Augen auf beim Gutscheinkauf
Geschenkgutscheine sind praktische und beliebte Geschenke zu allen Anlässen. Doch aufgepasst! Diese Karten lassen sich auch sehr leicht fälschen.
Geschenkgutscheine sind praktische und beliebte Geschenke zu allen Anlässen. Doch aufgepasst! Diese Karten lassen sich auch sehr leicht fälschen.
Gutscheinkarten sind die moderne Form der Geschenkgutscheine. Mit ihnen kannst du beispielsweise Musik im Onlinestore kaufen oder einen neuen Küchenstuhl an der Kasse des Möbelhauses bezahlen. Ganz gleich ob Apple oder Ikea, Zalando oder Obi - eine Gutscheinkarte ist eine feine Sache und das ideale Geschenk und Mitbringsel.
Du bekommst die praktischen Karten in den jeweiligen Onlineshops, im Einzelhandel, aber auch an Kiosken, in Drogerien oder bei Tankstellen. Onlinekarten lassen sich teilweise sogar nach deinen Vorgaben personalisieren, so wird aus dem langweiligen Standardgutschein ein persönliches Geschenk. Besonders aufmerksam solltest du jedoch bei Karten sein, die du im stationären Handel kaufen kannst.
Hier ist das Verfahren fast überall gleich. Eine Plastikkarte im Scheckkartenformat ist auf einen Träger aus Pappe geklebt, auf der Rückseite der Karte findet sich ein Barcode oder ein Magnetstreifen. Damit es dem Ladendieb nicht all zu sehr in den Fingern juckt, ist eine Gutscheinkarte per se wertlos. Erst wenn der Barcode der Karte an der Kasse eingescannt oder der Magnetstreifen eingelesen wurde, ist die Karte aktiv und kann benutzt werden, es wird also ein Guthabenkonto beim jeweiligen Anbieter eingerichtet.
Der Barcode ist natürlich nur für Scannerkassen gedacht. Damit du dein Guthaben via Internet überprüfen kannst, steht die Nummer des Gutscheins noch einmal im Klartext auf der Karte.
Das System scheint auf den ersten Blick sicher. Jede Karte hat eine eigene Nummer, erst wenn diese Nummer an der Kasse eingelesen wird, wird das Guthaben auch tatsächlich aktiv.
Doch es gibt einen Haken: Das ganze System basiert auf der Annahme, dass ein Barcode nur einmal existiert, nämlich als Aufdruck auf der Karte. Doch das ist in der Praxis nicht der Fall. Damit der Barcode leichter eingescannt werden kann, ist er entweder noch einmal auf dem Pappträger noch ein zweites Mal aufgedruckt oder es gibt in der Pappe eine Aussparung, um den Barcode auf der Karte sehen zu können.
In der Praxis macht sich kaum jemand an der Kasse die Mühe, den Barcode auf dem Pappträger mit dem Barcode auf der Karte zu vergleichen. Ein Betrüger hat nun leichtes Spiel: Er vertauscht im Laden einfach zwei Karten. Kaufst du nun die so manipulierte Karte, wird der Barcode auf dem Pappträger an der Kasse eingescannt - und damit die zweite (ausgetauschte) Karte aktiviert. Die Karte, die du bezahlt hast, ist allerdings nach wie vor inaktiv und damit wertlos. Anschließend muss der Gauner nur einen günstigen Moment abwarten, um die durch deinen Kauf aktivierte Karte einzusacken.
Auch Karten die den Barcode der Karte durch eine Aussparung zeigen, lassen sich manipulieren, sind doch die verwendeten Barcodes sehr einfach zu fälschen. In diesem Fall überklebt der Dieb den sichtbaren Barcode einfach mit dem einer zweiten Karte. Wie im ersten Fall wird auch hier beim Kauf einer so manipulierten Karte eine andere Karte aktiviert, als die, die du gekauft hast.
