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Coronavirus: Welche Versicherung zahlt bei Infektion durch das Coronavirus/COVID-19?

Wann kann die Reise kostenfrei storniert werden?

Das Wichtigste in Kürze:

  • In China gibt es mittlerweile 80.303 Coronavirus-Infizierte. (Stand 03.03.20)
  • Aktuell gibt es mehr als 2.000 Infizierte in Italien.
  • Das neuartige Coronavirus ist als SARS-Coronavirus 2 benannt.
  • Erkrankungen aufgrund des Coronavirus werden als Coronavirus Disease 2019, kurz COVID-19 bezeichnet.
  • Das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus ist nicht über die Reiserücktritt- bzw. Reiseabbruchversicherung versichert.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz für eine Reise in ein Krisengebiet mit Reisewarnung.
  • Bist du am Coronavirus erkrankt, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz.
  • Wird das Coronavirus als Pandemie eingestuft, besteht bei den meisten Versicherern kein Schutz, da Pandemien ausgeschlossen sind.

Reiseplanung Coronavirus
(GettyImages/D-Keine)

Ausgebrochen in China (in der Stadt Wuhan) und mittlerweile in Europa angekommen: Coronavirus/COVID-19.

Kein europäisches Land ist aktuell so stark vom Coronavirus betroffen, wie Italien: Mittlerweile gibt es 2.036 Infizierte und 52 Tote (Stand: 03.02.2020).

Laut dem Deutschen Reiseverband reisen jährlich über 5 Millionen Deutsche nach Italien.

Auch du hast bereits eine Reise gebucht und Angst vor der Ansteckung? Wir haben zusammengefasst, was bei der Reiseplanung und Coronavirus zu beachten ist.

Was ist das Coronavirus?

Bereits 1960 wurden die ersten Coronaviren entdeckt. Vom Coronavirus infizierte Menschen oder Tiere erkranken an verschiedenen Krankheiten, wie z. B. Erkältungen bis zu Lungenentzündungen und schweren Atemwegserkrankungen.

Das neuartige Coronavirus wird aufgrund seiner Verwandtschaft zum SARS-Coronavirus als SARS-Coronavirus 2 benannt. Erkrankungen aufgrund des Coronavirus werden Coronavirus Disease 2019, kurz COVID-19, genannt.

Wie gefährlich ist das Coronavirus?

Laut dem Robert-Koch-Institut wird das Virus als mäßig gefährlich eingeschätzt. Die Einschätzung kann sich jedoch jederzeit ändern. Die Ausbreitung des neuartigen Virus ist aktuell hoch. In Live Tickern kannst du die Ausbreitung des Coronavirus verfolgen.

Das Robert-Koch-Institut schätzt die Lage jedoch täglich neu. In 10 Bundesländern gibt es mittlerweile 150 Infizierte Deutsche (Stand 02.03.2020).

Wer zahlt, wenn die Reise aufgrund von Angst vor Coronaviren storniert wird?

Grundsätzlich fallen bei einer Stornierung immer Kosten an. Dabei ist egal, ob es sich um Pauschalreisen, Flüge, Zugfahrten oder Hotels handelt. Je näher der Reisetermin rückt, desto höher sind die Stornierungskosten.

Das Infektionsrisiko mit Coronaviren ist nicht über die Reiserücktritt- bzw. Reiseabbruchversicherung versichert. Denn die Angst vor einer Infektion, die evtl. eintritt, wird grundsätzlich nicht versichert. Auch wenn dein Zielort ein Krisengebiet ist und das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen hat, besteht kein Versicherungsschutz.

Hinweis: Die Bundesregierung hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen.

Versicherte Rücktrittsgründe sind z. B. unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft und viele weitere Gründe, die im Gefahrenhorizont der versicherten Person liegen.

Kannst du die Reise stornieren, sobald eine Ansteckung an Coronaviren vorliegt?

Solltest du dich am Coronavirus infizieren, besteht Versicherungsschutz und du kannst von der Reise zurücktreten. Wird eine Pandemie eingestuft, besteht bei den meisten Versicherern jedoch kein Schutz, da Pandemien ausgeschlossen sind.

Hinweis: Einige Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Bahn- oder Reisebus-Unternehmen bieten die Möglichkeit, vor allem Reisen in Richtung Norditalien kostenfrei umzubuchen oder zu stornieren.

Schützt die Krankenversicherung bei einem Infekt von Coronavirus/Covid-19?

Wer zahlt, wenn ich vom Coronavirus infiziert bin und die Reise nicht antreten kann?

Erkrankst du am Coronavirus, greift die Reise-Rücktrittsversicherung. In dem Fall bleibst du nicht auf deinen Reisekosten sitzen.

Reisekrankenversicherung im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus

In einem solchen Fall gilt der Schutz der privaten Auslandsreisekrankenversicherung unverändert (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV)).

D.h. infizierst du dich im Ausland mit dem Coronavirus, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung anfallende Behandlungskosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung nicht gedeckt sind. Achte generell in den Tarifbedingungen darauf, dass nicht nur medizinisch notwendige Rücktransporte, sondern auch medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte versichert sind.

Wichtig zu wissen: Ein Auslandsreisetarif mit bestmöglicher Regelung zum Rücktransport greift nicht, sobald es Ausreiseverbote in bestimmten Regionen gibt, wie z. B. für betroffene Regionen Italiens. Das heißt, du darfst nicht ausreisen.

Hinweis: Abgesehen von einem guten Versicherungsschutz ist eine gute Grundhygiene natürlich wichtig: Regelmäßig Hände waschen und Desinfektionsmittel benutzen. Außerdem solltest du deine Hände möglichst nicht mit Augen, Nase und Mund berühren.

Niesen und Husten solltest du am besten in die Armbeuge. Hast du Fieber, reist du am besten gar nicht erst los.

Hinweis: Grundsätzliche Infos zum neuartigen Coronavirus/COVID-19 gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

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