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Mit BAföG im Ausland studieren

Hast du Lust auf ein Auslandsstudium oder würdest du gern ein Praktikum im Ausland machen? Hier erfährst du, wann du dabei mit BAföG rechnen kannst.

Für Schnellleser:

  • Wenn du im Inland BAföG bekommst, kannst du in der Regel auch im Ausland gefördert werden.
  • Außerhalb der EU/Schweiz gibt es für maximal ein Jahr Auslands-BAföG.
  • Innerhalb der EU/Schweiz kannst du auch länger als ein Jahr gefördert werden.
  • Bis zu zwei Semester Auslandsförderung werden in aller Regel nicht auf die Förderungszeit im Inland angerechnet. Du erhältst die Förderung also zusätzlich.
  • Neben dem normalen Förderbetrag, den du auch im Inland erhältst, umfasst die Auslandsförderung insbesondere Zuschläge zur Finanzierung von Studiengebühren und Reisekosten.
  • Auslands-BAföG wird je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen gezahlt. Nur den Zuschlag zu den Studiengebühren gibt es als Vollzuschuss.
  • Für ein Praktikum kannst du Auslands-BAföG erhalten, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, das mindestens zwölf Wochen dauert.
  • Auslands-BAföG solltest du mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes beantragen. Welches BAföG-Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Land, in das die Reise gehen soll.

Wo und wie lang im Ausland studieren?

Das Zielland für dein Studium kannst du frei wählen. Eine einjährige Förderung mit Auslands-BAföG ist überall auf der Welt möglich. Anders sieht es aus, wenn du länger als ein Jahr im Ausland gefördert werden willst. Dann musst du dich für ein Land innerhalb der EU oder für die Schweiz entscheiden. Nur hier ist die Förderung zeitlich unbegrenzt möglich – vorausgesetzt natürlich, du hältst dich an die Regelstudienzeit. Dein Studium darf also nicht beliebig lang dauern. Du entscheidest aber selbst, wo du mit dem Studium beginnst, wo du es abschließt und wie viele Semester du im Ausland verbringst. Beispielsweise kannst du drei Semester in Frankreich studieren und das Studium danach in Deutschland fortsetzen oder du beginnst dein Studium in Deutschland und verbringst die letzten Semester bis zum Studienabschluss in Polen. Vielleicht willst du auch das komplette Studium in der Schweiz oder in Schweden absolvieren. Was außerdem möglich ist: im europäischen Ausland studieren und zwischendurch für maximal ein Jahr ins außereuropäische Ausland gehen.

Anforderungen an das Auslandsstudium

Die BAföG-Förderung im Ausland setzt voraus, dass du mindestens sechs Monate oder ein Semester im Ausland studierst. Falls das Auslandsstudium im Rahmen einer Kooperation mit der besuchten Ausbildungsstätte stattfindet, liegt die Mindestdauer bei zwölf Wochen. Darüber hinaus muss der Besuch der ausländischen Ausbildungsstätte dem Besuch der Ausbildungsstätte im Inland gleichwertig sein. Für dich als Student heißt das: Du musst auch im Ausland „auf Hochschulniveau“ studieren.

Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn du dich für ein Studium außerhalb der EU/Schweiz entscheidest. Hier ist die Auslandsförderung ja auf ein Jahr begrenzt. Deine eigentliche Ausbildung findet also in Deutschland (oder im europäischen Ausland bzw. der Schweiz) statt. In dieser Konstellation ist es wichtig, dass das Auslandsstudium deiner eigentlichen Ausbildung nach deinem Ausbildungsstand förderlich ist. Davon ist z. B. dann auszugehen, wenn du vor dem Auslandsaufenthalt mindestens ein Jahr in der gewählten Fachrichtung studiert hast. Ferner muss ein Teil der Auslandsausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit im Inland (oder europäischen Ausland bzw. der Schweiz) angerechnet werden können.

Welche Voraussetzungen du mitbringen musst

Du selbst musst zwei Voraussetzungen erfüllen, wenn du Auslands-BAföG erhalten willst. Zum einen musst du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Alternativ genügt es, wenn du zwar nicht in Deutschland lebst, aber nachweisen kannst, dass du in vergleichbarer Weise mit dem Land verbunden bist. Zum anderen musst du dem Grunde nach förderungsfähig sein. Bist du also z. B. im Inland aus der BAföG-Förderung herausgefallen, weil du den Leistungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegen konntest, oder konntest du von vornherein kein BAföG erhalten, weil du bei Studienbeginn bereits über 30 warst, bekommst du auch im Ausland kein BAföG. Wirst du dagegen im Inland nur deshalb nicht gefördert, weil deine Eltern zu viel verdienen, solltest du es mit einem Antrag versuchen. Es kann nämlich sein, dass du im Ausland (aufgrund der etwas höheren Förderbeträge) zumindest ein bisschen BAföG erhältst.

Sprachkenntnisse benötigst du natürlich auch. Du musst diese aber nicht nachweisen, um Auslands-BAföG beziehen zu können.

