternehmensberatungen zahlen ihren Praktikanten in der Regel mindestens 13 Euro pro Stunde.

Leider gibt es auch Unternehmen, die versuchen die Regelungen zum Mindestlohn auszuhebeln. So werden häufig Verträge für drei Monate abgeschlossen, um keinen Mindestlohn zahlen zu müssen. Danach erhältst Du dann Folgeverträge. Da Du eigentlich länger als drei Monate für das Unternehmen tätig bist, müsste der Mindestlohn greifen. Leider ist das durch die separierten Verträge nicht einfach nachzuvollziehen.

Fazit: Durch den Mindestlohn hat sich der Verdienst von Praktikanten verbessert

Seit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) beträgt der Stundensatz für berechtigte Praktikanten mindestens 9,35 Euro. Das ist für Studenten eine enorme Verbesserung, da vor der Einführung üblicherweise deutlich geringere Gehälter gezahlt worden sind.

Studenten müssen allerdings aufpassen, dass die Kriterien des Praktikums die Anforderungen des Mindestlohngesetzes erfüllen. Anderenfalls ist die Bezahlung individuell geregelt und richtet sich nach den Bedingungen des Arbeitgebers.

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