Das Wichtigste in Kürze:
- Bei einer Familien-Rechtsschutzversicherung sind unverheiratete Kinder in der Regel mitversichert; Studierende benötigen daher oftmals keine eigene Police.
- Einige Versicherer schließen unverheiratete Kinder nur bis zu einem Alter von 25 Jahren in den Schutz ein. In der Regel greift die Mitversicherung aber solange bis das unverheiratete Kind erstmalig eine vergütete dauerhafte berufliche Tätigkeit beginnt.
- Hat die Familie keine Rechtsschutzversicherung oder fällt der Schutz etwa ab einem bestimmen Alter weg, kann es sinnvoll sein, sich während des Studiums selbst zu versichern.