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Datum
29.11.2022

BAföG elternunabhängig beantragen: Fakten & Infos

Kommt das klassische BAföG für das eigene Studium nicht infrage, weil die Eltern zu viel verdienen? In Ausnahmefällen kann elternunabhängiges BAföG die Lösung sein. Wer üblicherweise keinen BAföG-Anspruch hat, sollte sich die verschiedenen Möglichkeiten genauer ansehen. Auch dann, wenn die Förderung für ein Auslandssemester gewünscht ist.

BAföG elternunabhängig beantragen: Fakten & Infos
(GettyImages/damircudic)

Das Wichtigste in Kürze

  • BAföG fördert eine Ausbildung oder ein Studium mit Zuschüssen, die nur teilweise zurückgezahlt werden müssen; daher ist diese Finanzhilfe für Studierende besonders attraktiv.
  • Aber: Oft scheitert die Zusage an dem Einkommen der Eltern.
  • Elternunabhängiges BAföG ist für Studierende möglich, die bereits mehrere Jahre gearbeitet oder ein bestimmtes Alter überschritten haben.
  • Auch bei nicht unterhaltspflichtigen Eltern kann die Finanzhilfe von Studierenden beantragt werden.
  • BAföG ist ebenfalls für ein Auslandssemester denkbar.

Chancen auf elternunabhängiges BAföG

Wer eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, hat Anspruch auf BAföG, sofern die verfügbaren finanziellen Mittel nicht für die Lebenshaltungskosten ausreichen. Für die Berechnung wird jedoch nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch jenes der Eltern beleuchtet. Viele Studierende erhalten anschließend einen Ablehnungsbescheid, da die Eltern theoretisch genug verdienen, um ihr Kind im Studium zu unterstützen.

Es gibt aber auch eine Unterstützung für Studierende, die kein BAföG bekommen: das elternunabhängige BAföG. Wie der Name schon sagt, bleibt das familiäre Einkommen hierbei außen vor. Die Chance auf diese Finanzhilfe für Studierende ist grundsätzlich in den folgenden Fällen gegeben: Wenn die zu fördernde Person bereits mehrere Jahre lang gearbeitet hat, eine bestimmte Altersgrenze überschritten wurde, das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachgeholt wird oder die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind.

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BAföG für Studierende, die arbeiten und/oder ein bestimmtes Alter erreicht haben

Wer bereits über eine Ausbildung verfügt und mit der anschließenden Erwerbstätigkeit auf sechs Jahre Berufserfahrung kommt, kann elternunabhängiges BAföG erhalten. Dasselbe gilt für Personen, die nach dem 18. Lebensjahr eine Ausbildung begonnen und schon mindestens fünf Jahre gearbeitet haben.

Auch, wer aus persönlichen Gründen bislang nicht studieren konnte und bei der Aufnahme des Studiums über 30 Jahre alt ist, sollte sich die mögliche Finanzhilfe für Studierende näher ansehen. Gab es zwingende Hinderungsgründe, die dafür sorgten, dass erst jetzt studiert werden kann, ist elternunabhängiges BAföG eine Option. Das Studium muss jedoch unmittelbar nach Wegfall dieser Hürden aufgenommen werden. Ein klassisches Beispiel für den Verzug ist die Erziehung des eigenen Kindes.

Wer über den zweiten Bildungsweg das Abitur nachholt und dafür ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht, darf möglicherweise BAföG beziehen, das nicht vom elterlichen Einkommen abhängt. Lediglich das Studium, das anschließend folgt, ist von der Ausnahmeregelung ausgeschlossen.

BAföG, wenn Eltern nicht unterhaltspflichtig sind

Möglicherweise bekommt die Studentin oder der Student auch dann BAföG, wenn die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind. Das ist der Fall, wenn die Eltern oder ihr Aufenthaltsort unbekannt sind, oder diese in Deutschland keinen Unterhalt leisten können. Das wäre zum Beispiel aufgrund von politischer Verfolgung im nicht deutschen Heimatland denkbar. Natürlich können auch Vollwaisen elternunabhängiges BAföG beantragen.

Höhe der BAföG-Förderung

Das BAföG ohne Eltern ist in identischer Höhe wie das klassische BAföG möglich. Der monatliche Höchstsatz für Studierende liegt bei 861 Euro, bei Schülerinnen und Schülern bei 832 Euro [Stand: 2022]. Wie viel Geld im Einzelnen auf dem Konto landet, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab. Deshalb müssen im BAföG-Antrag Aspekte wie das eigene Vermögen und das künftige Einkommen im fraglichen Zeitraum (Ausbildung oder Studium) genannt werden. Der Antrag landet anschließend beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Dort wird entschieden, wer BAföG bekommt und in welcher Höhe.

BAföG-Förderung fürs Ausland

BAföG wird oft für das Studium im Inland genutzt. Doch auch Auslandssemester, die meist schon aufgrund der Anreise höhere Kosten mit sich bringen, sind grundsätzlich förderungsfähig. Neben dem Zuschuss für das eigentliche Studium wird oftmals der Flug bezahlt und die studentische Auslandskrankenversicherung übernommen. Voraussetzungen für die Bewilligung von elternunabhängigem BAföG fürs Ausland sind neben den bereits genannten Faktoren die Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule von ähnlicher Qualität wie deutsche Einrichtungen sowie ein Mindestaufenthalt eines Semesters oder sechs Monaten.

Zuständig für BAföG-Anträge, die das Ausland betreffen, sind unterschiedliche Ämter deutschlandweit. Die Auswahl erfolgt dabei nach dem Zielland. Gut zu wissen ist, dass für Anträge auf Auslands-BAföG deutlich längere Vorlaufzeiten zu erwarten sind. Bis zu einem halben Jahr kann die Bearbeitung in Anspruch nehmen. Studierende sollten sich daher rechtzeitig um die Formalitäten kümmern.

Fazit: BAföG für Studierende auch ohne elterliche Unterstützung denkbar

Das elternunabhängige BAföG ist eine Unterstützung für Studierende, die sonst kein BAföG bekommen würden. Wer von einer der genannten Ausnahmen betroffen ist, hat gute Chancen, die begehrte Förderung fürs Studium elternunabhängig zu erhalten.

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