Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel:
- Sperre eines Flughafens
- Schlechtes Wetter
- Streiks
- Vogelschlag
- Blitzschlag, etc.
Häufig ist ein Unwetter für den Flugausfall oder eine längere Verspätung verantwortlich. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft keine finanzielle Entschädigung zahlen. Was genau außergewöhnliche Umstände sind, ist in der EU-Fluggastrechtverordnung nicht genau geregelt und sorgt häufig für Streit zwischen Passagieren und Fluggesellschaften.
Unser Tipp: Behalte deine Flüge im Blick und recherchiere regelmäßig, ob die Abflugzeit eingehalten wird.
Falls du weniger als zwei Wochen vor dem Abflug erfährst, dass dein Flug ausfällt, hast du meistens Anspruch auf 125 bis 600 Euro Entschädigung. Ob du diese Option hast, erfährst du bei deiner Fluggesellschaft.