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Finger weg von dubiosen Job-Angeboten!

Das schnelle Geld mit wenig Arbeit - manche Angebote per Mail versprechen genau das. Doch Vorsicht! Geht ihr darauf ein, macht ihr euch strafbar.

Für Schnellleser:

  • Bei Job-Angeboten per Mail handelt es sich um Lockangebote mit dem Ziel der Geldwäsche oder Hehlerei
  • Bei scheinbaren "Fehlbuchungen" auf euer Konto handelt es sich um Geld aus kriminellen Geschäften
  • Wer darauf eingeht, risikert hohe Geld- oder sogar Haftstrafen
  • Du darfst auf keinen Fall fremde Gelder an Western Union & Co weiterleiten

Verlockende Angebote

Das Geld ist knapp, ein Nebenjob immer willkommen. Die üblichen Jobs für Studenten sind aber meist echte Zeitfresser und nicht besonders gut bezahlt, da trifft es sich gut, dass du just eine E-Mail bekommen hast, in der dir ein lukratives Angebot gemacht wird. Ein ausländisches Unternehmen sucht Mitarbeiter in Deutschland – "als Finanzagent", "Transfer-Controller" oder auch als "Testeinkäufer".

Der Job lässt sich leicht nebenbei erledigen. Er verlangt nur ein paar Stunden Arbeit in der Woche bei freier Zeiteinteilung und wird auf Provisionsbasis üppig bezahlt. Je nach Angebot winken von ein paar Hundert bis zu tausend Euro in der Woche. Kurz: der perfekte Nebenjob.

Nebenjob als Geldwäscher

Spätestens hier solltest du stutzig werden. Denn der vermeintliche einfache Nebenjob ist nichts anderes als Versuch, dich als ahnungslosen Geldwäscher zu rekrutieren. Hinter den Angeboten stecken kriminelle Banden, die ihr schmutziges Geld über ein unbescholtenes Konto waschen lassen wollen. Das Geld stammt oft von Online-Betrügereien, mit denen etwa geknackte Konten geleert werden. Der eigentliche Empfänger ist dank Western Union & Co nur schwer bis gar nicht zu ermitteln – du als Mittelsmann allerdings schon. Statt eines Nebenjobs handelst du dir am Ende nicht nur jede Menge Ärger ein, es drohen auch heftige Strafen.

Nicht nur Opfer, sondern auch Täter

Anders als bei anderen Spam- und Phishing-Mails, bei denen du als Opfer Geld verlierst, bist du in diesem Fall Opfer und Täter zugleich. Denn ganz gleich, wie gutgläubig du auf ein solches Angebot reagierst – du wirst zum Geldwäscher. Geldwäsche ist ein handfester Strafbestand, der im StGB § 216 geregelt wird. Das Strafgesetzbuch stuft Geldwäsche als Verbrechen ein und ahndet es mit Freiheitsstrafen von fünf Monaten bis drei Jahren.

Vor Gericht hilft dir die Ausrede, du hättest ja nichts gewusst und im guten Glauben gehandelt, nicht viel. Es gibt inzwischen mehrere Fälle, bei denen arglose Mitmenschen, die im guten Glauben gehandelt haben, zu Geld- oder gar Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

Plötzlich Geld auf dem Konto

Doch du musst gar nicht auf ein vermeintliches Job-Angebot eingehen, um in die Falle zu tappen. Es kann auch vorkommen, dass plötzlich einige tausend Euro auf deinem Konto landen. Kurz darauf meldet sich der Absender bei dir und entschuldigt sich. Die Überweisung sei versehentlich auf ein falsches Konto gebucht worden. Du wirst nun gebeten, das Geld an ein anderes Konto zu überweisen, als Entschädigung für deine Mühen, darfst du ein paar Hundert Euro abzweigen.

Auch das ist nichts anderes als Geldwäsche. Das Geld stammt aus kriminellen Geschäften und soll durch Umwege über einen unbescholtenen Mittelsmann gesäubert werden. Dieser Mittelsmann (oder Mittelsfrau) bist du – und du machst dich auch hier strafbar.

Einfach ignorieren

Wie solltest du auf solche Angebote reagieren? Am besten gar nicht. Markiere die Mail als Spam und befördere sie in den Papierkorb. Nur wenn du plötzlich Geld von unbekannter Seite auf deinem Konto findest, musst du aktiv werden. Informiere in diesem Fall dein Geldinstitut und frage dort, wie du dich verhalten sollst, erstatte unter Umständen Anzeige und, ganz wichtig: Schick das Geld an den Absender zurück und vergiss nicht, den Vorgang zu dokumentieren.

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