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Krankenversicherung als Student | MLP financify

Krankenversicherung als Student: Überblick zu den Versicherungsoptionen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Studierende haben mehrere Optionen: die Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), eine studentische Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder die Private Krankenversicherung (PKV).
  • Welche Krankenversicherung infrage kommt, hängt vor allem vom bisherigen Krankenversicherungsstatus und den persönlichen Bedürfnissen an den Versicherungsschutz ab.
  • Studierende können sich zum Studienbeginn von der Krankenversicherungspflicht auch befreien lassen und die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung beanspruchen.
  • Studierende können sich einen späteren Wechsel in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung mit einem Optionstarif offenhalten.

Krankenversicherung: Wichtige Voraussetzung beim Start ins Studium

Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studieren möchte, braucht in jedem Fall eine Krankenversicherung. Schon bei der Immatrikulation musst du daher eine Krankenversicherungsbescheinigung einreichen. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse gilt in der Regel bis zum Ende des Semesters, in dem du dein 30. Lebensjahr vollendest.

Wie du dich krankenversichern kannst, hängt vor allem von deinem Alter, deinem Einkommen, der Krankenversicherung deiner Eltern und von deiner bisherigen Versicherung ab. Die Wahl der richtigen Versicherung ist eine persönliche Entscheidung – immerhin hat sie Auswirkungen auf die monatlichen Kosten und die medizinische Versorgung. Unsere MLP Beraterinnen und Berater empfehlen deshalb, die Möglichkeiten sorgfältig abzuwägen und dabei auch an die Zukunft nach dem Studium zu denken. Mehr dazu erfährst du in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Krankenversicherung als Student / Infografik MLP

Krankenversicherung als Student: Alles Wissenswerte auf einen Blick

Für Studierende bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, sich während des Studiums krankenzuversichern. Dabei kommt es zunächst auf deine Ausgangssituation an: Je nachdem, welche Krankenversicherung du bislang hast, gibt es verschiedene Optionen. Die Übersicht im Folgenden stellt sie dir vor.

Beitragsfreie Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Studierende können oftmals noch über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern versichert bleiben. Das hat einen wesentlichen Vorteil: Die Familienversicherung ist beitragsfrei und du kannst alle medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen, die zahlende Mitglieder erhalten. Die kostenlose Familienversicherung ist allerdings nur bis zur Altersgrenze von 25 Jahren möglich, in Ausnahmefällen auch länger. Studierende dürfen zudem nicht mehr als 505 Euro bzw. bei eine, Minijob 538 Euro (Stand: 2024) nebenbei verdienen.

Krankenversicherung ab 25: Endet die Familienversicherung über die Eltern, benötigst du eine eigene Krankenversicherung – denn jetzt besteht Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten (KVdS). Damit zahlst du ab sofort Krankenkassenbeiträge. Für Studierende handelt es sich in der KVdS aber um einen deutlich reduzierten Beitragssatz. Du darfst dir die gesetzliche Krankenkasse selbst aussuchen. Dabei hast du die Wahl zwischen über 70 bundesweit geöffneten und einigen auf einzelne Bundesländer beschränkte Kassen. Sie unterscheiden sich insbesondere bei freiwilligen Mehrleistungen, Bonusprogrammen und Serviceleistungen.

Krankenversicherung ab 30: Sobald du nicht mehr der Krankenversicherungspflicht in der GKV unterliegst, kannst du dich als freiwillig gesetzliches Mitglied weiter versichern.

Krankenversicherung der Studenten mit eigenem Beitrag

Falls die beitragsfreie Familienversicherung nicht greift, ist die studentische Pflichtversicherung eine einfache und günstige Möglichkeit. Die studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist bis zur Altersgrenze von 30 Jahren möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sie sich auch verlängern.

Krankenversicherung ab 30: Wenn die Versicherungspflicht in der GKV für dich endet, kannst du dich weiterhin freiwillig versichern.

Tipp: Möchtest du dich stattdessen für die Dauer des Studiums privat versichern, ist dafür eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht erforderlich. Dafür musst du einen entsprechenden Antrag bei deiner Krankenkasse einreichen.

