Für alle Studierenden an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen gilt: Eine Krankenversicherung ist verpflichtend. Schon bei der Einschreibung musst du daher eine Versicherungsbestätigung von deiner Krankenkasse einreichen. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung besteht in aller Regel bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Studierende sind oftmals in der Familienversicherung bis zur Altersgrenze von 25 Jahren beitragsfrei versichert. Danach besteht die Möglichkeit, sich in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern zu lassen.
Darüber hinaus kommt eine private Krankenversicherung (PKV) infrage. Studierende können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen und selbst eine eigene Krankenversicherung auswählen. Die PKV-Tarife bieten mehr Leistungen als die Angebote der GKV. Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist auch erforderlich, wenn du bereits vor Studienbeginn privat versichert warst und es für die Dauer des Studiums bleiben willst.
Den Antrag auf eine Befreiung von der Versicherungspflicht reichst du bei deiner Krankenkasse ein. Bist du aktuell privat versichert, kannst du die GKV frei wählen. Die meisten Krankenkassen stellen dafür online ein Antragsformular oder einen Befreiungsantrag als PDF zum Download zur Verfügung. Dafür gibst du deine persönlichen Daten, den Namen der Hochschule, das Datum für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht und den Studienbeginn an.
Du kannst dich innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht befreien lassen. Hierbei kommt es in den meisten Fällen auf den Termin der Einschreibung an. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist auch für Studierende möglich, die mit dem 25. Geburtstag aus der Familienversicherung fallen. Dann gilt ebenfalls eine Frist von drei Monaten.
Wichtig: Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist für Studierende nur erlaubt, wenn sie anderweitig krankenversichert sind. Mit deinem Antrag musst du deshalb einen aktuellen Nachweis deiner Krankenversicherung beifügen. Das kann die Bestätigung deiner privaten Krankenversicherung sein.
Als Kind eines Beamten kannst du dich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und zur PKV wechseln bzw. in der PKV bleiben (siehe vorherige Textpassage). Auch hier greift die Befristung von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht in der GKV, um diesen Antrag bei deiner gesetzlichen Krankenkasse zu stellen.
Allerdings empfiehlt es sich, genau zu überlegen, zu welchen Folgen und Risiken eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV führt.
Zusammengefasst: Solange du als Beamtenkind Beihilfe beziehst, profitierst du im Rahmen der PKV von der besten medizinischen Versorgung und hast gleichzeitig recht niedrige Kosten. Aber Vorsicht: Wenn du dein Studium später anfängst oder sich deine Studiendauer weiter nach hinten schiebt, in der Regel also bis nach dem 25. Geburtstag, wird es teurer. Dann stellt dich die Versicherung auf den Vollzahler-Tarif um und der Preisvorteil des Beihilfeanspruch deiner Eltern entfällt. Insofern besteht ein Kostenrisiko bei einem späterem Studienbeginn oder langer Studiendauer.
Wer sich einmal von der Krankenversicherungspflicht befreien lässt, für den ist diese Entscheidung bindend. Konkret bedeutet das für privat versicherte Studierende: Du kannst normalerweise erst wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn du dein Studium abschließt und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst.
Doch es gibt eine Ausnahme: Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht verliert ihre Gültigkeit, sofern du zwischen deinem Bachelorabschluss und einem Masterstudium für mehr als einen Monat nicht immatrikuliert bist. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.
Überlege dir daher sorgfältig, ob eine Befreiung für dich richtig ist. Lass dich zu dieser Frage am besten individuell beraten! Die MLP Berater stehen dir zur Seite und nehmen sich Zeit für ein ausführliches Gespräch.
Eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist als Student aus diesem Grund vorteilhaft: Du kannst dich im Studium privat krankenversichern und von den leistungsstarken Tarifen profitieren. Das Eintrittsalter spielt bei der Berechnung der Beiträge eine Rolle. Je früher du eine private Krankenversicherung abschließt, umso preiswerter ist oftmals auch die Prämie. Du wirst dann in einen Ausbildungstarif eingeordnet und bezahlst erst nach Studienende die Beiträge eines Vollzahlers.
In einigen Fällen ist kein Antrag auf die Befreiung von der Versicherungspflicht notwendig: