BAföG als Studienfinanzierung
Die Abkürzung BAföG bedeutet Bundesausbildungsförderungsgesetz. Gesetzlich sind Eltern dazu verpflichtet, die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. Liegt das Gehalt der Eltern aber unter einer bestimmten Höhe, fördert der Staat die Kinder mit BAföG.
Wer kann BAföG als Studienfinanzierung erhalten?
- Studierende, die sich in Regelstudienzeit befinden
- Studierende, die keinen Fachrichtungswechsel begangen haben
- Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Studierende, die sich im Erststudium befinden
Die Höhe des BAföG ist abhängig vom:
- Einkommen des Studierenden
- Vermögen des Studierenden
- Einkommen der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners
Studierende, die noch bei ihren Eltern leben, könnenbis zu 483 Euro an BAföG bekommen. Wer für sein Studium ausgezogen ist, kann bis zu 752 Euro erhalten. Zusätzlich zum jeweiligen BAföG-Satz können Studierende einen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag erhalten, dieser beträgt insgesamt 109 Euro. Der Zuschuss steht denjenigen zu, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, also nicht mehr familienversichert während des Studiums sind.
Nach dem Ende des Studiums muss das zinslose Darlehen zurückgezahlt werden. Grundsätzlich müssen Studierende dabei die Hälfte des BAföGs zurückzahlen. Zusätzlich ist das Darlehen auf maximal 10.000 Euro bei der Rückzahlung gedeckelt. Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlung der Finanzierung . Dabei ist es egal, wie lange jemand tatsächlich für das Studium braucht.
Nebenjob im Studium
Ein Großteil der Studierenden arbeitet neben dem Studium, um sich das Studium zu finanzieren. Neben einem Minijob auf 450-Euro-Basis gibt es auch die Möglichkeit einer Werkstudententätigkeit oder eines Ferienjobs. Jedoch sollten BAföG-Empfänger darauf achten, dass sie nicht mehr als 450 Euro im Monat bzw. 5.400 Euro im Jahr verdienen, da sonst Abzüge vom BAföG anfallen können.
Wer kein BAföG erhält, darf grundsätzlich so viel verdienen, wie er möchte. Jedoch muss ein Job neben dem Studium auf 20 Stunden pro Woche begrenzt sein. Beachten sollte man unbedingt, dass man ab einem jährlichen Einkommen von mehr als 9.744 Euro brutto, Einkommenssteuer zahlen muss. Zusätzlich können Sozialabgaben oder Krankenversicherungsbeiträge anfallen.
Das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung hat bis zur 450-Euro-Grenze auch keinen Einfluss auf die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse.
Für Ferienjobs bzw. Jobs mit vorher festgelegter befristeter Dauer gibt es (in der vorlesungsfreien Zeit des Studiums) keine zeitliche Beschränkung. Wenn die Beschäftigung nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Tage pro Jahr dauert, müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Die Höhe der Einkünfte spielt bei diesen Jobs ebenfalls keine Rolle.
Stipendium als Studienfinanzierung
Diese Art der finanziellen Förderung muss im Gegensatz zum BAföG nicht zurückgezahlt werden. In Deutschland gibt es viele Institutionen, die Stipendien an Studenten vergeben. Jeder deutsche oder ausländische Student ist im Studium stipendienberechtigt. Voraussetzungen für ein Stipendium als Studienfinanzierung sind oft gute Noten, soziales Engagement und der persönliche Werdegang. Dabei kommt es nicht auf einen 1er-Schnitt im Abitur an, vielmehr zählt das Gesamtpaket. Es lohnt sich auf jeden Fall, sich zu informieren und sich anschließend für ein Stipendium zu bewerben. Auch MLP hat ein solches
Stipendienprogramm
.
Studienkredit als Studienfinanzierung
Für Studierende, die kein BAföG für ihr Studium erhalten, kann der Antrag auf einen Studienkredit eine Option sein. Im Gegensatz zu einem normalen Kredit bekommt man die Summe nicht auf einmal ausgezahlt, sondern erhält monatlich einen vorher festgelegten Betrag. Anders als bei BAföG sind Studienkredite nicht zinsfrei. Das heißt, man muss nicht nur die Kreditsumme, sondern auch Zinsen zurückzahlen. Aus diesem Grund sollte man einen Studienkredit nur dann aufnehmen, wenn Stipendien, BAföG, Unterstützung durch die Eltern oder ein Nebenjob nicht ausreichen.