Was hinter den einzelnen Vertragsarten steckt und worauf ihr dabei achten müsst, zeigt die folgende Aufstellung.
Typ 1: Alle WG-Bewohner unterschreiben gemeinsam einen einzigen Mietvertrag, sind also Hauptmieter.
Mit so einem Vertrag habt ihr alle die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter – ein fairer Deal. Ihr habt alle gleich viel zu sagen und keiner kann sich aus der Verantwortung stehlen.
Aber: Mitgefangen, mitgehangen. Jedes Mitglied der Kommune haftet gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch. Bedeutet: Zahlt ein Kollege seine Miete nicht, muss die Gesamtheit dafür geradestehen. Der Vermieter kann sich das Geld für die komplette Wohnung von jedem einzelnen holen. Das gleiche gilt in Sachen Renovierung: Wenn du zum Beispiel als Letzter in einer Wohnung übrig bleibst, hast du schnell den schwarzen Peter und musst Küche, Bad und Flur mitrenovieren, wenn sich deine Freunde beim Auszug nur um ihr eigenes Zimmer gekümmert haben.
Ebenfalls hinderlich: Grundsätzlich können nur alle zusammen die Wohnung kündigen und ausziehen. Wer vorab gehen will, weil zum Beispiel das Studium beendet ist, muss alle Mitbewohner und den Vermieter um Zustimmung bitten. Stellt sich einer quer, muss man seine Mitbewohner auf eine gemeinsame Kündigung verklagen, was unschön und langwierig ist. Die anderen müssten dann letztlich natürlich mit ausziehen.
- Tipp 1: Den problemlosen Austausch von WG-Mitgliedern bekommt man laut dem Deutschen Mieterbund hin, indem man im Mietvertrag den Passus aufnimmt, dass an eine WG vermietet wurde und dass die Mieter berechtigt sind, einzelne Bewohner auszutauschen, ohne dass gleich ein neuer Mietvertrag her muss.
Ist eine solche Nachfolgeklausel mit dem Vermieter nicht zu machen, kann ein Auszugswilliger, der seine Kollegen nicht zur Kündigung verdonnern will, die Wohnung verlassen und bleibt nur noch auf dem Papier Mieter. Dann kann der Vermieter zwar nach wie vor Miete – und im schlimmsten Fall für die gesamte Wohnung – von ihm verlangen, die Bewohner können aber untereinander vertraglich regeln, wer für die Mietzahlung letztlich verantwortlich ist.
- Tipp 2: Um die Renovierungskosten bei wechselnden Mitbewohnern zusammenzubekommen, könnt ihr eine gemeinsame Kasse mit monatlichen Beiträgen befüllen, um entsprechende Rücklagen anzusparen.
- Tipp 3: Da Entscheidungen über die Wohnung nur gemeinsam getroffen werden können, solltet ihr intern festlegen, wie ihr solche Entscheidungen treffen wollt. Zählt schon die Mehrheitsmeinung oder soll es immer ein einstimmiges Ergebnis sein?
Natürlich bewahren euch die Regelungen, die ihr intern getroffen habt, nicht davor, sie im Streitfall erst mal untereinander auszufechten – im schlimmsten Fall trifft man sich vor Gericht wieder – aber immerhin habt ihr dann schon mal ein gemeinsames „Regelwerk“ aus friedlichen Zeiten, das die Richtung vorgibt.