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Datum
15.11.2016

Was tun bei Flugausfall?

Die Semesterferien stehen vor der Tür. Damit beginnt die Urlaubszeit für alle, die Erholung vom Unialltag und zahlreichen Hausarbeiten suchen. Am Abflugtag steigt die Vorfreude auf Sonne, Strand und Meer. Du stehst mit gepackten Koffern am Flughafen und es heißt plötzlich: Dein Flug fällt aus! Wir zeigen dir, was du jetzt tun musst.

Flugausfall_wastun
Flugausfall_wastun (Shutterstock/Olena_Yakobchuk)

Du hast einen Anspruch auf Entschädigung bei Stornierung des Flugs sowie einer Verspätung ab drei Stunden.

Sobald klar ist, dass dein Flug Verspätung hat, ausfällt oder überbucht ist, lasse dir das am Check-In-Schalter bescheinigen. Auch wenn dein Flug umgebucht wird, kannst du die Bescheinigung später für eine eventuelle Reklamation nutzen.

Als Belege für einen ausgefallenen Flug gelten eine neue Bordkarte oder eine geänderte Flugnummer. Auch wenn Fluggäste erneut einchecken müssen und dann einen zweiten Gepäckschein bekommen, ist das ein ausreichender Beweis einer Flugstornierung.

Richte die Entschädigungsforderung direkt an die Fluggesellschaft und nicht an den Reiseanbieter. Je nach Länge der Flugstrecke ist eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro möglich. Die Frist für eine Reklamation variiert je nach Fluggesellschaft.

Pauschalurlauber können beim Veranstalter einen zusätzlichen Preisnachlass verlangen. Zum Beispiel wenn sie wegen eines Flugausfalls einen mitgebuchten Mietwagen erst später als geplant nutzen können.

Ob du Anspruch auf eine Entschädigung hast, kannst du kostenlos online prüfen, zum Beispiel über flugrecht.de . Musterbriefe für Schreiben an die Fluggesellschaft findest du auf claimflights.de . Falls die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigert, wende dich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr soep-online.de .

Fordere bei den Fluggesellschaft auch Unkosten ein, die aufgrund einer Verspätung entstanden sind. Die Gesellschaft muss für deine Verpflegung am Flughafen sorgen, Telefonkosten und notfalls auch eine Übernachtung übernehmen. Dies gilt bei Flügen mit einer Strecke bis 1500 Kilometer ab zwei Stunden, bis 3500 Kilometer ab drei Stunden und bei Flügen über 3500 Kilometer ab vier Stunden Verspätung.

Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel:

  • Sperre eines Flughafens
  • Schlechtes Wetter
  • Streiks
  • Vogelschlag
  • Blitzschlag, etc.

Häufig ist ein Unwetter für den Flugausfall oder eine längere Verspätung verantwortlich. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft keine finanzielle Entschädigung zahlen. Was genau außergewöhnliche Umstände sind, ist in der EU-Fluggastrechtverordnung nicht genau geregelt und sorgt häufig für Streit zwischen Passagieren und Fluggesellschaften.

Unser Tipp: Behalte deine Flüge im Blick und recherchiere regelmäßig, ob die Abflugzeit eingehalten wird.

Falls du weniger als zwei Wochen vor dem Abflug erfährst, dass dein Flug ausfällt, hast du meistens Anspruch auf 125 bis 600 Euro Entschädigung. Ob du diese Option hast, erfährst du bei deiner Fluggesellschaft.

Falls du weniger als 2 Wochen vor dem Abflug erfährst, dass dein Flug ausfällt, hast du meistens Anspruch auf 125 bis 600 Euro Entschädigung. Ob du diese Option hast, erfährst du bei deiner Fluggesellschaft.

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