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Datum
22.04.2024

Kein Zugang zum Studium bei unerlaubter Zuhilfenahme durch KI?

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst fester Bestandteil unseres Alltags und spätestens mit der Einführung von ChatGPT ist KI auch im Studium angekommen. Der Chatbot kann unter anderem Texte in natürlicher Sprache erzeugen und somit Studierende bei Hausarbeiten und Prüfungen entlasten. Doch ist KI im Studium erlaubt? Laut Münchener Verfassungsgericht nein! So hat das Gericht in einem Beschluss von November 2023 (M 3 E 23.4371) entschieden, dass der Zugang zum Studium bei unerlaubter Zuhilfenahme durch KI verweigert werden kann. Hintergrund: Ein Bewerbender der Technischen Universität München erhielt eine Absage, weil sein Bewerbungsessay mithilfe von ChatGPT erstellt wurde.

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(GettyImages/damirudic)

Das Wichtigste in Kürze

  • Künstliche Intelligenz (KI) ist längst fester Bestandteil der heutigen Arbeitswelt und ein viel diskutiertes Thema unter Studierenden und Hochschulen.
  • So hat die Technische Universität München einem Bewerbenden den Zugang zum Studium wegen unerlaubter Hilfe durch Künstliche Intelligenz im Essay verweigert.
  • Laut eines Gerichtsbeschlusses von November 2023 auf Klage des Bewerbenden ist der Ausschluss zum Studium bei unerlaubter Zuhilfenahme durch KI rechtens.
  • Kritiker meinen, dass eine Anpassung der Studiengänge an das Zeitalter von Künstlicher Intelligenz nötig sei, da KI-geschriebene Texte immer schwieriger zu erkennen sind.

Hintergrund: Wie kam es zu dem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren?

Der Kläger hat sein Essay für die Bewerbung für das Masterstudium an der Technischen Universität München mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Voraussetzung für die Zulassung war allerdings ein selbst erfasster Aufsatz des Bewerbenden. Die Nutzung von KI für das Bewerbungsessay blieb bei den Prüfern der Universität nicht unentdeckt, wodurch der Kläger eine Absage für den Studiengang erhielt. Daraufhin klagte der Beschuldigte vor dem Münchener Verfassungsgericht – jedoch ohne Erfolg! Laut Gerichtsbeschluss von November 2023 ist ein Ausschluss zum Studium bei unerlaubter Hilfenahme durch KI rechtens.

Was steht in dem Beschluss des Verfassungsgerichts?

Der Beschluss des Münchener Verfassungsgerichts bezieht sich unter anderen auf die Begründungen der Hochschule, dass das Essay mithilfe von KI erstellt wurde und nicht wie vorausgesetzt vom Bewerbenden selbst geschrieben wurde.

So hat aufgrund der Erfahrungen der Prüfer der Universität der Aufsatz verschiedene Merkmale, die „für künstliche Intelligenz erstellte Texte typisch“ sind. Vor allem in der „Kürze und Inhaltsdichte“ weist das Essay große Unterschiede zu den Texten der anderen Bewerbenden auf. Auffällig sei auch, dass der Aufsatz ohne Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler, in fehlerfreiem Englisch und in weniger verschachtelt geschrieben ist, als es für diese Art von Texten üblich sei.

Zudem sei den Prüfern aufgefallen, dass der Kläger sich bereits ein Jahr zuvor bei der TU München beworben habe und sein Schreibstil damals ein ganz anderer gewesen sei. So hat der Aufsatz „sich über seinen gesamten Umfang auffällig von denen der anderen Bachelorabsolventen und von dem von ihm im Vorjahr abgegebenen Essay unterscheidet“. Für das Gericht ein ausreichender Beweis dafür, dass das Essay nicht vom Kläger selbst, sondern mit unerlaubter Zuhilfenahme durch künstliche Intelligenz verfasst wurde.

In den Stellungnahmen der zuständigen Prüfer der Universität München heißt es unter anderem, dass keine vollkommene Verlässlichkeit der Software gegeben sei und somit eine unabhängige Prüfung durch die zuständigen Professoren erfolgte. Dabei sei auffällig gewesen, dass sich das Essay in seiner Struktur und Logik stark von den Aufsätzen anderer Bewerbender unterscheide. Im Gesamtbild sei der vom Kläger eingereichte Aufsatz deutlich kürzer als die der anderen Bewerbenden, was bei komplexen Forschungstexten selbst erfahrenen Wissenschaftlern schwerfällt.

In dem Beschluss des Verfassungsgerichts München von November 2023 heißt es: „Eine erhebliche Verletzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (…) liegt damit voraussichtlich vor.“ und „Ein Anspruch auf Zulassung zum Eignungsverfahren besteht daher voraussichtlich nicht.”

Wie sind die Meinungen zum Gerichtsurteil und dem Einsatz von KI im Studium?

Die TU München begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts München, auch wenn die Entscheidung der Universität nicht bei jedem auf Verständnis stößt.

Ein „zu gut“ geschriebenes Bewerbungsessay sei eine hochproblematische Begründung für einen Verstoß, findet Professor Wallraff der CBS International Business School. Der Professor für Betriebswirtschaftslehre sei der Meinung, dass ein Verbot bei bewusstem Umgang mit KI nicht nötig sei. Heutzutage ist Künstliche Intelligenz im Berufsleben nicht mehr wegzudenken und es sei die Aufgabe der Universitäten, Studierenden optimal auf die Arbeitswelt vorzubereiten.

Dass sich in Zeiten der Digitalisierung auch die Anforderungen an die Wissenschaft verändert haben, zeigt nicht nur die Meinung von Professor Wallraff. Nicht an jeder Universität wird der Einsatz von KI im Studium kritisch gesehen: So hat beispielsweise die Fakultät für BWL der Wirtschaftsuniversität Prag im Dezember bekannt gegeben, dass es zukünftig keine klassischen Bachelorarbeiten mehr für Studierende geben wird, sondern ein zeitgemäßes System zum Einsatz kommen soll.

Fakt ist: KI steckt noch in der Anfangsphase und entwickelt sich stetig weiter. In Zukunft wird es immer schwieriger, KI-basierte Texte zu identifizieren. Es liegt in der Hand der Universitäten, ob künftig der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Studium erlaubt ist oder ob sich neue Prüfungsmethoden finden, bei denen KI nicht helfen kann.

Fazit: Bei einem Verbot von KI im Studium sind zukünftig neue Prüfungsmethoden erforderlich

Künstliche Intelligenz und die Nutzung von KI-basierten Tools im Studium bleibt ein viel diskutiertes Thema. Auch wenn laut Beschluss des Verfassungsgerichts München eine Verweigerung der Zulassung zum Studium bei unerlaubter Zuhilfenahme durch KI rechtens ist. Universitäten müssen mit der Zeit gehen, dazu gehört auch, Studiengänge an künstliche Intelligenz anzupassen. Ein bewusster Einsatz von KI für Studierende und Universitäten kann eine Unterstützung und Arbeitserleichterung sein. Zudem ist die Nutzung von KI-Tools im Studium hilfreich für das spätere Berufsleben.

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