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Autoschaden: Was tun beim Unfall? Tipps | MLP financify

Autoschaden – was tun?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einem Unfall im Straßenverkehr kommt es darauf an, Ruhe zu bewahren und sich richtig zu verhalten. Sichere zunächst die Unfallstelle ab, bevor du einen Notruf absetzt und Erste Hilfe leistest.
  • Die Checkliste für den Schadensfall umfasst einen Unfallbericht, mit dem du den Autoschaden später der Kfz-Versicherung melden kannst.
  • In einigen Fällen – etwa bei verletzten Personen oder Alkohol am Steuer – solltest du die Polizei rufen. Dies kann in bestimmten Fällen (z. B. bei Miet- oder Dienstwägen) auch vertraglich eingefordert werden.
  • Unsere Schritt-für Schritt-Anleitung hilft dir dabei, einen kühlen Kopf zu behalten und an alles Wichtige zu denken.

Checkliste: Autounfall – was tun?

Ob im dichten Stop-and-go-Verkehr, an Kreuzungen beim Abbiegen oder auf winterglatten Straßen – in Situationen wie diesen ist das Unfallrisiko erheblich erhöht. Somit kann es selbst umsichtigen Fahrern passieren, dass sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind. Deshalb ist es wichtig, sich mit der richtigen Vorgehensweise im Schadensfall vertraut zu machen.

1. Unfallstelle absichern

Sichere die Unfallstelle ab, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und weitere Schäden zu vermeiden. Das ist gemäß § 34 der StVO (Straßenverkehrsordnung) nach einem Unfall gesetzlich vorgeschrieben. So gehst du dabei vor: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Selbstschutz geht vor Fremdschutz. Achte daher immer auf deine eigene Sicherheit und halte dich beispielsweise auf der Autobahn hinter der Leitplanke auf, damit du dich nicht in Gefahr bringst.

2. Notruf absetzen

In Notsituationen solltest du sofort die Rettungskräfte unter der 112 alarmieren. Die Leitstelle kann den Ersthelfern zudem telefonische Unterstützung bei den Erste-Hilfe-Maßnahmen geben. Bei einem Verkehrsunfall geht es im ersten Moment außerdem darum, Verletzte und hilflose Personen schnellstmöglich aus der Gefahrenzone zu bringen.

3. Erste Hilfe leisten

Sofortmaßnahmen am Unfallort können bei ernsten Unfallverletzungen wie schweren Blutungen lebensrettend sein. Der Verbandskasten im Auto enthält Einmalhandschuhe und alle wichtigen Utensilien, um im Notfall verletzte Personen vor Ort zu versorgen.

4. Unfall dokumentieren und Beweise sichern

Notiere dir die persönlichen Daten aller Unfallbeteiligten, die Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls die Kontaktdaten von weiteren Zeugen. Eine Unfallskizze und detaillierte Fotos können dazu beitragen, den Unfallhergang nachzuvollziehen und die Haftungsfrage zu klären. Darüber hinaus fragt die Kfz-Versicherung in der Regel nach Bildern, auf denen die Unfallstelle und die Schäden zu sehen sind. Hilfreich ist es hierfür, einen ausgedruckten Verkehrsunfallbericht im Handschuhfach parat zu haben. Den europäischen Unfallbericht gibt es auch als mehrsprachige Version für Auslandsreisen.

Kfz-Haftpflichtversicherung bei Verkehrsunfall informieren

Sobald der erste Schreck überwunden ist, steht nach einem Unfall die Meldung bei der Versicherung an. Welche Kfz-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Autoschaden zuständig ist, hängt primär davon ab, wer den Unfall verschuldet hat:

  • Wenn du die volle Haftung trägst, kümmert sich deine Kfz-Haftpflichtversicherung um die Regulierung des entstandenen Schadens .
  • Hast du zumindest eine Teilschuld oder ist die Haftungsfrage nicht ganz eindeutig, meldest du den Schaden ebenfalls deiner Kfz-Haftpflicht.
  • Bist du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, wendest du dich an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Zentralruf der Autoversicherer (0800 2502600) gibt dir Auskunft, falls der Unfallgegner dir seine Versicherung nicht mitteilt.

Gut zu wissen: Mit einer Vollkaskoversicherung ist dein Auto bei selbstverschuldeten Unfällen geschützt. Diese Versicherung kann sich deshalb insbesondere für Neuwagen und teure Fahrzeuge lohnen. Bei bestimmten Konstellationen (z.B. Leasing oder- kreditfinanzierte Fahrzeugen) kann die Vollkasko vertraglich vorgeschrieben sein.

Rückstufung der SF-Klasse bei Unfall

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) steht für die Anzahl der Jahre, die du bereits unfallfrei gefahren bist. Je höher die Schadensfreiheitsklassen ausfallen, desto günstiger sind die Beiträge. Wenn du einen Verkehrsunfall verursacht hast und deine Kfz-Versicherung die Schäden reguliert, wirst du zur nächsten Hauptfälligkeit in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft. Dadurch reduziert sich der gewährte Schadenfreiheitsrabatt und du zahlst dementsprechend künftig einen höheren Beitragssatz. Welche neuen SF-Klassen für dich nach einem Schadensfall gelten, kannst du der Rückstufungstabelle deiner Versicherungsbedingungen entnehmen. Hierbei bestehen Unterschiede zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung gibt es hingegen keine Schadensfreiheitsklassen.

Um eine Rückstufung zu vermeiden, kann unter Umständen ein sog. Schadenrückkauf – also die Rückerstattung der vom Versicherer gezahlten Leistungen – sinnvoll sein. Diese Option wird meist jedoch nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten und kommt vor allem bei kleineren Schäden infrage. Dennoch solltest du einen Unfallschaden in jedem Fall der Kfz-Versicherung melden, da sich die Schadenshöhe meist nicht direkt abschätzen lässt.

Verkehrsunfall – was tun als Geschädigter?

Noch am Unfallort ist wichtig, dass du dir die Personalien und Versicherungsdaten des Unfallgegners geben lässt. Generell empfiehlt es sich, keine vorschnellen Schuldgeständnisse zu machen – diese Frage lässt sich später über die Versicherung klären, die bei Bedarf beispielsweise einen Gutachter beauftragt.

Falls du verletzt bist oder dich unwohl fühlst, suche umgehend einen Arzt auf. Durch medizinische Behandlungen, Krankheitstage und weitere entsprechende Nachweise kannst du Schadensersatzansprüche (etwa in Form von Schmerzensgeld) begründen.

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Wichtiger Hinweis: Bitte beachte, dass dieser Artikel zu deiner Information dient und keine Rechtsberatung darstellt und eine solche nicht ersetzt.

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