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Kfz-Haftpflicht: Schadensfälle Beispiele I MLP financify

Kfz-Haftpflichtversicherung: Beispiele für Schadensfälle

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden ab, die du mit deinem Fahrzeug anderen Personen zufügst. Um dich gegen die finanziellen Folgen bei Schäden am eigenen Auto abzusichern, brauchst du zusätzlich eine Teil- oder Vollkasko.
  • Typische Haftpflichtschäden in der Kfz-Versicherung (Kfz-Haftpflicht) sind Reparaturkosten, Abschleppkosten und der Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden.
  • Es gibt auch Fälle, in denen die Kfz-Versicherung nicht zahlt. Hier findest du Beispiele für Schadensfälle in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung.

Fahren ohne TÜV

Fahrzeuge müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung – besser bekannt als TÜV. Denn nur ein verkehrstüchtiger Pkw, der in einem technisch einwandfreien Zustand ist, darf auf der Straße unterwegs sein. Fahren ohne gültigen TÜV kann deshalb Bußgelder oder Strafen und auch versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn der TÜV abgelaufen ist, bleibt dein Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung zwar weiterhin bestehen.

Die Versicherung kann dich aber in Regress nehmen und einen Teil der entstandenen Kosten zurückfordern. Hierbei kommt es auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an. Sofern dir ein Defekt an deinem Auto bekannt ist und du trotzdem mit abgelaufenem TÜV unterwegs bist, handelt es sich in der Kfz-Haftpflicht um eine grobe Fahrlässigkeit.

Auto gestohlen

Ein Autodiebstahl fällt nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherung , stattdessen greifen die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Die Versicherung leistet in der Regel nur, wenn alle Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere vorliegen und du den Diebstahl der Polizei gemeldet hast. Der Versicherungsschutz umfasst auch fest verbaute Fahrzeugteile wie zum Beispiel ein eingebautes Navigationsgerät. Üblicherweise erstattet die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Fahrzeugs, also den Betrag, der benötigt wird, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Einige Versicherer sehen in Ihren Produkten jedoch eine darüberhinausgehende Neu- oder Kaufpreisentschädigung vor. Hierbei wird für einen bestimmten Zeitraum nach der erstmaligen Zulassung auf dich, der Neupreis (Neuwagen) bzw. Kaufpreis (Gebrauchtwagen) erstattet.

Wertgegenstände aus Auto geklaut

Ob Handy, Rucksack, Werkzeuge oder andere Wertgegenstände: Da diese Dinge nicht zu den mitversicherten Fahrzeugteilen gehören, sind weder die Kfz-Haftpflicht noch die Kaskoversicherung zuständig. Wende dich deshalb mit den Schadensersatzansprüchen an deine Hausratversicherung .

Auto im Urlaub gestohlen

Wenn du mit deinem Auto eine Fahrt ins Ausland unternimmst, gilt generell erhöhte Wachsamkeit. Kriminelle haben es oft auf Urlauber abgesehen und bedienen sich verschiedener Tricks, um entweder das Fahrzeug oder Wertgegenstände daraus zu stehlen. Falls du Opfer eines Autodiebstahls wirst, gehe sofort zur örtlichen Polizei und erstatte Anzeige. Der Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung erstreckt sich normalerweise auf die geographischen Grenzen Europas sowie die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Mit einem Kfz-Schutzbrief bist du im Urlaub außerdem bei Diebstahl, Unfällen und Pannen abgesichert. Die Versicherung übernimmt beispielsweise die Kosten für einen Mietwagen.

Schäden durch Vandalismus am Auto

Vandalismus kann teure Reparaturen verursachen. Und nur in manchen Fällen gelingt es der Polizei, die Täter ausfindig zu machen. Die Teilkaskoversicherung kommt nur eingeschränkt für die Schäden auf: Darunter fallen Glasbruch- und in der Regel auch Brandschäden. Einen umfassenden Schutz bietet hier die Vollkaskoversicherung, die mut- und böswillige Beschädigungen abdeckt. Es gilt allerdings zu beachten, dass Beschädigungen an Reifen üblicherweise nicht versichert sind.

