Haben schwangere Studentinnen (rechtliche) Nachteile?
Nein! Wenn du während deines Studiums schwanger bist, dürfen dir keine rechtlichen Nachteile entstehen. Die meisten Universitäten und Hochschulen bieten Unterstützung für schwangere Studentinnen an, damit sie ohne große Einschränkungen ihr Studium zu Ende führen können.
An einigen Hochschulen haben sich auch studierende werdende Mütter und Studentinnen mit Kind in Gruppen oder Netzwerken zusammengeschlossen. Dort tauschen sie sich aus und unterstützen sich gegenseitig. So bist du schon zu Beginn der Schwangerschaft nicht allein und kannst dir Tipps, Ratschläge und Hilfe holen.
Erkundige dich bei der studentischen Beratung an deiner Hochschule, ob und welche Unterstützung du bei einer Schwangerschaft während des Studiums bekommst. Alternativ findest du im Internet unter „Studieren mit Kind“ nützliche Informationen zu dem Thema.
Erhalte ich trotz Schwangerschaft im Studium weiterhin BAföG?
Sofern du BAföG beziehst und dein Studium trotz Schwangerschaft weiterführst, steht dir die Leistung weiterhin zu. Solltest du aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Einschränkungen durch die Schwangerschaft dein Studium nicht fortführen können, greift die Sonderregelung laut § 15 Abs. 2a BAföG und du erhältst BAföG für maximal drei Monate. Danach steht dir die Leistung nicht mehr zu.
Welche finanziellen Leistungen gibt es für schwangere Studentinnen?
Eine Schwangerschaft während des Studiums ist kein Grund, die Ausbildung abzubrechen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für schwangere Studentinnen, um finanzielle Hilfe zu erhalten wie etwa:
Elterngeld
Werdende Mütter und Väter erhalten Elterngeld – das gilt auch für Studierende. Mit der Geburt deines Kindes steht dir für 14 Monate ein Basiselterngeld in Höhe von ungefähr 67 Prozent deines bisherigen Nettogehalts, jedoch maximal 1.800 Euro pro Monat zu. Einzige Voraussetzung: Dein Einkommen verringert sich während der Schwangerschaft! Bist du vor der Schwangerschaft keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen, steht dir der Mindestsatz an Elterngeld von 300 Euro pro Monat zu.
Gut zu wissen: Alleinerziehende können für 14 Monate Basiselterngeld beantragen. Übernehmen beide Elternteile die Kinderbetreuung, wird die Leistung aufgeteilt.
Mutterschaftsgeld
Bist du schwanger im Studium und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, steht dir Mutterschaftsgeld zu. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen nach der Geburt – in diesem Zeitraum erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Tag. Warst du vor dem Mutterschutz in einem Angestelltenverhältnis und hattest ein höheres Einkommen, muss dein Arbeitgeber die Differenz zahlen.
Aufgepasst: Schwangere Studentinnen mit privater Krankenversicherung erhalten in der Regel kein Mutterschaftsgeld – nur bei Abschluss einer Zusatzversicherung.
Kinderbetreuungszuschlag
Erhältst du BAföG, kannst du den sogenannten Kinderbetreuungszuschlag als finanzielle Unterstützung während der Schwangerschaft im Studium beantragen. Die Leistung richtet sich speziell an Studierende, die BAföG beziehen. Ein weiterer Vorteil: Die Höhe des Kinderbetreuungszuschlags beträgt 160 Euro pro Monat und ist unabhängig vom BAföG – du musst also keine Rückzahlung leisten!
Wichtig zu wissen: Die Leistung ist nicht auf dem BAföG Antrag zu finden, sodass du den Antrag auf den Kinderbetreuungszuschlag separat stellen musst.
Bildungskredit
Bei einer Schwangerschaft im Studium kann es sinnvoll sein, einen Bildungskredit zu beantragen. Die Höhe des Bildungskredites legst du selbstständig fest – der Höchstbetrag liegt bei 7.200 Euro. In der Regel erfolgt die Auszahlung in monatlichen Raten. Ein Nachteil: Den Bildungskredit musst du, wie andere Kredite auch, vollständig zurückzahlen. Allerdings erhalten Studierende meist flexible Rückzahlungsoptionen und günstige Zinsen.
Übrigens: Den Bildungskredit für Studierende kannst du bei Banken und Kreditinstituten beantragen. Informiere dich vorab über Leistungen, Zinsen und Rückzahlungsmöglichkeiten.
Unterhaltsvorschuss
Wenn du alleinerziehend bist, hast du eventuell ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss. Die Leistung ist für alleinerziehende junge Eltern, die wegen Ausbildung oder Studium keinen Unterhalt zahlen können. Der Unterhalt wird als „Vorschuss“ ausgezahlt – eine spätere Rückzahlung ist Pflicht! Die Höhe beträgt monatlich 187 Euro, wenn du keine weiteren Sozialleistungen beziehst.
Schon gewusst? Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss musst du schriftlich bei der Unterhaltsvorschusskasse stellen.
Bürgergeld
Auch das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II, ALG II) kann eine finanzielle Hilfe während einer Schwangerschaft im Studium sein. Zwar haben Studierende aufgrund von BAföG meist kein Anrecht auf Bürgergeld, wenn du bei deinen Eltern lebst oder ein Teilstudium machst, kann es sein, dass du das Bürgergeld erhältst. Die Höhe der Sozialleistung verringert sich in Haushalten mit mehreren erwerbsfähigen Personen.
Beachte: Bei den Sozialstellen der Studierendenwerke kannst du dich ausführlich beraten lassen, wenn du das Bürgergeld als finanzielle Unterstützung beantragen willst.
Schwanger im Studium: Welche Hilfsangebote für Studierende gibt es noch?
Während einer Schwangerschaft im Studium bist du nicht allein. Neben der Unterstützung durch Hochschulen und Universitäten sowie den finanziellen Leistungen gibt es verschiedene Stiftungen, die Stipendien für schwangere Studentinnen anbieten.
Der Vorteil: Eine Rückzahlung für ein Stipendium ist nicht erforderlich. Allerdings musst du für ein Stipendium eine Bewerbung einreichen und hast keine Garantie auf Zusage! Am besten erkundigst du dich an deiner Hochschule nach entsprechenden Kontakten. Zudem gibt es auch einige Hochschulen, die Stipendien für schwangere Studierende anbieten.
Eine weitere finanzielle Hilfe speziell bei der Erstausstattung des Kindes bekommen werdende Mütter bei der Bundesstiftung Mutter und Kind. Informiere dich direkt bei der Stelle über die Höhe und Dauer der Unterstützung.
Ein Tipp: Bei rechtlichen Fragen zum Thema „Schwanger im Studium“ kannst du dich an Organisationen wie
Caritas
oder
profamilia
wenden.
Fazit: Schwanger und Studium dank (finanzieller) Unterstützung möglich
Eine Schwangerschaft während des Studiums stellt Studentinnen sowohl vor organisatorische als auch finanzielle Herausforderungen. Dank verschiedener Hilfsangebote und finanzieller Unterstützung sind schwangere Studentinnen nicht allein. Wenn du dich frühzeitig um Hilfe bemühst und die Unterstützung aus deinem Familien- und Freundeskreis hast, steht einem Studium trotz Schwangerschaft nichts im Wege