Wenn du weniger Einnahmen als Werbungskosten hast, entstehen sogenannte negative Einkünfte, die du im Ergebnis als Verlust steuerlich absetzen kannst. Zu den Werbungskosten zählen alle Ausgaben, die du machst, um deine Ausbildung bzw. dein Studium absolvieren zu können, z. B. Semesterticket, Fachbücher, etc.
Den entstandenen Verlust musst du in deiner Steuererklärung angeben. Das Finanzamt bescheinigt dann einen Verlust im Steuerbescheid. Das bedeutet: Sobald du z. B. als Berufseinsteiger das erste Mal Steuern bezahlst, kannst du den Verlustvortrag nutzen und damit deine Steuerzahlung verringern.