Das Wichtigste in Kürze:
- Studierende sind bis zum 25. Geburtstag häufig noch über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Dabei ist die Einkommensgrenze von monatlich 505 Euro (Minijob: 538 Euro) einzuhalten.
- Eine günstige Variante ist die studentische Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit reduzierten Beiträgen. Ab dem Alter von 30 Jahren ist die Mitgliedschaft in der GKV freiwillig.
- In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängen die Beitragskosten u. a. vom Gesundheitszustand und gewünschten Leistungsumfang ab. Studierende Beamtenkinder haben bis zum 25. Geburtstag Anspruch auf staatliche Beihilfe und zahlen deshalb deutlich niedrigere Beiträge.