BAföG für Studierende mit Behinderung
Das BAföG ist für viele Studierende ein wesentlicher Baustein der
Studienfinanzierung
. Mit dieser Förderung kann der Lebensbedarf zumindest teilweise gedeckt werden. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der BAföG-Bedarf für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung der gleiche ist wie für andere Studierende.
Nach § 25 Abs. 6 BAföG kann jedoch ein Härtefreibetrag geltend gemacht werden. Er bezieht sich auf die Anrechnung des Einkommens der Eltern und der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners. Ein solcher Antrag kann vor allem dann gestellt werden, wenn außergewöhnliche Belastungen im Sinne der §§ 33 bis 33c des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorliegen.
Alle angegebenen Ausgaben müssen im Bewilligungszeitraum angefallen sein. Soweit das Einkommensteuergesetz Pauschbeträge vorsieht, werden diese angesetzt. Gegen Nachweis können unter Umständen auch höhere Beträge berücksichtigt werden.
Die Besonderheit: Während das BAföG normalerweise nur für die Regelstudienzeit bewilligt wird, ist für Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit oft auch eine längere Förderung möglich. Das ist dann der Fall, wenn sich das Studium aus diesen Gründen hinauszögert.
Studienbedingter Mehrbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe
Studierende mit einer Behinderung können die sogenannte Eingliederungshilfe für Behinderte nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch XII nutzen. Sie können einen studienbedingten Mehrbedarf geltend machen. Dieser kann als „Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule“ gewährt werden.
Zum studienbedingten Mehrbedarf gehören unter anderem Kosten für Lernmittel, Aufwendungen für Studienhilfen sowie Fahrtkosten für den Behindertenfahrdienst. Weitere Informationen gibt es bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Zusätzlich kannst du prüfen lassen, ob dir Pflegegeld zusteht. Die genauen Anforderungen sind §§ 36 ff. SGB XI zu finden. Je nach Einzelfall stehen dir eventuell die Pflegesachleistungen nach § 36 oder das Pflegegeld nach § 37 zu. Eine Kombination aus beiden Varianten ist ebenfalls möglich. Um weitere Fördermöglichkeiten zu entdecken, kannst du dich bei Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung informieren.
Sonderanträge für Studierende mit Behinderung
Für Menschen mit einer Behinderung gibt es die Möglichkeit, mithilfe von bestimmten Sonderanträgen behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Das betrifft zum einen das Zulassungsverfahren zum Studium sowie die Verbesserung der Abiturdurchschnittsnote oder Wartezeit.
Härtefallantrag für das Zulassungsverfahren
Mit einem Härtefallantrag kannst du die sofortige Zulassung zum Studium erwirken. Als Mensch mit Behinderung benötigst du im Regelfall ein fachärztliches Gutachten. Du kannst dem Härtefallantrag weitere Nachweise beifügen, z. B. einen Schwerbehindertenausweis oder einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes.
Wichtig: Der Härtefallantrag muss zusammen mit dem Antrag auf Zuteilung des Studienplatzes innerhalb der geltenden Bewerbungsfrist eingereicht werden.
Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Durchschnittsnote/Wartezeit)
Wenn deine Abiturnote wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit schlechter ausgefallen ist oder du deshalb länger gebraucht hast, um die Hochschulreife zu erlangen, kannst du einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Neben beglaubigten Kopien der Schulzeugnisse ist ein Schulgutachten erforderlich. Aus diesem muss detailliert hervorgehen, inwieweit sich die Behinderung oder chronische Krankheit auf die Verschlechterung der Abiturdurchschnittsnote oder die Verlängerung der Schulzeit ausgewirkt hat.
Fazit: Frühzeitig alle Möglichkeiten prüfen
Wenn du eine Behinderung oder chronische Krankheit hast, solltest du frühzeitig alle Optionen prüfen, die dir das Studium grundsätzlich erleichtern. Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit erhalten länger BAföG, wenn sich ihr Studium dadurch mehr verzögert. Möglicherweise hast du einen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die dich während des Studiums finanziell entlasten.
Wenn eine Behinderung oder bestimmte Erkrankung zu einer längeren Schulzeit oder einer schlechteren Abiturnote geführt hat, kannst du einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen und so deine Chancen auf den Erhalt des gewünschten Studienplatzes erhöhen.