Mit der Immatrikulation an einer Hochschule beginnt ein völlig neuer Lebensabschnitt. Die Einschreibung ist deshalb für viele Studierende ein spannender Moment – aber in erster Linie auch ein formaler Prozess. Jetzt heißt es: Krankenversicherung auswählen, Unterlagen besorgen und Krankenversicherungsbescheinigung einreichen.
Bei der Krankenversicherungsbescheinigung handelt es sich um ein Dokument, das als Nachweis einer Krankenversicherung dient. Die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse enthält deinen Namen und andere persönliche Daten sowie deine Sozialversicherungsnummer. Damit weist du der Hochschule nach, dass du krankenversichert bist und eine der wichtigen Voraussetzungen zur Immatrikulation erfüllst. Denn: Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist für alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen Pflicht.
Wenn du dich bei einer Hochschule einschreibst, musst du krankenversichert sein. Dabei hast du allerdings freie Wahl. Je nach Alter, Beschäftigung, bisherigem Versicherungsstatus und Einkommen kommen verschiedene Versicherungen – auch über die klassische gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hinaus – infrage:
Unabhängig davon, für welche Krankenversicherung du dich entscheidest gilt: Für die Immatrikulation an einer Hochschule brauchst du immer eine Krankenversicherungsbescheinigung. Rechtzeitiges Kümmern lohnt sich: So läuft bei der Einschreibung alles planmäßig – ein guter Start ins Studium!
Tipp: Du bist schon privat versichert oder planst zum Studienbeginn den Wechsel in eine private Krankenversicherung? Alle, die sich für die Dauer des Studiums privat versichern wollen (sei es in einem Beihilfe- oder Studententarif), müssen sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Am einfachsten geht das, indem..
… du mit der Bestätigung der Zulassung einer Hochschule deine bestehende GKV kontaktierst (Bei bereits privat Versicherten wäre das eine selbst ausgewählte GKV),
… einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellst und
… die Bestätigung der Befreiung dann bei der Immatrikulation an der Uni vorlegst.
Hierbei ist es wichtig, die Frist einzuhalten. Du kannst dich nur innerhalb der ersten drei Monate zugunsten einer PKV von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Die Krankenversicherungsbescheinigung für Studierende stellt die Krankenkasse aus. Das nennt sich auch Mitgliedsbescheinigung. Du kannst das Dokument normalerweise per E-Mail anfordern oder über das Kundenportal online beantragen. Dafür benötigst du deine Zugangsdaten. Falls du neu bei der Krankenkasse bist, musst du dich gegebenenfalls erst für den Online-Login registrieren. Einige Versicherer stellen diese Funktion auch per App zur Verfügung.
Die Krankenkasse sendet die Krankenversicherungsbescheinigung dann direkt an deine Hochschule oder gibt das Dokument zum Herunterladen frei. Dank automatischer Meldeverfahren ist es oftmals nicht mehr erforderlich, das Dokument auszudrucken und in Papierform bei der Immatrikulation einzureichen. Bei Bedarf hast du die Möglichkeit, dir eine Bestätigung zuschicken zu lassen. Die Hochschule meldet die Einschreibung ebenfalls auf digitalem Wege deiner Krankenkasse.