Studierende der Human- und Zahnmedizin dürfen weder im Rahmen einer Famulatur noch im Rahmen einer Praktischen Tätigkeit in Eigenregie am Patienten tätig werden. Trotzdem können im hektischen Klinik- oder Praxisalltag Fehler unterlaufen. Dies kann schon durch kleine Missverständnisse in der Kommunikation oder handwerkliche Fehler passieren. Solche Fehler können zu einer persönlichen Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung am Patienten führen. Diese Haftung tragen Studierende der Medizin im Falle eins persönlichen Verschuldens selbst, wenn die ausbildende Klinik oder Praxis keinen umfassenden und ausreichenden Versicherungsschutz für die dort tätigen Mitarbeiter hat.
Empfehlung: Damit sich Medizinstudierende voll auf ihre medizinische Ausbildung konzentrieren können, ist deshalb eine Berufshaftpflichtversicherung zu empfehlen. Diese schützt Studierende vor möglichen Schadensansprüchen von Patienten im Rahmen ihrer zur Ausbildung gehörenden Diensttätigkeiten oder auch im Falle eines beruflichen Schlüsselverlustes.
Dein Nutzen:
Eine Berufshaftpflichtversicherung hat drei Funktionen:
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Jens Müller, Medizinerberater Hochschulteam Aachen