Eine weitere Betrugsmöglichkeit besteht darin, die Gutscheinnummern abzuschreiben und daheim die passenden Barcodes auszudrucken. Sobald du nun eine Karte gekauft hast, deren Barcode der Gauner kennt, klebt der den Barcode einfach auf eine alte, bereits benutzte Karte und kann nun damit einkaufen. Gutscheinkarten die du online bestellst, sind gegen diese Art Betrügereien geschützt, sie funktionieren in der Regel sowieso nur mit PIN-Code.
Wenn du jetzt glaubst, dass das doch nie und nimmer funktionieren kann, dann irrst du dich: Die Fachzeitschrift c’t hat bei diversen Testkäufen festgestellt, dass der Einkauf mit gefälschten Karten mit unschöner Regelmäßigkeit funktioniert.
Ein einfacher, aber wirkungsvoller Schutz gegen Betrügereien mit Gutscheinkarten besteht darin, die Pappträger und Karte aufgedruckten Gutscheinnummer zu vergleichen - die beiden Nummern müssen übereinstimmen.
Bei Pappträgern mit einer Aussparung, durch den der Barcode zu sehen ist, musst du darauf achten, dass diese Aussparung nicht mit einem Barcode verklebt ist - das ist fast immer ein sicheres Zeichen für einen Betrug.
Als sicher gelten Gutscheinkarten, die nicht oder nicht nur einen Barcode, sondern zusätzlich noch einen PIN-Code besitzen, den du freirubbeln und bei jedem Kauf mit der Karte eingeben musst. Diese Karten lassen sich praktisch nicht fälschen.
Auf gar keinen Falls darfst du ein Foto der Karte mit lesbarem Barcode oder Nummer bei Facebook oder Twitter posten. Das gilt natürlich auch, wenn du eine Gutscheinkarte bei e-Bay & Co. verkaufen willst. Hier musst du unbedingt darauf achten, dass die Kartennummer und der Barcode auf dem Produktfoto nicht zu erkennen sind. Damit lädst du schließlich jeden ein, auf deine Kosten einzukaufen. Und das willst du bestimmt nicht. Oder?
Als Käufer von Gutscheinkarten auf eBay solltest du unbedingt das Angebot genau studieren: Gibt es ein Verfallsdatum oder ist die Ware aus anderen Gründen abgelaufen, z.b. weil ein Termin verstrichen ist? Oder gibt es andere Einschränkungen zur Gültigkeit, die dir vielleicht auf den ersten Blick nicht auffallen? Ist dir etwas unklar, solltest du den Verkäufer kontaktieren, auf keinen Fall aber bei dem vermeintlich so günstigen Angebot unüberlegt zuschlagen. Bei eBay findest du zusätzlich eine Ratgeberseite zum Thema Gutscheine.
Natürlich ist es besonders unangenehm, beim Kauf einer Gutscheinkarte auf einen Betrug reinzufallen, denn schließlich fällt der Schaden ja meist erst beim Beschenkten auf, wie peinlich! Falls das Kind aber in den Brunnen gefallen ist und du eine wertlose Gutscheinkarte bekommen hast, sind die Chancen dein Geld zurückzubekommen, leider schlecht. Denkbar wäre allerdings eine Strafanzeige gegen den Verkäufer des Gutscheins.
Ob eine solche Strafanzeige allerdings Aussicht auf Erfolg hat, steht in den Sternen - wie willst du schließlich vor Gericht nachweisen, dass der Händler für den Schaden verantwortlich ist? Das gilt natürlich erst recht dann, wenn du den Gutschein geschenkt bekommen hast und nicht nachweisen kannst, dass er legal erworben wurde. Im günstigsten Fall kannst du auf die Kulanz des Verkäufers hoffen, es gibt aber auch Fälle, in denen der Käufer auf dem Schaden sitzen blieb. Das Risiko bei dieser Art von Geschenken lässt sich also nie ganz ausschließen, es sei denn, du verzichtest komplett auf Gutscheinkarten und kaufst ganz Old School ein „richtiges“ Geschenk im Laden.