Alles rund ums Kleingewerbe: Zusatzverdienst im Studium?
Sich im Studium nebenbei etwas dazuzuverdienen ist gängige Praxis. Dabei muss es für Studierende allerdings nicht unbedingt bei einem Minijob bleiben. Auch im Studium kann bereits ein Kleingewerbe angemeldet werden. Doch was gilt es zum Beispiel in Hinblick auf die BAföG-Bezüge und die Krankenversicherung zu beachten? Wir verraten, was es generell mit einem Kleingewerbe auf sich hat und warum Studierende davon profitieren können.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kleingewerbe ist eine einfache Möglichkeit einer Gewerbeanmeldung
- Die Variante entbindet Unternehmen von doppelter Buchführungspflicht
- Durch vergleichsweise wenig Bürokratie ist ein Kleingewerbe auch für Studierende interessant
- BAföG kann unter bestimmten Voraussetzungen weiter bezogen werden
- Auch Krankenversicherungsschutz bleibt in vielen Fällen wie gewohnt bestehen