Die private Haftpflichtversicherung ist auch für Studenten ein wichtiger Schutz , der für an Dritten verursachten Schäden finanziell aufkommt. Im Grundschutz deckt die Privathaftpflicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Dabei sind die Begriffe Zeitwert, Wiederbeschaffungswert und Neuwert von Gegenständen im Rahmen der Schadensregulierung hoch relevant.
Zeitwert, Wiederbeschaffungswert und Neuwert dienen als Maßstab für die Höhe von Erstattungskosten und beeinflussen daher den Umfang der Versicherungsleistungen bei beschädigtem Eigentum.
Die private Haftpflicht erstattet in der Regel den aktuellen Marktwert des beschädigten Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadens. Sie kommt also für den Zeitwert von beschädigtem Eigentum auf. Der Neuwert eines beschädigten Gegenstands wird üblicherweise nicht bezahlt, da expliziter Zweck der Versicherung ist, Schäden am Eigentum Dritter abzudecken. Ein Beispiel: Wenn du das Auto deines WG-Mitbewohners beschädigst, nimmt die private Haftpflicht den Zeitwert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien (z.B. Alter und Abnutzung) als Maßstab für die Kostenübernahme und zahlt diese Summe entsprechend aus.
Die Erstattung nach Neuwertpreis kommt allerdings in Policen zur Anwendung, die dein eigenes Eigentum absichern. Das umfasst etwa versicherte Möbelstücke in der Hausratversicherung oder dein beschädigter - kürzlich neu gekaufter – Motorroller in der Kfz-Haftpflichtversicherung.