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Studentenversicherung im Ausland | MLP Financify

Studentenversicherung im Ausland: Hausratversicherung und Rechtsschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer guten Hausratversicherung und einer Rechtsschutzversicherung bist du auch bei einem Auslandssemester oder -praktikum vor Ort geschützt.
  • Die Außenversicherung der Hausratpolice deckt Schäden am Hausrat weltweit ab. Wichtig ist, dass die Deckungssumme ausreicht und die Leistungen für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts gelten.
  • Eine mit Bausteinen individuell gestaltbare Rechtsschutzversicherung im Auslandssemester stellt dir Rechtshilfe zur Seite, um deine Interessen in verschiedenen Situationen zu wahren.

Optimal versichert ins Ausland: Studentenversicherungen einfach erklärt

Viele Studierende verbringen heute einen Teil ihres Studiums im Ausland – etwa, um international Erfahrungen zu sammeln, Sprachkenntnisse zu vertiefen oder ihre Karrierechancen zu verbessern. Ein Auslandssemester oder ein Praktikum bei einem ausländischen Unternehmen gehören für eine große Anzahl an jungen Menschen deshalb zur akademischen Laufbahn. Versicherer wissen das und erweitern ihre Leistungen oftmals auch auf das Ausland. Das gilt etwa für die studentische Hausratversicherung oder die Krankenversicherung .

Hausratversicherung im Auslandsemester: Außendeckung für alle Fälle

Sinnvoll ist vor allem eine Hausratversicherung im Ausland: Die Police ersetzt beispielsweise den Schaden, wenn Einbrecher deine elektronischen Geräte oder Wertsachen stehlen. Damit sorgt die Hausratversicherung im Auslandssemester dafür, dass du im Ernstfall schnellen Ersatz für deinen Hausrat bekommst. Die Versicherung greift unter anderem bei Einbruchdiebstahl, Schäden durch ausgetretenes Leitungswasser, Sturm und Feuer.

Tipp: In einigen Ländern ist eine Hausratversicherung sogar verpflichtend, um eine Wohnung oder ein Zimmer in einem Studentenwohnheim anzumieten. Deswegen ist es ratsam, sich schon frühzeitig vor der Abreise um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern. Die MLP Berater unterstützen dich dabei.

Was gibt es bei einer Hausratversicherung im Ausland zu beachten?

Wenn du mit deiner Studentenversicherung ins Ausland aufbrichst, gibt es die folgenden wichtigen Punkte zu berücksichtigen:

  • Der Versicherungsschutz ist nur in anderen Ländern gültig, sofern eine Außenversicherung besteht. Das trifft auf die meisten Hausratversicherungen zu. Prüfe dennoch die Versicherungsbedingungen und kläre, ob deine Police eine entsprechende Außendeckung enthält. Dann bist du auch während eines Auslandsaufenthalts versichert.
  • Die Deckungssumme in der Außenversicherung fällt normalerweise deutlich niedriger aus als die Versicherungssumme der Hausratpolice. Falls du nur ein paar Möbel in deinem Studentenzimmer hast, reicht das möglicherweise aus. Nimmst du aber teure Geräte wie etwa ein Notebook, Tablet und Co. mit, deckt die Hausratversicherung unter Umständen nicht die kompletten Kosten im Schadensfall ab. Rechne deshalb lieber noch einmal durch, welchen Wert deine Sachen haben.
  • Der Außenversicherungsschutz ist zudem häufig auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Setze dich daher mit deinem Versicherer in Verbindung und erkundige dich, ob die Hausratversicherung für das gesamte Auslandssemester gilt. Gegebenenfalls kannst du deine bestehende Studentenversicherung fürs Ausland anpassen.
  • Studierende sind in der Regel am günstigsten über die Hausratversicherung ihrer Eltern abgesichert, wenn diese eine Außenversicherung enthält. Die Versicherungsleistungen greifen auch im Auslandssemester. Haben deine Eltern keine Versicherung oder benötigst du eine höhere Deckung, lohnt sich eventuell eine separate Studentenversicherung fürs Ausland.

Rechtsschutz im Auslandssemester: Rechtsschutzversicherung mit flexiblen Bausteinen

Gerade im Ausland gelten mitunter andere Gesetze und Regelungen, mit denen du wahrscheinlich nicht vertraut bist. Sprachbarrieren können die Kommunikation zusätzlich erschweren. Darum ist es in vielen Fällen empfehlenswert, eine Versicherung fürs Auslandssemester oder -praktikum abzuschließen. Mit einer Rechtsschutzversicherung kannst du dich auf professionelle Hilfe verlassen. Der Rechtsschutz sichert dich gegen die finanziellen Folgen in einem Rechtsstreit ab.

Generell hast du die Wahl zwischen verschiedenen Bausteinen wie den Privatrechtsschutz und den Verkehrsrechtsschutz.

Die Privat-Rechtsschutzversicherung ist deine Grundabsicherung für juristischen Beistand als Privatperson. Sie schützt dich bei Streitigkeiten in privaten Angelegenheiten sowie je nach Tarif auch eingeschränkt bei beruflichen Konflikten. Wenn aus einem Streit nämlich eine rechtliche Auseinandersetzung entsteht, kann es ohne Rechtsschutz teuer werden. Die Police deckt in der Regel die Kosten für anwaltliche Beratung, außergerichtliche Einigungen und Gerichtsverfahren.

Mit dem Verkehrsrechtschutz-Baustein bist du auf der sicheren Seite bei Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsbereich – etwa nach einem Unfall. Im Schadensfall übernimmt die Police in der Regel die Kosten. Tarifabhängig greift sie auch beim Autokauf oder bei der Fahrzeugreparatur.

Lass dich hierzu beraten, um einen passenden Versicherungsschutz fürs Ausland zu finden.

Versicherungsschutz im Ausland mit dem Rechtsschutz für Studierende

Je nach Tarif gilt ein weltweiter Versicherungsschutz im Ausland. Die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung kannst du daher grundsätzlich auch im europäischen Ausland und in den Mittelmeeranrainerstaaten abrufen – allerdings nicht in jedem Land im gleichen Umfang . Am ehesten bieten noch die Nachbarstaaten wie Österreich, Schweiz und die Niederlande ein ähnlich hohes Leistungsniveau wie in Deutschland.

Falls du dein Auslandssemester außerhalb Europas machst, empfiehlt es sich, noch einmal genau in den Vertrag zu schauen oder beim Versicherer nachzufragen.

Ein weiterer Punkt ist die Dauer des Auslandsaufenthalts: Grundsätzlich kommt es darauf an, dass dein Rechtsschutz im Ausland den gesamten Aufenthalt im fremden Land abdeckt.

Wann hat ein Werkstudent im Auslandssemester eine Sozialversicherung?

Die Werkstudentenregelung sieht vor, dass Studierende bei einer Arbeitszeit von bis zu 20 Wochenstunden nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig sind. Die 20-Stunden-Grenze lässt sich beispielsweise in der vorlesungsfreien Zeit ausnahmsweise überschreiten – solange Werkstudenten nicht mehr als 26 Wochen in einem Jahr über 20 Stunden arbeiten. Andernfalls tritt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung ein.

Du interessierst dich für Versicherungen im Studium und danach?

Welche Hausratversicherung für dich infrage kommt und was die jeweiligen Vorteile sind – dazu informieren dich die MLP Berater. Im persönlichen Gespräch erfährst du zudem, welche weiteren Versicherungen für dich sinnvoll sind, etwa ein Rechtsschutz oder auch eine private Krankenzusatzversicherung.

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