Krankenversicherung und Beihilfetarif für Beamtenkinder

Für Kinder von Beamten lohnt es sich häufig, weiterhin einen Beihilferestkosten- und Ergänzungstarif zu beanspruchen. Durch die Beihilfe fällt die Prämie niedriger aus und du bekommst in vielen Fällen einen größeren Leistungsumfang als in der GKV. Der Beihilfeanspruch entfällt allerdings ab dem 25. Geburtstag. Eine Alternative zu den Beihilfetarifen stellt die studentische Pflichtversicherung dar.

Krankenversicherung ab 25: Wenn der Anspruch auf Kindergeld wegfällt, bist du üblicherweise nicht mehr beihilfeberechtigt. Dann wirst du automatisch in die private Krankheitskostenvollversicherung „umgezogen“, die mit einer höheren Prämie einhergeht. In der Regel ist dann bereits der Studententarif für dich vorab ausgewählt. Hast du hingegen eine studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen, ändert sich vorerst nichts.

Krankenversicherung ab 30: Ein zuvor abgeschlossener Volltarif oder Ausbildungstarif in der PKV bleibt wie bisher bestehen. Die Möglichkeit der vergünstigten Krankenversicherung der Studenten in der GKV endet hingegen und wandelt sich in eine freiwillige Mitgliedschaft um.

Studierende mit privater Krankenvollversicherung

Wenn du deine private Krankenversicherung behalten willst, ist es notwendig, sich zum Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht in der GKV befreien, zu lassen. Dabei gilt es, den Zeitrahmen für die Antragstellung einzuhalten, denn der Antrag muss innerhalb weniger Monate eingereicht werden. Hier kurz zusammengefasst, was es zu beachten gilt:

  • Du musst den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse deiner Wahl stellen.
  • Damit bist du für die Dauer des Studiums privat versichert. Ein Wechsel in die GKV ist nicht möglich.
  • Du kannst die Befreiung nicht widerrufen.

Da du zu Beginn des Studiums in der GKV versicherungspflichtig wirst, hast du auch die Wahl, dich nicht befreien zu lassen und dich für die GKV zu entscheiden. In diesem Fall trittst du einer gesetzlichen Krankenkasse Deiner Wahl bei. Das ist oft bereits online möglich. Deine PKV kannst Du auf Anwartschaft stellen oder kündigen. Auch eine Umstellung in Zusatzversicherungen ist bei einigen Versicherern möglich.

Welche Krankenversicherung für dich infrage kommt und was die jeweiligen Vorteile sind – dazu informieren dich unsere MLP Beraterinnern und Berater.

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Sonderfall: Studierende im dualen Studium immer versicherungspflichtig

Studierende dualer Studiengänge sind generell versicherungspflichtig in der GKV und werden versicherungstechnisch wie Arbeitnehmer eingestuft. Daher können Sie sich nicht von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen.

Bei dualen Studenten richtet sich der Beitrag nach ihrer Ausbildungsvergütung. Außerdem erhalten sie einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.

Wie kommt man als Student aus der privaten Krankenversicherung raus?

Lässt du dich von der Krankenversicherungspflicht in der GKV befreien, bist du an diese Entscheidung zunächst einmal gebunden. Sprich: Du kannst während deines Studiums nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Lasse dich daher gut beraten, da sich die Befreiung nicht widerrufen lässt. Abhängig von deiner persönlichen Situation kann gegebenenfalls eine Kombination aus studentischer Krankenversicherung und Optionstarif sinnvoll sein.

Nach dem Studium ist ein Wechsel in die GKV unter Umständen möglich, sofern du beispielsweise eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst oder anderweitig unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällst.

Du interessierst dich für Versicherungen im Studium und danach?

Welche Krankenversicherung für dich infrage kommt und was die jeweiligen Vorteile sind – dazu informieren dich die MLP-Berater. Im persönlichen Gespräch erfährst du zudem, welche Leistungen du bei einer privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Pflichtversicherung plus Optionstarif abrufen kannst.

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