Elternunabhängiges BAföG: wer hat Anspruch darauf?
Im Gegensatz zum „klassischen“ BAföG, bei dem ausschließlich das elterliche Einkommen berücksichtigt wird, richtet sich das elternunabhängige BAföG an Personen, die bereits erwerbstätig waren, die Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg nachholen möchten oder bei der Aufnahme des
Studiums schon älter als 30 Jahre sind
. Wir haben dir die einzelnen Fälle im Folgenden aufgelistet.
- Zweiter Bildungsweg: Wer das Abi nachholen möchte, etwa auf dem Abendgymnasium oder an einem Kolleg, kann für diese Zeit das elternunabhängige BAföG beantragen. Möchtest du danach ein Studium aufnehmen, gelten indes die Regeln für das „reguläre“ BAföG.
- Ausbildung plus Arbeitstätigkeit: Sofern du vor der Aufnahme des Studiums eine dreijährige berufsqualifizierende
Ausbildung
genossen (und abgeschlossen) sowie danach mindestens drei Jahre gearbeitet hast, steht dir ebenfalls elternunabhängiges BAföG zu.
- Älter als 18 und fünf Jahre erwerbstätig: Hast du nach deinem 18. Geburtstag mindestens fünf Jahre lang gearbeitet und dich damit selbst finanziert, bist du bei der Aufnahme des Studiums berechtigt, das elternunabhängige BAföG zu beantragen. Allerdings musst du zu diesem Zeitpunkt noch jünger sein als 30 Jahre.
- Älter als 30 zu Studienbeginn: In einigen Ausnahmefällen kannst du in diesem Fall dennoch elternunabhängiges BAföG beziehen – etwa aus bestimmten familiären Gründen oder beim Nachholen des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg.
INFO: BAföG für Vollwaisen
Wer Vollwaise ist oder beispielsweise den Aufenthaltsort der Eltern nicht kennt, hat ebenfalls Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch elternunabhängiges BAföG. Das gilt auch, wenn deine Eltern aus diversen Gründen daran gehindert sind, dich finanziell zu unterstützen.
Der Vollständigkeit halber möchten wir anmerken, dass in den genannten Fällen zwar der theoretische Anspruch auf das elternunabhängige BAföG besteht, es allerdings immer zu Einzelfallprüfungen kommt.
So beantragst du elternunabhängiges BAföG
Ob „normales“ BAföG oder elternunabhängiges: Den Antrag stellst du über das reguläre Antragsformular; ein separates Formular für die elternunabhängige Variante gibt es nicht. Um einen Anspruch auf die Förderung zu haben, solltest du sichergehen, alle für deinen Fall erforderlichen Nachweise einzureichen. Dazu gehören etwa:
- das Abschlusszeugnis der Ausbildung
- Belege zu deiner Erwerbstätigkeit der letzten Jahre, also Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge u. Ä.
- Dokumente, die deine Aufnahme am Abendgymnasium bzw. an einem Kolleg nachweisen
- bei Vollwaisen: die Sterbeurkunden der Eltern
- offizielle Dokumente, die beglaubigen, dass der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist
Elternunabhängiges BaföG kann übrigens auch für ein zeitweiliges
Studium im Ausland
bewilligt werden. Dabei müssen sechs Monate, wenigstens aber ein Semester an der ausländischen Hochschule verbracht werden. Diese Hochschule muss eine ähnliche Qualität aufweisen wie eine vergleichbare deutsche Akademie. Je nach Zielland sind in Deutschland unterschiedliche BAföG-Ämter zuständig. Da die Bearbeitung eines Antrags bis zu einem halben Jahr dauern kann, solltest du das Anliegen rechtzeitig einreichen.
Was beim elternunabhängigen BAföG angerechnet wird
Hierbei wird zum einen der Verdienst berücksichtigt und zum anderen das, was du auf die Seite gelegt hast, also dein Vermögen. Wenn du jünger bist als 30 Jahre, liegt der Freibetrag bei 15.000 Euro. Hast du die 30 bereits überschritten, sind bis zu 45.000 Euro als Freibetrag möglich. Für Einkünfte, die du aus einem
Nebenjob
beziehst, liegt der monatliche Freibetrag bei 520 Euro.
Wie hoch ist das elternunabhängige BAföG?
Wie beim regulären BAföG orientiert sich der Satz des elternunabhängigen BAföG daran, wie hoch dein Bedarf ist. Dabei wird dein Erspartes ebenso angerechnet wie dein Einkommen. Der volle Betrag für Studierende lag im Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro im Monat – ausgeschüttet wird dieser Höchstsatz jedoch nur, wenn weder ein eigenes Einkommen noch ein Vermögen vorliegt.
Errechnet wird der tatsächliche BAföG-Satz als Summe unterschiedlicher Pauschalen für die Kosten des Studiums, für die Krankenversicherung, für die Verpflegung und für die Unterkunft.
Fazit: Chance auf Unterstützung mit elternunabhängigen BAföG
Für Studierende, die entweder aufgrund des Einkommens der Eltern oder aus einem der anderen geschilderten Gründe keinen Anspruch auf
reguläres BAföG
besitzen, ist das elternunabhängige BAföG eine Chance auf finanzielle Unterstützung. Wer eine der im Text genannten Anforderungen erfüllt und diese mit offiziellen Dokumenten auch belegen kann, kann von dieser Regelung profitieren.