Insbesondere dann, wenn ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt – dem Vermieter gegenüber also jeder für jeden einsteht – ist es schlau, eure Rechte und Pflichten untereinander in einer internen Zusatzabsprache festzulegen. Aber auch, wenn ihr andere Mietvertragsformen habt, die schon gewisse Regelungen vorsehen, lohnt sich die Diskussion, damit jeder weiß, wo man miteinander steht. Idealerweise schreibt ihr eure Vereinbarungen auf und jeder – auch wer später noch dazustößt – unterzeichnet. So kann sich niemand aus der Verantwortung stehlen oder auf ahnungslos machen.
Falls also nicht schon durch den Mietvertrag etwas festgelegt ist, solltet ihr euch zu diesen Fragen Gedanken machen:
Die Vereinbarungen, die ihr trefft, werden von WG zu WG ganz unterschiedlich ausfallen, je nach Konstellation und Vertrauensverhältnis. Wie schon beim Mietvertrag selbst, gibt es auch hier keine Patentlösung. Unterm Strich sollte sich aber wohl keiner groß benachteiligt fühlen. Das führt langfristig immer zu Ärger und Missgunst.
Der Mietvertrag ist das eine, das reale Zusammenleben etwas völlig anderes. Selbst, wer schon seit Jahren befreundet ist und glaubt, alle Macken des anderen zu kennen, wird sich im WG-Alltag schon mal verwundert die Augen reiben. Damit es nicht gleich kracht, lohnen sich Vereinbarungen rund um Kühlschrank, Sauberkeit und Einkäufe.
Wenn du in eine WG – egal, ob als Haupt- oder Untermieter – einziehst, ist es wichtig, dass die Wohnung oder das Zimmer korrekt übergeben werden. Denn so wie du die neue Bleibe in Empfang nimmst, musst du sie später auch wieder abgeben. Deshalb liste gemeinsam mit dem (Unter-)Vermieter Zählerstände und alle Mängel wie etwa angekratzte Türen, Macken im Parkett oder auch besonders intensive Farben an den Wänden in einem Übergabeprotokoll auf. Du kannst dem Ganzen auch Beweisfotos beifügen.
Was im Protokoll nicht vermerkt ist, fällt beim Auszug schlimmstenfalls auf dich zurück, und du musst dich ums Beseitigen kümmern. Akribie ist also gefragt. Deshalb ist es auch schlau, zur Übergabe einen aufmerksamen Freund als Zeugen mitzunehmen. Fallen dir nach dem Einzug noch weitere Mängel auf – zugige Fenster oder defekte Armaturen bemerkt man oft erst später – solltest du sie zügig schriftlich nachmelden. Das Übergabeprotokoll sollte von beiden Mietparteien unterschrieben werden. Jeder bekommt eine Version für seine Unterlagen. Auch beim Auszug sollte ein solches Übergabeprotokoll angefertigt werden, um reinen Tisch zu machen.
In Teil 1 erfährst du, welche Mietvertragsformen es für WGs gibt und wie sie sich unterscheiden.
Wohnen in der WG - Teil 1: Die Suche nach dem passenden Mietvertrag
Deutscher Mieterbund
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