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Süßes, Saures oder doch Sachbeschädigung? – 5 Versicherungsfälle an Halloween

Die Gruselzeit beginnt – bist du schon richtig abgesichert?

Nächste Woche ist der 31. Oktober. Ausgehölte Kürbisse leuchten bei Dämmerung vor den Haustüren, Kinder gehen auf die Jagd nach Süßem und so manche Streiche werden gespielt – es ist Halloween.

Ziehst du dir ein Gruselkostüm über und feierst an dem Abend mit deinen Freunden oder liegst du lieber auf der Couch und schaust Horrorfilme? Egal wie du den Abend verbringst, an Halloween können verschiedene Schäden passieren. Zum Beispiel könnte der mit Kerzen ausgeleuchtete Kürbis einen Brand verursachen oder der harmlos gemeinte Streich der Nachbarskinder verursacht einen ernsthaften Sachschaden. Welche Versicherungen greifen am Tag des Gruselns? Wir haben zusammengefasst.

Versicherungsschutz im Winterurlaub
(fotolia/milanmarkovic78)

Eltern haften nicht grundsätzlich für ihre Kinder. Sie werden allerdings zur Verantwortung gezogen, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde und die Kinder alleine unterwegs waren. In dem Fall müssen die Eltern den Schaden ersetzen. Hier greift die private Haftpflichtversicherung der Eltern.

Achtung: Sind die Eltern der Kinder ihrer Aufsichtspflicht nachgegangen oder ist das Kind jünger als 7 Jahre alt, können die Eltern nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Verursacht die Kerze im Kürbis einen Brand, greifen je nach Schaden, deine Hausratversicherung und deine Privathaftpflichtversicherung. Werden deine Möbel durch das Feuer beschädigt, schützt dich deine Hausratversicherung. Bei übergreifenden Feuerschäden am Gebäude kommt die Privathaftpflicht ins Spiel.

Handelt es sich um eine Eigenimmobilie, übernimmt die Gebäudeversicherung solche Schäden.

Achtung: Achte bei deinem Tarif darauf, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden abgedeckt sind, wie z. B. eine unbeaufsichtigt brennende Kerze.

Da der Schaden durch einen deiner Gäste verursacht wurde, greift auch dessen Privathaftpflichtversicherung.

Seit einem Jahr schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Autofahrer ihre Gesichter nicht derartig verhüllen oder verdecken dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Verstößt du gegen diese Regel und setzt trotzdem die Halloweenmaske hinter dem Steuer auf, droht dir ein Bußgeld von bis zu 60 €.

Passiert dir ein Autounfall auf der Fahrt zur Halloweenparty im Kostüm, kann deine Kaskoversicherung die Leistungen kürzen. Die Vollkaskoversicherung kann das Tragen des Kostüms als grob fahrlässig einstufen und den Schadenersatz verweigern.

In den letzten Jahren kamen vor allem an Halloween Übergriffe in Clown-Kostümen vor. Falls du in eine solche Situation gerätst, rät die Polizei, wegzulaufen und schnellstmöglich den Notruf 110 zu verständigen. Erschrickt dich ein kostümierter Clown, ist das natürlich keine Straftat. Kommt es allerdings zu einer Körperverletzung, solltest du bei der Polizei Anzeige erstatten. Mögliche Behandlungskosten übernimmt deine gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Das war´s mit möglichen Versicherungsfällen an Halloween. Halte am 31.10. auf jeden Fall Süßes bereit. So beugst du das Saure vor.

Wir wünschen eine harmlose Gruselzeit und denk daran: Die Halloweenmaske erst aufziehen, nachdem du mit dem Auto bei der Party angekommen bist. Und nimm dich besonders vor Clowns in Acht.

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