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Schöne Bescherung: Erste Hilfe bei Haushaltspannen

Ausgelaufene Waschmaschine, übergeschwappte Badewanne, entflammter Toaster – wie du die kleinen Katastrophen des Alltags in den Griff kriegst und den Schaden regelst.

Erste Hilfe bei Haushaltspannen

Für Schnellleser:

  • Ist deine Waschmaschine ausgelaufen, die Badewanne übergeschwappt oder der Herd in Brand geraten, musst du dich schnellstens um Schadensbegrenzung bemühen. Sonst wird’s noch schlimmer, und es gibt Ärger mit Vermieter und Versicherung.
  • Sage zügig dem Vermieter oder Hausverwalter Bescheid. Informiere auch deinen Versicherungsberater oder direkt die in Frage kommende Versicherung.
  • Dokumentiere den Schaden ausführlich. Mache Fotos aus verschiedenen Perspektiven. Bitte Zeugen hinzu.
  • Ein Wasser- oder Brandschaden muss sorgfältig behoben werden, damit es später keine Probleme mit der Gesundheit gibt (zum Beispiel wegen Schimmel oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen).
  • Grundsätzlich haftet derjenige für den Schaden, der ihn verursacht hat. Oft springen aber Versicherungen ganz oder teilweise ein.
  • Mehrere Versicherungen können zur Regulierung in Frage kommen: Gebäudeversicherung, Hausrat, Haftpflicht.
  • Knifflig wird es mit der Haftung bei Wohngemeinschaften. Deshalb den Ernstfall am besten schon vorher vertraglich regeln.
  • Ist der Schaden passiert, weil du vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast, muss die Versicherung nicht oder nicht vollständig einspringen.

Im Kino sind es meistens die Badewanne oder das Waschbecken, die überlaufen und für hübsche Pfützen in der Wohnung des Nachbarn sorgen. Oder die Pfanne mit dem Abendessen kokelt auf dem Herd vergessen vor sich hin und verrußt fröhlich Küche und Hausflur. Großes Entsetzen beim Hauptdarsteller, ein paar Lacher beim Publikum und nach ein bisschen Wedeln mit dem Wischmopp ist die Welt wieder in Ordnung. In der Realität ist es nicht ganz so lustig, wenn deine Waschmaschine ausläuft, der Grill abfackelt oder deine Partygäste den Fußboden ruinieren. Denn neben der ganzen Mühen rund um eine Renovierung, kann so etwas auch unangenehm teuer werden. Deshalb hier eine kleine Checkliste, wie du am besten mit Wasserschäden, Schwelbränden & Co umgehst und wann und wie Versicherungen einspringen:

Komm in die Gänge

Wenn zum Beispiel deine Waschmaschine ausgelaufen ist und der Fußboden im Badezimmer davonschwimmt, musst du dich so schnell wie möglich und vor allem gründlich drum kümmern. Das klingt eigentlich logisch, aber es gibt tatsächlich Zeitgenossen, die nach dem Motto „Jetzt ist es doch eh egal“ die Schadenstelle nur notdürftig verarzten und dann erst mal in die Vorlesung verschwinden. Oder völlig in Panik geraten und zunächst den ganzen Freundeskreis durchtelefonieren. Zögern ist keine gute Idee, denn das macht den Schaden oft noch viel größer – und kann großen Ärger mit dem Vermieter und den Versicherungen geben.

Also: Bei Wasserschaden die Wasserzufuhr abklemmen, den Absperrhahn schließen, den Strom in dem betroffenen Wohnungsbereich abstellen, Elektrogeräte vom Netz nehmen. Dann muss das Wasser zügig raus, entweder per Eimer und Lappen oder mit einem speziellen Nasssauger (lässt sich zum Beispiel im Baumarkt leihen). Hat es Wohnung oder Keller ganz schlimm erwischt, musst du die Feuerwehr – kostenpflichtig – zum Abpumpen anrücken lassen. Wie gesagt: Keine Zeit verlieren!

