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Datum
31.07.2019
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Geld verdienen im Studium

Alles rund um Steuern, BAföG und Sozialversicherungen

Die meisten Studierenden jobben in den Semesterferien oder neben der Uni – und freuen sich über die Extra-Kohle. Doch was musst du in Sachen Steuern, BAföG und Sozialversicherungen beachten?

Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Studijob Theke
(GettyImages, sturti)

Darf ich als BAföG-Empfänger neben dem Studium Geld verdienen?

Ja, allerdings nicht sehr viel: Wer einen Nebenjob hat oder Geld für ein freiwilliges Praktikum bekommt, darf pro Jahr maximal ca. 5.400 Euro brutto – umgerechnet 450 Euro im Monat – hinzuverdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Bei Pflichtpraktika während des Studiums wird das Gehalt vom ersten Euro an aufs BAföG angerechnet. Deshalb solltest du Pflichtpraktika dem BAföG-Amt melden.

Gilt der Mindestlohn auch für Studierende?

Ja und nein. Der Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro (ab 1.1.2020: 9,35 Euro) brutto pro Stunde gilt für Nebenjobs und für freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern. Für kürzere Praktika und Pflichtpraktika müssen Unternehmen keinen Mindestlohn zahlen.

TIPP: Nebenjobbern stehen Urlaubstage – und wenn die anderen Beschäftigten es bekommen – Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu, nur eben anteilig entsprechend der Arbeitszeit.

Fallen bei Nebenjobs oder Praktika Steuern an?

Dem Staat ist egal, woher das Einkommen stammt. Es gibt aber einen Grundfreibetrag. Wer im Jahr 2018 insgesamt nicht mehr als 9.000 Euro verdient – oder rund 950 Euro pro Monat - , muss keine Steuern zahlen. Werden diese trotzdem vom Gehalt des Ferienjobs einbehalten, kannst du sie mit einer Steuererklärung zurückholen.

TIPP: Auch Studierende, die jobben, können beispielsweise Fahrtkosten zum Arbeitnehmer als Werbungskosten, absetzen.

Was sind die Vorteile eines Mini-Jobs?

Der Mini-Job ist der absolute Klassiker fürs Jobben neben dem Studium. Das Gute: Du kannst bis zu 450 Euro pro Monat verdienen, ohne dass du auf deinen Lohn Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder Steuern zahlen musst, wenn dein Arbeitgeber deinen Lohn pauschal versteuert. Diese kann dein Arbeitgeber als pauschale Beiträge übernehmen.

Minijobber müssen allerdings Rentenversicherungsbeiträge zahlen – und zwar in Höhe von 3,6 Prozent des Lohns. Damit erwirbst Du einen geringen Rentenanspruch und die Zeit wird als Pflichtbeitragszeit angerechnet. Weiterer Vorteil: Du hast Anspruch auf staatliche Zulagen für die Riester-Altersvorsorge.

Hinweis: Wer jeden Euro braucht, kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

TIPP: Studenten können auch mehrere Mini-Jobs kombinieren, solange der Monatsverdienst in der Summe regelmäßig unter 450 Euro liegt.

Jobangebote findest du unter www.minijob-zentrale.de.

Hat der Nebenjob Auswirkungen auf deine Krankenversicherung?

In den ersten Semestern sind die meisten Studierende beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert. Dort dürfen sie bis zu ihrem 25. Geburtstag bleiben. Verdienst du aber regelmäßig mehr als 450 Euro, brauchst du schon früher eine eigene gesetzliche Kranken- und Pflegepflichtversicherung (GKV und SPV). Diese kosten momentan für Studenten rund 90 Euro im Monat. Sind deine Eltern privat krankenversichert, zahlst du in der GKV den Studentenbeitrag. Alternativ kannst du dich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen und in der privaten Krankenversicherung bleiben.

Liegt der monatliche Lohn regelmäßig zwischen 450 und 1.300 Euro, spricht man von einem Midi-Job. In diesem Übergangsbereich werden noch relativ wenig Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Ausnahme: Aushilfs- oder Ferienjobs, die von vorneherein auf höchstens drei Monate bzw. 70 Tage im Jahr beschränkt sind, gelten als kurzfristige Beschäftigung. Sie sind sozialversicherungsfrei.

Mehr rund um Nebenjobs und steuerliche Abgaben , findest du in unserem Video und weitere Informationen zur Krankenversicherung für Studenten findest du hier.

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