Flugausfall bestätigen lassen – Nachweise sichern
Sobald feststeht, dass dein Flug annulliert, überbucht oder erheblich verspätet ist, solltest du dir diesen Umstand direkt von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen lassen – zum Beispiel am Check-in-Schalter oder am Gate. Auch neue Bordkarten mit geänderter Flugnummer, Umbuchungsbestätigungen oder zusätzliche Gepäckscheine gelten als Belege für einen ausgefallenen oder geänderten Flug. Diese Nachweise helfen dir später bei der Geltendmachung deiner Ansprüche gegenüber der Airline.
Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft einfordern
Entschädigungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) stehen dir zu, wenn dein Flug kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Abflug) ausfällt und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Je nach Strecke liegt die pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Wichtig: Die Entschädigung forderst du direkt bei der Airline – nicht beim Reiseveranstalter. Einige Fluggesellschaften bieten Online-Formulare für Reklamationen an.
Wenn du im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hast, kannst du zusätzlich beim Veranstalter eine Reisepreisminderung geltend machen – etwa wenn sich dadurch der Mietwagen, Hoteltransfer oder eine Anschlussreise verspätet.
Zur einfachen Prüfung deiner Ansprüche kannst du Fluggastportale wie
flugrecht.de
oder
EUClaim
nutzen. Falls die Airline nicht reagiert oder ablehnt, kannst du dich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden.
Erstattung von Zusatzkosten – das steht dir zu
Wird dein Flug kurzfristig annulliert oder verspätet sich erheblich, muss die Airline sich um deine Versorgung kümmern. Ab einer Wartezeit von zwei Stunden (bis 1.500 km Flugdistanz), drei Stunden (bis 3.500 km) oder vier Stunden (ab 3.500 km) hast du Anspruch auf:
- Getränke und Mahlzeiten
- Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails
- Hotelübernachtung inkl. Transfer (bei Weiterflug am nächsten Tag)
Diese sogenannten „Betreuungsleistungen“ sind unabhängig davon, ob du zusätzlich eine Entschädigung bekommst. Bewahre Belege für eigene Auslagen gut auf – auch diese kannst du der Airline zur Erstattung vorlegen.
Wann außergewöhnliche Umstände greifen
Nicht immer haftet die Airline für Flugausfälle. Bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Dazu zählen u. a.:
- Unwetter und Naturkatastrophen
- Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung
- Sicherheitsrisiken oder politische Unruhen
- Vogelschlag
- Blitzschlag
Allerdings sind die Grenzen nicht immer klar, was regelmäßig zu Streitigkeiten führt. Ein technischer Defekt gilt laut Gerichtsurteilen nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand. Im Zweifelsfall lohnt es sich also, den Einzelfall prüfen zu lassen.
Fazit: Rechtzeitig handeln, clever dokumentieren
Bei Flugausfall ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Lass dir die Annullierung immer schriftlich bestätigen und sammle alle Nachweise sorgfältig. Informiere dich über deine Rechte auf Entschädigung und Betreuungsleistungen und reiche deine Ansprüche am besten direkt bei der Airline ein. Wenn es zum Streit kommt, stehen dir anerkannte Schlichtungsstellen zur Seite. So sicherst du dir im besten Fall nicht nur dein Geld zurück, sondern auch ein Stück Gerechtigkeit auf Reisen.