Rette, was zu retten ist

Bring gefährdeten Hausrat und Mobiliar wie Teppiche, Stühle, Tische, etc. aus der Gefahrenzone. Alles, was sich schlecht bewegen lässt, wie etwa Schränke, bockst du bei einem Wasserschaden am besten ein bisschen hoch (lieber Plastikkeile verwenden als saugfreudige Holzkeile, die den Boden zusätzlich ruinieren). So bekommen die Möbel keine nassen Füße und unter ihnen kann die Luft zum Trocknen zirkulieren. Alles, was nass geworden ist, muss raus und ausgepackt werden zum Trocknen, sonst schimmelt es ruckzuck und bekommt Stockflecken. Auch nach fetten Rauchschwaden muss alles zum Lüften raus und gereinigt werden, sonst geht der Geruch nicht wieder raus.

Dokumentiere dein Unglück

Mach vor und während des Aufräumens ausgiebig und aus verschiedenen Blickwinkeln Fotos von allem, was Schaden genommen hat, und vor allem von der Schadenstelle selbst (geplatzter Schlauch, durchgebrannter Toaster etc). So kannst du dem Vermieter und den Versicherungen später belegen, was passiert ist und mit welchen Folgen. Auch Zeugen können sehr nützlich sein.

Melde den Schaden umgehend

Dein Vermieter oder Hausverwalter muss so schnell wie möglich Bescheid wissen. Am besten benachrichtigst du ihn vor Zeugen telefonisch und schickst später eine schriftliche Info per Email, Fax oder Brief hinterher. Hast du eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, die hier in Frage käme, informiere auch sie zügig. Der Vorteil für Schadenneulinge: Vermieter und Versicherung sagen dir in der Regel, wie du jetzt weiter vorgehen sollst und wie sie sich einbringen werden.

Trocknen, Auslüften & Co

Einen Wasserschaden wirst du nur los, indem du alles geduldig auslüftest und trocknest. Fußböden und Wände brauchen ihre Zeit. Wer da hudelt, handelt sich Schimmel ein und riskiert seine Gesundheit. Je nachdem, wie viel Wasser bei dir unterwegs war, reicht manchmal Heizen und konsequenter Durchzug. Oft muss aber auch ein Fachmann ran. Der bringt zum Beispiel Ventilatoren und Trocknungsgeräte mit. Neue Böden, Teppiche, Tapete und Farbe solltest du erst verarbeiten, wenn alles wirklich durch und durch trocken und sauber ist. Geduld und viel frische Luft brauchst du auch bei Brand- und Rußschäden. Im Zweifel sollte auch hier ein Fachmann ran, damit keine schädlichen Stoffe zurückbleiben, die du dann einatmest.

Das Aufräumen, Entsorgen und Renovieren solltest du eng mit deinem Vermieter/Hausverwalter und den beteiligten Versicherungen abstimmen. Dein Vermieter ist verpflichtet, den Schaden am Gebäude – zum Beispiel Rohrleitungen, Wände und Fußböden – möglichst zügig zu beheben. Das gilt auch, wenn du selbst an dem Schaden schuld bist. Denn laut Mietvertrag muss der Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand halten. Je nach Fall kann er dich aber unter Umständen anschließend an den Kosten beteiligen.

Das Finanzielle regeln

Grundsätzlich muss derjenige für den Schaden gerade stehen, der ihn verursacht hat. Unterm Strich also der, dessen Waschladung in der Maschine war, der das marode Abflussrohr nicht ausgetauscht oder den Topf auf dem Herd vergessen hat.

Knifflig wird es aber in Wohngemeinschaften. Bist du zum Beispiel Hauptmieter und hast untervermietet, kann sich der Vermieter erst mal an dich halten, auch wenn das Missgeschick deinem Mitbewohner passiert ist. Je nach (Unter-)Mietvertrag kannst du die Kosten aber von ihm erstattet bekommen.

Zum Glück springen in vielen Fällen Versicherungen ein, die den Schaden begleichen.

