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Nicht alles gefallen lassen

Über den Umgang mit Beleidigungen im Netz

Auch im Netz herrscht Meinungsfreiheit, doch beleidigen lassen muss sich niemand. Wie du dich gegen üble Nachrede im Internet schützen kannst.

Was im Internet geht und was nicht

Für Schnellleser

  • Niemand muss sich im Netz beleidigen lassen
  • Wer sich von einem Online-Post beleidigt fühlt, sollte zunächst möglichst viele Beweise für die Internetlästerei sichern.
  • Betroffene können auf zwei Wegen gegen Beleidigung & Co. vorgehen: Zivilrechtlich die Unterlassung und Schadensersatz/Schmerzensgeld fordern. Strafrechtlich den Übeltäter wegen Beleidigung etc. anzeigen.
  • Eine Rechtsschutzversicherung kann dir helfen, dass du dich gegen Beleidigungen zur Wehr setzen kannst.

Fühlst du dich selbst durch einen Post, ein Bild oder ein Video beleidigt, verletzt oder verunglimpft, wehr dich! Denn das Netz hat ein langes Gedächtnis und falsche Behauptungen etc. können dir lange nachhängen und schaden. Sich zu wehren ist gar nicht so schwer, erklärt Stephen Dirks, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in der Kanzlei Dirks & Diercks.

Betroffene sollten Beweise sichern

Zunächst einmal solltest du Beweise sammeln: Mach Ausdrucke und Screenshots, sprich mögliche Zeugen an. Die IP-Adresse des Rechners, von dem aus die Beleidigungen ins Netz gingen, wäre als Beweis natürlich ideal, ist aber meist schwer zu bekommen.

Dann kannst du zwei Wege beschreiten: den zivilrechtlichen und den strafrechtlichen. Beim zivilrechtlichen mahnst du den Täter ab und forderst Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld. Der Übeltäter soll die Einträge löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Sollten die Inhalte nochmal auftauchen, muss er eine happige Geldstrafe an dich zahlen. Den richtigen Nachdruck (und die wasserdichte Formulierung) bekommt deine Forderung, wenn das Schreiben von einem Anwalt kommt. Ist dir der Verfasser nicht bekannt, wende dich an den Betreiber der Seite und bitte um weitere Infos und das Löschen der Inhalte. Bei Facebook und Youtube kann man beispielsweise missliebige Bilder und Videos, auf denen du drauf bist, entsprechend melden.

Die strafrechtliche Schiene führt dich zur Polizei, bei der du einen Strafantrag wegen – je nach Fall – Beleidigung, übler Nachrede, Nötigung, Bedrohung etc. stellst. Dieses Verfahren ist allerdings oft ein bisschen zäh, die Staatsanwaltschaft muss Ehrdelikte nur verfolgen, wenn sie wirklich krass sind. Im schlimmsten Fall wird deine Anzeige als nicht so dringend eingestuft und verläuft im Sande.

Schon deshalb rät Stephan Dirks zu beiden Wegen: „Die zivilrechtliche Abmahnung ist viel schneller. Sie kann schon wenige Tage nach dem Verstoß an den Täter rausgehen und so zügig für Abhilfe sorgen. Außerdem tut sie dem Täter finanziell recht weh.“ Denn neben der angedrohten Strafe für den Wiederholungsfall muss die Gegenseite grundsätzlich auch deine Anwaltskosten tragen. Diese richten sich nach dem Streitwert, der bei Internetfällen wegen der großen Öffentlichkeit recht hoch ausfällt.

Weil der Empfänger deines (Anwalts-)Schreibens wahrscheinlich zunächst rumzicken wird, empfiehlt sich eine Rechtschutzversicherung, die bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts einspringt und den Anwalt (vor)finanziert.

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