MLP
Inhalt

Vorsicht: Weblästern kann den Arbeitsplatz kosten

Wer seinem Unmut über seine Arbeit oder seine Vorgesetzten im Web Luft macht, lebt gefährlich: Weblästereien können Abmahnungen nach sich ziehen oder gar den Job kosten.

Was im Internet geht und was nicht

Für Schnellleser

  • Das eigene Online-Gebaren kann im Zweifel den Job kosten
  • Tabu sind Beleidigen gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten
  • Betriebsinterna gehören nicht ins Netz

Mittags mit einem Kollegen in der Kantine über den Chef ablästern ist nicht die feine Art. Aber wenn du deinem Unmut auf diese Weise Luft verschaffst, wird man dir daraus nicht groß einen Strick drehen können. Du betrittst mit deinen Verwünschungen ja nicht die große Bühne und das gesprochene Wort ist meist schnell vergessen.

Anders sieht es bei Gesprächen im Internet aus. Als Nutzer hast du es nicht wirklich selbst in der Hand, wie vertraulich ein Chateintrag bleibt und wie vielen Nutzern und wie lange deine Kommentare über den Chef zugänglich sind. Leicht hat man vergessen, mit wem man alles auf Facebook befreundet ist, lästert über den Betrieb und – upps – haben es der missgünstige Kollege oder der Chef mitgekriegt. Und hundert oder tausend andere auch.

Schon ein Like kann Probleme bringen

Fühlt sich der Chef durch deine Webäußerungen beleidigt oder fürchtet dein Unternehmen einen Imageschaden, so kann das zivil- und strafrechtlichen Folgen haben. Es kann auch die Kündigung folgen. So gab zum Beispiel das Arbeitsgericht Hagen 2012 grünes Licht für eine Kündigung, nachdem ein Mitarbeiter in seinem Facebookfreundeskreis über den Chef hergezogen war. Bei groben Beleidigungen oder erheblich ehrverletzenden Aussagen ist sogar die fristlose Entlassung ohne vorherige Abmahnung rechtens.

Auch schon unbedachte Likes oder Unlikes rund um den Arbeitgeber können Probleme machen. So hatte zum Beispiel die Mitarbeiterin einer Bank den Kommentar ihres Ehemannes, in dem er über die Bank herzieht, geliked. Das Geldhaus fand das Liken nicht lustig und kündigte der Frau. Vor Gericht einigte man sich auf einen Vergleich.

Auch wenn du gar nicht über deinen Arbeitgeber lästerst, kannst du mit deinem Online-Gebaren deinen Job gefährden: Wenn du im Netz aus dem beruflichen Nähkästchen plauderst und damit gegen Verschwiegenheitspflichten verstößt. Die hast du in der Regel mit dem Arbeitsvertrag unterschrieben. Sowohl während, als auch nach (!) deiner Betriebszugehörigkeit musst du Dienstgeheimnisse zum Beispiel rund um Produkte, Verfahren oder Belegschaft für dich behalten.

Termin Termin Seminare Seminare Kontakt Kontakt