Versicherungen in Anspruch nehmen

Je nach dem, was wem mit welchen Folgen passiert ist, können unterschiedliche Versicherungen zum Zuge kommen. Am besten besprichst du den Fall deshalb mit deinem Versicherungsberater.

Grundsätzlich in Frage kommen:

Diese umfasst das Gebäude und alle fest verbundenen Bestandteile wie Fließen und Parkett und springt zum Beispiel bei Schäden durch Leitungswasser ein. Sie würde auch die Kosten für die Trocknung übernehmen. Zahlst du – was eigentlich üblich ist – im Rahmen deiner Mietnebenkosten anteilig für die Gebäudeversicherung des Vermieters, so hast du einen Anspruch darauf, dass der Vermieter zumindest die Gebäudeschäden über diese Versicherung abwickelt.

Sie würde deine eigenen beschädigten Möbel, Klamotten etc. ersetzen. Wichtig: Bist du über die Hausratversicherung deiner Eltern abgesichert, so deckt die Police dein WG-Zimmer, aber in der Regel nicht die Gemeinschaftsräume ab. Hast du eine eigene Hausratversicherung, sind dagegen die gemeinsamen Räume eingeschlossen, allerdings nicht die deiner Mitbewohner. Tipp: Mittlerweile bieten einige Versicherer auch spezielle WG-Hausratversicherungen an.

Versaut zum Beispiel dein überlaufendes Badewasser die Möbel in der Wohnung deines Nachbarn oder im Zimmer deines Mitbewohners, könnte dieser Schaden auch über seine Police abgewickelt werden.

Diese deckt alle Schäden ab, die du einer dritten Person zugefügt hast und ersetzt sie zum Zeitwert. Sie würde also das versaute Sofa deines Wohnungsnachbarn ebenso ersetzen wie Schäden am Gebäude (zum Beispiel das aufgequollene Parkett in der Mietwohnung).

Tipp: Die Hausratversicherung ersetzt i.d.R. zum Neuwert (was ein gleichwertiger Gegenstand heute kosten würde), die Haftpflicht zum Zeitwert (Restwert, den die Sache zum Zeitpunkt des Unglücks hatte). Wenn bei einem Schaden beide Versicherungen in Frage kommen – wie im Badewasser-Beispiel mit deinem Nachbarn oben – kann es also sinnvoll sein, eher die Hausratversicherung (deines Nachbarn) einzuschalten.

Hauptsache, nicht schuld

Hast du den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, können die Versicherungen die Übernahme der Kosten ablehnen oder Abschläge vorsehen. Dann musst du den Rest selbst begleichen. Auch die Gebäudeversicherung des Vermieters kann ihre Ausgaben dann von dir erstattet haben wollen.

„Vorsätzlich“ hast du gehandelt, wenn du einen Schaden mit Absicht herbeigeführt hast. „Grobe Fahrlässigkeit“ ist nicht genau definiert, bedeutet aber in etwa, dass du nicht besonders sorgfältig gewesen bist. Dazu zählt zum Beispiel die Waschmaschine anschmeißen und dann in die Vorlesung gehen. Schon fünf Minuten außer Haus können dich den vollen Versicherungsschutz kosten. Ebenso knifflig: Einschlafen, während Wasch- oder Spülmaschine laufen oder das Essen auf dem Herd köchelt, poröse Schläuche und unisolierte Kabel ignorieren, den Absperrhahn an der Waschmaschine ständig geöffnet lassen, so dass immer Druck auf der Leitung ist.

Grundsätzlich hast du als Mieter eine so genannte Obhutpflicht für die gemietete Sache. Du musst also immer sicher sein, dass die Geräte, die du in Betrieb nimmst, intakt sind und die Wohnung nicht beschädigen. Tipp deshalb: Lass Installationen an der Wasch- oder Spülmaschine und am Herd immer vom Fachmann machen und checke regelmäßig alle Schläuche und Anschlüsse.

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