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Datum
13.01.2025

Rentenversicherung im Studium – alles, was du drüber wissen musst

Sei ehrlich – hast du während des Studiums schon über deine künftige Altersvorsorge nachgedacht? Die wenigsten Studierenden beschäftigen sich während der Studienjahre mit der Rente und der Rentenversicherung. Bis dahin sind es schließlich noch Jahre. Das Thema mag für dich im ersten Moment vielleicht uninteressant daherkommen, unwichtig ist es jedoch nicht. In diesem Artikel erklären wir dir alles, was du über die Rentenversicherung im Studium wissen musst. Außerdem nennen wir dir Möglichkeiten, wie du deine Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente aufbessern kannst.

Rentenversicherung im Studium / MLP Financify / Eine Renterin macht mit einer jungen Studentin ein Selfie
(GettyImages/Oliver-Rossi)

Das Wichtigste in Kürze

  • Schule und Studium gelten als Anrechnungszeit für die Rentenversicherung, allerdings werden maximal acht Jahre der Ausbildung angerechnet.
  • Studierende in einer Beschäftigung zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, Ausnahme gilt für Studierende im Minijob – hier besteht die freie Wahl der Beitragszahlung, die allerdings nicht immer sinnvoll ist.
  • Nicht jedes Praktikum während des Studiums unterliegt der Versicherungspflicht, ein Pflichtpraktikum ist versicherungsfrei, bei einem freiwilligen Praktikum besteht Sozialversicherungspflicht.
  • Private Rentenversicherung, Riester- und Rürup-Rente sind zusätzliche Möglichkeiten für Studierende, um für das Alter vorzusorgen.

Rentenversicherung im Studium / MLP Financify / Infografik zur Rentenversicherung im Studium

Minijob und Midijob – wann müssen Studierende in die Rentenkasse einzahlen?

Spätestens im Berufsleben oder bei Ausübung eines Nebenjobs oder Praktikums während des Studiums kommst du nicht am Thema Rentenversicherung vorbei. Doch wann zahlen Studierende in die Rentenkasse ein und zählt die Studienzeit für die Rente?

Zunächst einmal die Grundlagen: Bist du Minijobber und verdienst maximal 556 Euro (ab 2025), zahlst du durch die Rentenversicherung in die Rentenkasse ein. Minijobs unterliegen der Versicherungspflicht. Während dein Eigenanteil bei 3,6 Prozent liegt, übernimmt dein Arbeitgeber 15 Prozent. Das gilt allerdings nicht für Aushilfsjob, wenn du zum Beispiel Nachhilfe gibst oder auf die Kinder deiner Nachbarn aufpasst. Bist du allerdings offiziell über einen Vertrag in einem Privathaushalt angestellt, liegt der Eigenanteil bei 13,6 Prozent. Dein Arbeitgeber beteiligt sich mit fünf Prozent an deiner gesetzlichen Rente.

Nun stellst du dir vielleicht die Frage, ob eine Befreiung von der Rentenversicherung für Minijobber im Studium möglich ist. Grundsätzlich ist das kein Problem. Dafür reichst du im ersten Monat nach deinem offiziellen Arbeitsbeginn einen Antrag bei deinem Arbeitgeber ein und bittest um Befreiung der Rentenversicherung. Damit sparst du vielleicht ein paar Euro im Monat, allerdings gilt die Befreiung auch für alle anderen Minijobs und sie kann nicht widerrufen werden. Außerdem musst du alle weiteren Minijob-Arbeitgeber über deine Befreiung informieren.

Gehst du einem Midijob nach und hast ein monatliches Bruttoeinkommen zwischen 556 und 2.000 Euro, hast du die freie Wahl ob du in die Rentenversicherung einzahlen möchtest: Die vollen Rentenansprüche stehen dir bei voller Beitragszahlung zu. Alternativ kannst du weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, in diesem Fall wird auch nur eine anteilsmäßige Beitragszeit angerechnet.

Wichtig zu wissen: Wer studiert, verschenkt Rente? Keine Panik: Das Studium zählt für die Rente! Denn die Ausbildung, egal ob Schule oder Studium, gilt als Anrechnungszeit. Ab dem 17. Lebensjahr zählt der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme als Anrechnungszeit für die Rentenversicherung. Allerdings werden maximal acht Jahre Schule und Studium angerechnet. Passt in den meisten Fällen für die Regelstudienzeit, nicht von der Beitragszeit profitieren Langzeitstudierende.

Dauer- und Kurzeitbeschäftigung: Rentenbeiträge zahlen – ja oder nein?

Bei einer anderen Dauerbeschäftigung im Studium, das gilt unter anderem für Werksstudenten (nicht Minijobber), besteht Rentenversicherungspflicht. Egal wie viel du verdienst oder wie viele Stunden pro Monat du der Tätigkeit nachgehst – Studierende in Dauerbeschäftigung zahlen in die Rentenkasse ein.