Verkehrsunfall durch überhöhte Geschwindigkeit

Schadensersatzansprüche durch Dritte sind ein typischer Kfz-Haftpflichtschaden. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung zahlt wiederum für Schäden an deinem eigenen Auto. Falls du mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs warst und dadurch andere gefährdet hast, kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du den Unfall verursacht hast: Dich trifft unter Umständen eine Teilschuld, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorlag. Das gilt auch auf Autobahnen ohne eigentliches Tempolimit, da hier trotzdem eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu beachten ist.

Wildwechsel: Unfälle durch Rehe, Hirsche und Wildschweine

Bei Wildunfällen leisten die Teil- oder Vollkaskoversicherung für Schäden an deinem Fahrzeug. Teilkaskoversicherungen beschränken die Leistungen allerdings häufig auf Haarwild, sofern die Versicherungsbedingungen keine Erweiterung der Wildschadendeckung (z.B. auf alle Tierarten) vorsehen. Zudem besteht nur Versicherungsschutz für in Fahrt befindliche Fahrzeuge. Wildschäden am stehenden Fahrzeug sind hingegen kein Bestandteil der Teilkaskodeckung und ausschließlich über die Vollkaskoversicherung versichert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn du beispielsweise einem Reh ausweichst und dadurch eine Leitplanke oder ein anderes Fahrzeug beschädigst.

Verkehrsunfall mit abgefahrenen Reifen

Abgefahrene Reifen erhöhen das Unfallrisiko enorm – insbesondere auf nasser Fahrbahn und im Winter. Deswegen ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Besser sind aber mindestens drei Millimeter bei Sommerreifen sowie mindestens vier Millimeter bei Winter- oder Ganzjahresreifen. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt bei einem Verkehrsunfall die Schäden des Unfallgegners und die Kaskoversicherung deinen Fahrzeugschaden. In welchem Umfang die Versicherung leistet, hängt jedoch von der Unfallursache im Einzelfall ab. Wenn die verschlissenen Reifen unmittelbar zum Schaden geführt haben, zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar zunächst, kann dich allerdings anschließend in Regress nehmen und einen Teil der Entschädigung zurückfordern. Die Kaskoversicherung kann die Leistungen gegebenenfalls verweigern oder einschränken.

Fahren mit Allwetterreifen

Allwetterreifen sind das ganze Jahr über erlaubt, auch wenn sie nicht die gleiche Performance wie Winterreifen aufweisen. Der Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung deckt daher auch Fahrzeuge mit Ganzjahresreifen ab. Dennoch kommt es darauf an, dass die Bereifung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Allwetterreifen müssen seit Oktober 2024 zusätzlich mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke und Berg) gekennzeichnet sein.

Sekundenschlaf am Steuer

Fällst du am Steuer in einen Sekundenschlaf, kann das äußerst gefährlich sein. Das Phänomen tritt vor allem bei Übermüdung und in monotonen Situationen wie übermäßig langen Autofahrten auf. Schon wenige Sekunden genügen, um kurz unbemerkt einzuschlafen und dadurch einen Verkehrsunfall zu verursachen. Die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung zahlen bei Sekundenschlaf. Wenn du aber grob fahrlässig gehandelt hast, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung Geld von dir zurückverlangen (Regress). In der Kaskoversicherung kann die Leistungen gekürzt oder sogar vollständig verweigert werden. Grobe Fahrlässigkeit besteht, wenn du Übermüdungsanzeichen bewusst ignorierst und ohne Pause weiterfährst.

Barfuß oder mit Flip-Flops gefahren

Die Verkehrsordnung verbietet zwar nicht das Fahren ohne Schuhe oder mit Flip-Flops. Doch es besteht dabei immer ein Risiko, da unpassendes Schuhwerk dich daran hindern kann, kräftig auf die Bremse oder das Gaspedal zu treten. Kommt es deswegen zu einem Unfall verweigert die Kfz-Versicherung unter Umständen die volle Kostenerstattung und es droht ein Bußgeld.

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