Das Wichtigste in Kürze:
- Studierende haben mehrere Optionen: die Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), eine studentische Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder die Private Krankenversicherung (PKV).
- Welche Krankenversicherung infrage kommt, hängt vor allem vom bisherigen Krankenversicherungsstatus und den persönlichen Bedürfnissen an den Versicherungsschutz ab.
- Studierende können sich zum Studienbeginn von der Krankenversicherungspflicht auch befreien lassen und die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung beanspruchen.
- Studierende können sich einen späteren Wechsel in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung mit einem Optionstarif offenhalten.