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Datum
24.02.2022

Mietkaution: Maximalhöhe, Vermieterpflichten & Rückzahlungsfrist

Du hast eine schöne Wohnung für dein Studium gefunden, die du dir auch leisten kannst – wenn da nicht die Mietkaution wäre. Doch wie hoch darf sie überhaupt ausfallen? Und wann dürfen Mieterinnen und Mieter darauf bestehen, sie wieder zurückzuerhalten? Hier liest du alles Wissenswerte rund um die vorübergehende Zusatzzahlung im Mietverhältnis!

Mietkaution

Das Wichtigste in Kürze

  • Mietkaution darf den Betrag von drei Kaltmieten nicht überschreiten
  • Geld muss verpflichtend seitens von Vermieterin oder Vermieter angelegt werden
  • Mieterin oder Mieter kann in drei Monatsraten zahlen
  • Alternative zu Sparkonto und Co: Bürgschaft
  • Grundsätzlich muss Kaution zurückgezahlt werden, sofern bei Wohnungsübergabe keine Schäden dokumentiert werden und keine Mietzahlungen offen sind
  • Praktisch gibt es keine gesetzliche Frist für die Rückzahlung

Sicherheit bei eventuellen Beschädigungen und Mietzahlungsausfall

Wenn der Zuschlag für die Traumwohnung erteilt wurde, geht es an die Erfüllung des Mietvertrags. Oft (gerade im Studierendenbereich) ist in diesem von einer „Mietkaution" die Rede. Dabei handelt es sich um einen seitens der Mieterin oder des Mieters gezahlten Betrag, der während des Mietverhältnisses angelegt wird. Sollten beim Auszug Mängel oder Beschädigungen festgestellt werden, die eindeutig auf das aktuelle Mietverhältnis zurückgehen, dient die Kaution dazu, die Beseitigung der Schäden zu finanzieren. Außerdem ist sie eine wichtige Sicherheit, falls Mietzahlungen ausbleiben.

Wenn eine Mietkaution vorgesehen ist, darf sie höchstens den Betrag von drei Nettomieten umfassen. Gemeint sind also die Kosten für drei Monate Miete, ohne Warmwasser- und Heizkostenvorauszahlung. Es wird dabei ausschließlich der Betrag berücksichtigt, der zu Beginn des Mietverhältnisses angesetzt wurde. Somit darf auch bei Mieterhöhungen keine Aufstockung der hinterlegten Kaution gefordert werden.

Kaution muss angelegt werden – Privatnutzung nicht möglich

Vermieterinnen und Vermieter dürfen jedoch die Kaution nicht auf ihr Privatkonto einzahlen. Stattdessen muss eine Form der Kapitalanlage erfolgen. Klassischerweise ist dies ein Kautions- oder Festgeldkonto mit einer maximalen Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese Frist entspricht auch den üblichen Kündigungszeiträumen für eine Mietwohnung.

Fallen für die Anlage der Kaution Kosten an, trägt diese die Vermieterin oder der Vermieter. Zinsen sind üblicherweise nur in sehr geringem Maße zu erwarten, gehen aber in jedem Fall an die Mieterin oder den Mieter. Ein Vorteil beim Kautionskonto ist der Schutz vor einer möglichen Insolvenz der vermietenden Person. So bleibt das angelegte Geld, das die Mieterin oder der Mieter voraussichtlich vollumfänglich zurückerhalten wird, abgesichert. Erfolgt während der Mietperiode ein Wohnungsbesitzerwechsel, muss sich der Neubesitzer um die sorgfältige Verwahrung der Mietkaution kümmern. Dazu gehört auch die (weitere) Anlage des Geldes.

Rechte von Mieterin und Mieter in Hinblick auf die Mietkaution

Die Mieterin oder der Mieter ist nicht zwangsläufig dazu verpflichtet, das Geld zu überweisen. Theoretisch ist auch die Übergabe von Bargeld denkbar. Diese sollte jedoch zur beiderseitigen Sicherheit schriftlich bestätigt werden. Die Kaution muss außerdem nicht unbedingt in einem Schwung geleistet werden. Es sind auch bis zu drei Raten möglich, in denen die Kaution abbezahlt wird. Diese Option darf im Mietvertrag nicht verwehrt werden!

Ist trotzdem keine Zahlung möglich, weil du als Studentin oder Student noch nicht ausreichend Geld verdienst, kommt auch eine Bürgschaft in Betracht. Dann springen beispielsweise die Eltern für die Kaution ein – das Ganze muss jedoch von der Vermieterin oder dem Vermieter genehmigt werden.

Zudem haben Mieter grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuerhalten. Ausnahmen bestehen lediglich, wenn Mängel dokumentiert werden. Ist dies nicht der Fall, muss das Geld ausgezahlt werden – ohne Abzüge und mit Zinsen. Es gibt jedoch keine gesetzlich festgelegte Frist für den Auszahlungszeitpunkt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass viele Rückzahlungen erst nach mehreren Wochen erfolgen. Als spätester Stichtag wird häufig der Zeitrahmen von sechs Monaten genannt.

Gut zu wissen:
Es ist nicht erlaubt, die volle Mietkaution in Erwartung einer Nebenkostennachzahlung einzubehalten. Die Vermieterin oder der Vermieter darf dies nur in Höhe der erwartbaren Nachzahlung tun – und auch das nur, wenn diese sehr wahrscheinlich ist.

Wann sind Abzüge rechtens?

Sofern durch die Mieterin oder den Mieter verursachte Schäden behoben werden müssen, kann ein Teil der Kaution einbehalten werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Vermieterin oder der Vermieter über die anfallenden Kosten Aufschluss gibt und schriftlich eine Rechnung vorlegt. Auch offene Forderungen, zum Beispiel eine nicht gezahlte Monatsmiete, können durch die Mietkaution beglichen werden.

Fazit: Kaution landet in aller Regel wieder auf dem eigenen Konto

Selbst wenn die Zahlung der Kaution im Studium erst einmal wehtut: Es handelt sich meist um nur vorübergehend gezahltes Geld, das nach dem Auszug aus der Wohnung wieder auf deinem Konto landet – und das sogar meist mit Zinsen. Durch Optionen wie eine Ratenzahlung oder eine Bürgschaft sollte die Kaution auch während der Studienzeit kein Hindernis für die Traumwohnung sein.

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