Wie viel Geld es gibt

Im Ausland kannst du zunächst mit demselben monatlichen Förderbetrag rechnen, den du auch im Inland erhältst. Es gelten dieselben Bedarfssätze wie im Inland und dieselben Regeln in Bezug auf die Einkommens- und Vermögensanrechnung. Auch die Förderungsart ist dieselbe: Die einzelnen Förderbeträge setzen sich je zur Hälfte aus einem Zuschuss und einem unverzinslichen Staatsdarlehen zusammen. Darüber hinaus werden im Ausland weitere Zuschläge gezahlt:

  • Das BAföG-Amt beteiligt sich an den Kosten für notwendige Studiengebühren an der ausländischen Ausbildungsstätte. Die Förderung beläuft sich auf maximal 4.600 Euro für ein Studienjahr. Dieses Geld bekommst du in voller Höhe vom Staat geschenkt.
  • Darüber hinaus gibt es einen Zuschlag zu den Reisekosten. Innerhalb Europas zahlt dir das BAföG-Amt pauschal 250 Euro für eine Hin- und Rückreise und außerhalb Europas 500 Euro. Nur in Härtefällen werden außerdem die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise übernommen.
  • Kannst du nachweisen, dass du beitragspflichtig krankenversichert bist, erhältst du schließlich einen Zuschlag zur Finanzierung der Krankenkassenbeiträge.
  • Beim Studium in einigen Ländern außerhalb der EU/Schweiz gibt es unter Umständen auch noch einen Auslandszuschlag. Dessen Höhe ist je nach Land unterschiedlich hoch.

Ein Jahr zusätzliche Förderung

Wie geht es mit deiner Förderung weiter, wenn du dein Studium nach dem Auslandsaufenthalt im Inland fortsetzt? Stehst du am Ende des Studiums womöglich ohne BAföG da, weil du im Ausland gefördert worden bist? Nein, keine Sorge. Das wird nicht passieren. Bis zu einem Jahr Auslandsförderung gibt es zusätzlich zur Förderung im Inland. So lange du weg bist, liegt dein Anspruch auf Inlands-BAföG auf Eis – und wenn du wiederkommst, ist es förderungsrechtlich so, als wärst du nie weggewesen. Nur wenn du länger als ein Jahr im Ausland studierst, wirkt sich das auf die Förderungsdauer im Inland aus. Dann wird die Zeit, die über das eine Jahr hinausgeht, auf die Förderungsdauer im Inland angerechnet. Angerechnet werden außerdem Auslandssemester, die nach den Ausbildungsbestimmungen zwingend im Ausland zu absolvieren sind.

Förderung eines Praktikums im Ausland

Du kannst auch ein Praktikum im Ausland machen und dafür BAföG erhalten. Allerdings funktioniert das nur, wenn das Praktikum in den Ausbildungsvorschriften deines Studiengangs zwingend vorgeschrieben ist. Außerdem muss es mindestens zwölf Wochen dauern und der Ausbildung nach deinem Ausbildungsstand förderlich sein. Das ist z. B. dann der Fall, wenn du zuvor mindestens zwei Semester des Studiengangs absolviert hast, für den du das Praktikum brauchst. Ein Vorpraktikum im Ausland ist nicht förderungsfähig.

Die Förderungsdauer beträgt maximal ein Jahr. In Bezug auf die Höhe der Förderbeträge gilt im Prinzip dasselbe wie für ein Studium im Ausland. Da es keine Studiengebühren gibt, fällt natürlich auch der entsprechende Zuschlag weg. Außerdem gibt es für ein Praktikum außerhalb der EU/Schweiz keine landesabhängigen Auslandszuschläge.

Auslandsförderung rechtzeitig beantragen

Auslands-BAföG solltest du bereits sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt beantragen. Welches BAföG-Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Zielland. Wenn du magst, kannst du im Vorfeld auch einen sogenannten Vorabentscheid zur Auslandsförderung beantragen. Dann erfährst du frühzeitig, ob du einen Förderungsanspruch im Ausland hast. Über die Höhe der Förderung entscheidet das Amt im Rahmen des Vorabentscheids nicht.

Was sonst noch zu regeln ist

Ein Auslandsaufenthalt will gut vorbereitet sein. Dazu gehört nicht nur die Finanzierung. Du solltest dich auch frühzeitig darum kümmern, wie es mit der Anerkennung von Leistungen aussieht, und klären, ob du ein Visum benötigst. Darüber hinaus steht die Frage an, ob du fürs Ausland noch irgendwelche Versicherungen abschließen solltest. Wie sieht es insbesondere mit dem Krankenversicherungsschutz aus? Eventuell sind auch Schutzimpfungen erforderlich. Benötigst du vielleicht eine Kreditkarte, um bargeldlos Zahlungen vornehmen zu können? Schließlich solltest du dir Gedanken darüber machen, wo du im Ausland wohnen willst und was mit deiner Unterkunft in Deutschland passiert, während du im Ausland bist. Um deinen Studierendenstatus im Ausland nachweisen zu können, empfiehlt es sich, einen internationalen Studierendenausweis (ISIC) zu beantragen.

Autorin: Nicola Pridik

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