Keine Versicherungspflicht beziehungsweise Sozialversicherungspflicht gilt bei Kurzzeitbeschäftigungen von weniger als drei Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Jahr. Auch bei kurzzeitigen Tätigkeiten ist es egal, wie viel du verdienst. Studierende, die gelegentlich jobben und die oben genannte Arbeitszeit nicht überschreiten, zahlen keine Rentenbeiträge in die Rentenversicherung.

Selbstständigkeit und Praktikum: Besteht eine Rentenversicherungspflicht?

Ob du als studierende Person sozialversicherungspflichtig bist, hängt maßgeblich davon ab, wie viel Zeit deine selbstständige Tätigkeit neben dem Studium in Anspruch nimmt. Dies entscheidet darüber, ob deine Arbeit als hauptberuflich oder nebenberuflich eingestuft wird.

Der Grundsatz lautet: Überschreitet deine wöchentliche Arbeitszeit für die Selbstständigkeit neben dem Studium die 20-Stunden-Grenze, verlierst du in der Regel deinen Status als versicherungsrelevanter Studierender. Das bedeutet, dass deine Tätigkeit nicht mehr als Nebenerwerb, sondern als Hauptbeschäftigung gilt – und du dich selbst krankenversichern musst.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist dein monatliches Einkommen im Studium. Liegt dieses dauerhaft über 556 Euro pro Monat, überschreitest du die Einkommensgrenze, die für selbstständige Studierende in der Krankenversicherung gilt. In diesem Fall kann ebenfalls eine Pflicht zur eigenständigen Versicherung entstehen.

Regelung während eines Praktikums

Unterschiedliche Regelungen zur Rentenversicherungspflicht gelten bei einem Praktikum: Grundsätzlich ist ein Praktikum versicherungspflichtig. Allerdings kommt es auf die Art des Praktikums an:

  • Ein Pflichtpraktikum während des Studiums oder im Urlaubssemester unabhängig von Einkommen und Arbeitszeit unterliegt nicht der Rentenversicherungspflicht.
  • Übst du ein freiwilliges Praktikum innerhalb deiner Studienjahre auf 556-Euro-Basis aus, gilt die gleiche Regelung zur Rentenversicherung wie bei einem Minijob. Du entscheidest, ob du in die Rentenversicherung einzahlen willst oder eine Befreiung beantragst.

Sozialversicherungspflichtig sind von der Hochschule vorgeschriebene Praktika vor oder nach dem Studium. Vor- oder Nachpraktikum werden, wie eine betriebliche Berufsausbildung behandelt, sodass Rentenbeiträge fällig sind – Gehalt und Dauer des Praktikums spielen keine Rolle.

Sonstige Altersvorsorge: Wie können Studierende fürs Alters sparen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Studierende zusätzlichen die Altersvorsorge aufzustocken:

  • Private Rentenversicherungen für Studierende gibt es in verschiedenen Arten und Formen. Erfüllst du alle Voraussetzungen, um eine private Rentenversicherung abzuschließen, kannst du frühzeitig während des Studiums mit deiner Vorsorge im Alter beginnen. Bei MLP können dir die Berater dahingehend alle Fragen beantworten.
  • Die staatliche Riester-Rente eignet sich für Studierende, die einer Tätigkeit nachgehen und entsprechend rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Damit du die staatliche Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr erhältst, musst du mindestens vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) in den Riester-Vertrag einzahlen. Zusätzlich kannst du als Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr einen einmaligen Bonus von 200 Euro erhalten, der deine Altersvorsorge zusätzlich fördert.
  • Interessant ist die Rürup-Rente, auch Basisrente, für Studierende, die einer Beschäftigung mit unbeschränkter Steuerpflicht nachgehen. Dafür kannst du die Rürup-Rente als „Sonderausgabe“ in deiner Steuererklärung angeben. Ein weiterer Vorteil der Rürup-Rente ist die Möglichkeit, sie mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu kombinieren. Diese Kombination bietet nicht nur eine steuerlich geförderte Altersvorsorge, sondern auch einen wichtigen Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit. So kannst du dich für beide Lebensbereiche absichern – Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit – und von den steuerlichen Vorteilen der Rürup-Rente profitieren.

Du interessierst dich für deine Altersvorsorge, weißt aber nicht, wo genau du ansetzen kannst? Unsere MLP-Berater unterstützen dich in den wichtigsten Schritten und beraten dich zu verschiedenen Möglichkeiten der Rentenversicherung.

Fazit: Sicherheit im Alter mit der richtigen Rentenversicherung für Studierende

Auch wenn die Rentenversicherung während des Studiums eher kein Thema ist, für das du dich begeisterst, sollest du dich frühzeitig damit auseinandersetzen. Klingt nach einem langweiligen Satz deiner Eltern? Mag sein, wird aber irgendwann immer wichtiger. Es kann helfen, im Studium monatlich auch nur ein paar Euro für die Rentenversicherung zurückzulegen. Umso eher du dich um deine Altersvorsorge kümmerst, desto mehr Geld bleibt dir im wohlverdienten Rentenalter zum Leben – egal, ob du im Studium einem Job oder Praktikum nachgehst und Rentenbeiträge zahlen musst oder ob du dich für eine zusätzliche Altersvorsorge entscheidest, um deine Rente aufzubessern.

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